C
ceekay
Moin"
Aber zum x-ten Mal, sowas kann nur ein Anwalt bzw. die zuständige Straßenverkehrsbehörde rechtsverbindlich beantworten, da können wir hier tausenmal drüber diskutieren.
Gruß
Christian
Das ist eben die Frage, ob man sich darauf berufen kann. Sonst ist es in Deutschland immer so weit her mit Meisterzwang etc., da dürfte es wohl schwierig sein, sich als 16-jähriger Laie auf Prüfung und Probefahrten zu berufen.Alfred schrieb:Nach FeV §6 Abs. 5 Satz 6....unter landwirtschaftlichen Zwecke fallen auch ....Betrieb von Werkstätten zur Reparatur und Wartung, Prüfung, Probefahrten, evtl. noch Rückwirkend auf Satz 3 .....Nachbarschaftshilfe von Landwirten.....
Aber zum x-ten Mal, sowas kann nur ein Anwalt bzw. die zuständige Straßenverkehrsbehörde rechtsverbindlich beantworten, da können wir hier tausenmal drüber diskutieren.
Richtig. Mit Klasse C darfst Du solo alle Traktoren fahren unabhängig ob privat oder für lof-Zwecke. Als Zug darfst Du das fahren, was unter L fällt, sprich 25km/h zwei Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung.Jungschweißer schrieb:Also darf ich, wenn ich mit 18 Jahren die Klasse B und C habe, (fast) alle Traktoren zum Privatvergnügen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, und landwirtschaftlich bis 25 km/h mit Anhänger und 32 km/h solo fahren.
Gruß
Christian