Semmer-/Simmerring

Diskutiere Semmer-/Simmerring im Forum Land- & Fahrzeugtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo, ich brauche schell eine Antwort auf die Frage : Was ist ein Semmer- oder Simmerring an einem Oldtimerschlepper. Wo befindet er sich und...
Hallo Jungschweißer,

Ja, das Loch reicht als Führung meiner Ansicht nach aus.

Der Allgaier hat das ganze System nur umgekehrt. Die Führung ist beim Allgaier schon vorhanden (wenn auch nur schwach ausgeführt) in Form einer etwas nach hinten versetzten, so muss die Kurbel ca. 5cm tief eingeführt werden bis sie greift.

Was die Andrehklaue betrifft sollte sie so wie in der angefügten Zeichnung unten aussehn. So wird sie beim Anlaufen ausgerückt. Wenn nun jemand beim Nachbau der Kurbel gemurkst hat und sie so wie auf der oberen Zeichung gebaut hat wünsche ich ihm viel Spaß und gute Besserung wenn sie mal mitdreht.

Grafik2.jpg


Das ist nicht mein Fuhrpark, dieser Film (aus welchem ich das Bild entnommen habe) wurde bei einem privaten Stationärmotorentreffen gemacht. Ich war lediglich mit dem kleinen Kramer dort, an welchem der Farymann Motor angehängt ist. Diesen habe ich zwecks des erleichterten Transport auf das Fahrgestell eines alten Halonlöschers gebaut.

Einen Film habe ich bisher noch nicht gemacht, aber such einfach mal bei Youtube, z.B:

Filmchen 1
Filmchen 2
Filmchen 3

Gruß

Josef
 
Ich hab gute Nachrichten:

Heute hab ich mir den Schlepper mal angeguckt, und ich muss sagen, das der Schlepper folgendes hat:
1. vernünftige Andrehklaue
2. das Loch in der Motorhaube
3. eine Führung aus ca. 6mm dickem Flacheisen

Jetzt dürfte dem Andrehen nichts mehr im Weg stehen ! Ich hab ihn auch gleich mal mit der Kurbel, mit runter gedrücktem Dekomprssionshebel durchgedreht, und muss sagen, das man das sehr leicht Schwung holen kann ! Ich hab Schwung geholt und dann die Kurbel festgehalten, wodurch ich bestätigt wurde, das die Andrehklaue funktioniert !
 
Hallo Jungschweißer,

kleiner Tip von mir am Rande:

1. Mach vor dem ersten Start einen Öl-Wechsel (besonders wenn er längere Zeit gestanden hat)
2. Schau ob an der/den Einspritzpumpen Sprit ankommt, sonst kurbelst du dich "dumm und deppad".
3. Besorg dir eine Batterie und einen zweiten Helfer um Vorglühen zu können. Wenn er über Luntenhalter verfügt dann würde ich auch welche stecken da er ansonsten nur sehr schlecht anläuft.

Gruß

Josef
 
H. Gürth schrieb:
Jungschweißer schrieb:
Hallo, ich brauche schell eine Antwort auf die Frage : Was ist ein Semmer- oder Simmerring an einem Oldtimerschlepper. Wo befindet er sich und wofür ist er zuständig ?

Einfach mal das Netz bemühen. Antworten auf fast alle Fragen:
Semmering

Simmerring

So einfach ist die Sache nicht!
Der erste Link ist richtig, der zweite könnte auch auf den 11ten Wiener Gemeindebezirk verweisen.

:D :lol:

Sorry bin gut drauf heute :wink:
 
Ich denke, das Diesel an der Kraftstoffpumpe ankommt, da der Schlepper ja vorletzte Woche noch lief. Die Batterie ist immer angeschlossen und vorglühen geht natürlich. Ich hab vorgestern mal den Schlüssel reingedrückt (ohne vorglühen) und die Lampe unter dem Schalter leutete. Zum Auswechseln des Simmerringes geschweige denn die zum ab machen der Reifen bin ich noch nicht gekommen, weil der Bauer wegen dem sonningen Wetter erst noch sehen will. Wenn nicht wieder was dazwischenkommt dürfte es am Freitag klappen.
 
Hallo Jungschweißer,

ich bin von einem Traktor ausgegangen (hab ich aus deinen Postings vermutet) der lange Zeit stand.

Wenn er eh eine funktionierende Elektrische Anlage hat, würde ich diese auch nutzen!

Gruß

Josef
 
Der Schlepper wird ja nicht so oft genutzt, und wenn, dann nur hobbymäßig. Und ich will den nur der alten Zeiten wegen ankurbeln. Nächstes Jahr habe wir Dorffest, mit historischen Landmaschinen und da soll der Kleine auch angekurbelt werden. Der Bauer hat momentan viel mit dem Sähen zutun und wenn der den mal fährt (wenn er fertig ist) lässt der den nur mit Anlasser an. Das wäre ja noch okay, aber er glüht nicht vor, sondern lässt den Anlasser laufen, bis die Glühkerze auf der richtigen Temperatur ist, also so ca. 15 sek. Der kennt einfach so eine alte Technik und ihr Tücken nicht. Der hat sonst nur moderne Schlepper die ja sofort anspringen. Außerdem lässt sich ja der Schlepper leicht mit der Kurbel in Schwung setzen und ich liebe so eine alte Technik.

EDIT: Mit Anlasser kann doch jeder ! :lol: :lol: :lol:
 
Aber bitte immer dran denken, dass er auch mal "zurückschlagen" kann.
Auch der kleine hat genug Wucht um Dich für ein paar Wochen aus zu manövrieren!

Es können Dir bestimmt einige hier im Forum beerichten, wie man sich mit auch einer Kettensäge oder einem Rasenmäher problemlos verdrehen/verzerren/verstauchen (oder was auch immer) kann. Und diese sind diesbezüglich im Vergleich zum Ackerschlepper wirklich harmlos.
Hast Du eine private Unfallversicherung?

Wie ich zu meinen Azubis immer zu sagen pflege:

Es nützt dir gar nichts, dass es zehntausend Mal gut gegangen ist, wenn es einmal schief geht !!! :roll:
 
Hallo,
kann der mir beim zurückschlagen auch einen Schaden machen, wenn ich die Kurbel mit Affengriff drehe ?

Wie kann denn der Seilzugstarter einer Kettensäge oder eines Rasenmähers zurückschlagen ?

PS.: Ich hatte gestern fast den ganzen Teil hinter dem Reifen ab, also Reifen, Platte vor den Bremsen, die Bremsbacken und die Scheibe hinter den Bremsen, aber den Simmerring habe ich nicht gefunden ! So, dann habe ich wieder alles drauf gemacht und nächste Woche wird das Ding zu einem Schlepperfreak in unserem Dorf gefahren ! Keine Angst : Die Bremsen gehen ! Ich hab das Leichtgewicht mit Schwung über den Hof des Bauern geschoben und dann aufgesprungen und in die Eisen gegangen.
 
Jungschweißer schrieb:
Die Bremsen gehen ! Ich hab das Leichtgewicht mit Schwung über den Hof des Bauern geschoben und dann aufgesprungen und in die Eisen gegangen.

....dann ist er ja schon fast schulbustauglich :wink:
 
Ich hätte ja den Schleppper ( wenn der Zylinderkopf nicht zum Schweißen wäre) auch über den Hof fahren dürfen mit 14. Oder nicht ? Aber ich meine, das ist besser als gar nichts. Das "Ding" hatte eine Geschwindigkeit von ca. 10 km/h und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h ist das nicht sooooo der Unterschied. Außerdem wird der Kleine ja nur bis zum 500 m entfernten Schlepperfreund gefahren und da kommen warscheinlich die Bremsen ja sowieso wieder runter !
 
Hallo Jungschweißer,

auch über den Hof fahren dürfen mit 14. Oder nicht ?

hast du einen Führerschein? Handelt es sich bei dem Hof um ein Privatgrundstück (deff. Privatgrundstück: einkomplett eingezeuntes Gundstück welches vor dem Betreten Fremder geschützt ist)?

Ich rate dir nicht auf öffentlichem Grund zu fahren, auch wenns nur 100 Meter sind, können die Strafen ganz schön unangenehm werden. (vor allem wenn das Fahrzeug dann auch noch nicht angemledet ist)

kann der mir beim zurückschlagen auch einen Schaden machen, wenn ich die Kurbel mit Affengriff drehe ?

JA!
Wenn der gemein ist fliegst du durch die gegend.
Es gab z.B. mal die Yamha XT600 ohne E-Start, die hat viele Leute über den Lenker geworfen.

Wenn die Kiste einen E-Start hat, dann würde ich dir sehr ans Herz legen diesen zu nutzen!

Wie kann denn der Seilzugstarter einer Kettensäge oder eines Rasenmähers zurückschlagen ?

Wenn der Schwung nicht reicht um über den OT zu kommen dann zündet der Motor und dreht rückwertz.
Als an meinem AS-Mäher die beiden Pertinaxscheiben ober und unterhalb des Messers defekt waren schlug er derartig zurück und riss am Seil das man auf dem Mäher landete.

Keine Angst : Die Bremsen gehen ! Ich hab das Leichtgewicht mit Schwung über den Hof des Bauern geschoben und dann aufgesprungen und in die Eisen gegangen.

Dann musst du ja ganz schön fahrlässig sein!.
Weißt du wie viele Leute schon von Traktoren beim aufspringen auf selbigen überrollt wurden? - ZU VIELE -

Also pass auf dich auf und lass solchen SCHEISS!

Gruß

Josef
 
Muß das Grundstück eigezäunt sein um ohne Führerschein auf einem Privatgrundstück zu fahren ? Na ja, der Bauer fährt den zu dem Schlepperfreund, mit einem roten Kennzeichen von ortansässigen Landmaschinenhändler. Damit dürfte das klappen.

Warum den fahrlässig ? Auf dem Hof war sonst niemand und der war auch nicht abschüssig. Außerdem hatte er noch genug Strecke um ausrollen zu können.

Ich dachte nicht das man da so schwere Strafen beim Fahren bekommen kann. Wie warscheinlich jeder Junge, bin ich schon mal mit einem Traktor im Schnellgang auf`m Feldweg gefahren. Dann warte ich lieber die 2 Jahre noch.
Eine Frage: Wenn ich mit 16 einen Schlepperführerschein mache, darf ich dann mit dem Oldtimerschlepper des Bauern relativ uneingeschränkt fahren, wenn der landwirtschaftlich angemeldet ist, oder muss ich irgendwas landwirtschaftliches damit machen ? Welchen Führerschein muss ich machen um mit Oldtimern einfach so Ausfahrten zu machen ?
 
Moin!

Joschie schrieb:
Wenn der Schwung nicht reicht um über den OT zu kommen dann zündet der Motor und dreht rückwertz.
Als an meinem AS-Mäher die beiden Pertinaxscheiben ober und unterhalb des Messers defekt waren schlug er derartig zurück und riss am Seil das man auf dem Mäher landete.
Das kenn ich, ich hatte mal einen Sabo Rasenmäher mit Sachs Zweitakter, der hat das auch immer gemacht. Ursache schien eine falsche Zündkerze zu sein. Zumindest hörte das nach dem Tausch gegen die richtige Kerze auf. Ist aber schon fast 10 Jahre her.

Jungschweißer schrieb:
Muß das Grundstück eigezäunt sein um ohne Führerschein auf einem Privatgrundstück zu fahren ?
Ja, es darf keine Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum vorhanden sein. Es gab schon öfter Ärger weil Mutti und Vatti Sonntags mit Sohnemann oder Frau Tochter das Autofahren auf Parkplätzen von Supermärkten geübt haben. Da hilft auch nicht das Einverständnis des Eigentümers, sondern nur ein verschlossenes Tor.
Ansonsten ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Achja eine Sperre gibt es mit ziemlicher Sicherheit auch.

Jungsschweißer schrieb:
Wenn ich mit 16 einen Schlepperführerschein mache, darf ich dann mit dem Oldtimerschlepper des Bauern relativ uneingeschränkt fahren, wenn der landwirtschaftlich angemeldet ist, oder muss ich irgendwas landwirtschaftliches damit machen ?
Ja, du mußt damit etwas land- oder forstwirtschaftliches machen. §6 FeV ist da eindeutig in Bezug auf die Klassen L und T. Und sich auf §6 Abs. 5 Ziff. 6 FeV zu berufen dürfte auch nichts werden, dazu wird ein Eintrag in die Handwerksrolle als Landmaschinenmechaniker nötig sein.
Für Privatfahrten bleibt nur die Möglichkeit das über die ganz normalen Fahrerlaubnisklassen B, C1 oder C zu machen. Dann ab 18(bzw. 17 begleitet).
Auch hier sonst das Problem "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Gut vor der Freiheitsstrafe brauchst Du wohl eher keine Angst zu haben, schließlich würdest Du mit 16 unter Jugendstrafrecht fallen, aber Entzug der vorhandenen Fahrerlaubnis und Sperre für den Neuerwerb einer Fahrerlaubnis ist ziemlich sicher drin.

Wie immer noch der Nachtrag, ich bin kein Anwalt, nur der kann rechtsverbindliche Auskünfte geben. Wenn deine Eltern Mitglied beim ADAC sind können die da auch mal Nachfragen, dort arbeiten schließlich Anwälte mit Fachgebiet Straßenverkehrsrecht.

Gruß
Christian
 
Darf ich mit der Klasse B auch einfach so zum Vergnügen mit einem Schlepper rumfahren ? Wenn ich jetzt mit 17 den begleitenden Führerschein machen, darf ich dann wie ich will (natürlich nach der Straßenverkehrsordnung) rumfahren, mit ne`m Trecker ? Darf ich bei dem 17 Jahre Führerschein alleine Trecker fahren, weil man ja auch mit 16 landwirtschaftlich alleine fahren kann ? Da ich ja immer mal unserem Schlepperfreak bei seinen Oldtimern etwas helfe und lerne, möchte ich die später ja auch mal legal fahren. Natürlich hat der keine Landwirtschaft. Also noch mal zusammenfassend:
1. Darf ich mit dem Klasse B Führerschein Oldtimertraktoren zum Privatvergnügen fahren ? - Gibt es da Einschränkungen ?
2. Wenn ich den Führerschein Klasse B mit 17 mache, darf ich dann alleine Schlepper fahren ?
 
Jungschweißer schrieb:
Darf ich mit dem Klasse B Führerschein Oldtimertraktoren zum Privatvergnügen fahren ? - Gibt es da Einschränkungen ?
Ja, solange der Schlepper unter 3,5t zulässiger Gesamtmasse liegt. Darüber wären Klasse C1 oder Klasse C nötig.

Wenn ich den Führerschein Klasse B mit 17 mache, darf ich dann alleine Schlepper fahren ?
Für's Privatvergnügen nein, da muß eine Begleitperson mit. Für lof-Zwecke ja, weil's dann unter(die in B eingeschlossene) Klasse L fällt.
Wenn dir das so am Herzen liegt frage doch am besten mal beim ADAC oder ähnlichen Clubs oder bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an, denn die können dir das wenigstens rechtssicher sagen.

Gruß
Christian
 
Warum den fahrlässig ? Auf dem Hof war sonst niemand und der war auch nicht abschüssig. Außerdem hatte er noch genug Strecke um ausrollen zu können

Leider hast du anscheinend meinen Beitrag nicht richtig verstanden.

Wenn du beim aufspringen abrutscht, überleg mal was dann passiert!

Auch wenn die Kiste "nur" rund eine Tonne wiegt, sollte diese Masse, einmal in Schwung nicht unterschäzt werden, wenn die über deinen Fuß rollt reicht das aus um einen längeren Arztbesuch zu verursachen. Stell dir mal vor, er rollt über deinen Oberschenkel oder gar übers Becken/Brustkorb.

Dies ist, wie ich schrieb, alles schon vorgekommen, was meinst du wieso die "Einmannsteuerung/Einmannsystem" nicht mehr zulässig ist?

Gruß

Josef
 
H. Gürth schrieb:
Hallo Jungschweißer,
auch mal die Suche nutzen. Hatten wir Hier recht ausführlich , mit diversen Beiträgen von Jungschweißer, doch alles schon mal.

:D und daraus habe ich für die Landwirtschaft zum Mitschreiben kopiert:

Hallo,
Die Fahrerlaubnis Klasse B schließt die Klasse L ein (auch bei B auf Probe), diese berechtigt ab 16 Jahren Zugmaschinen für die Landwirtschaft solo bis 32 km/h und mit Hänger 25 km/h.
Nach FeV §6 Abs. 5 Satz 6....unter landwirtschaftlichen Zwecke fallen auch ....Betrieb von Werkstätten zur Reparatur und Wartung, Prüfung, Probefahrten, evtl. noch Rückwirkend auf Satz 3 .....Nachbarschaftshilfe von Landwirten.....
Klasse L ohne Gewichtsangabe!
 
Nur noch mal damit ich das richtig verstanden habe:
Wenn ich B auf Probe habe, darf ich alleine Schlepper fahren wenn es was landwirtschaftliches ist und zwar uneingeschränkt, aber die Geschwindigkeit sollte beachtet werden. Zum Privatvergnügen auf Probe nur mit Begleitung, aber ab meinem 18. Geburtstag alleine und dann nur bis 3,5 t, aber eingentlich so schnell wie ich will. Um jetzt z.B. einen Lanz Bulldog D 9506 mit einem Gewicht von ca. 4,5 t zu fahren muss ich aber einen LKW-Führerschen Klasse C haben.
Also darf ich, wenn ich mit 18 Jahren die Klasse B und C habe, (fast) alle Traktoren zum Privatvergnügen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, und landwirtschaftlich bis 25 km/h mit Anhänger und 32 km/h solo fahren.
 
Thema: Semmer-/Simmerring

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