Welche Materialstärken sind schweißbar?

Diskutiere Welche Materialstärken sind schweißbar? im Forum Metallbearbeitung im Bereich Anwendungsforen - Mich würde aus reinem Interesse mal interessieren, welche Materialstärken bei Stahl mit handelsüblichen, für Hobbywerker bezahlbaren...
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Dev schrieb:
Das liegt zum einen daran, dass ich auf der Terasse keine CEE-Dose für Drehstrom habe, und zum anderen daran, dass Grillen auch etwas mit Gemütlichkeit zu tun hat.
Gemütlich vielleicht für dich, aber nicht für deine Nachbarn die den Rauch abbekommen.

Wenn du im Wald oder auf dem freien Feld grillst ist es mir egal, aber im Wohngebiet sollte man schon Rücksicht nehmen.



Gegenfrage: Schon einmal mit Buchenholz gegrillt? Aroma kommt nicht nur von der Hitze.
Sonst könnte mal jemand das holzfreie Elektrokalträuchern erfinden. 8)

Doch, beim Grillen kommt Aroma ausnahmslos von der Hitze.
Das mit dem Rauchgeschmack ist eine Urbane Legende, die leider nicht tot zu kriegen ist, die ist sogar so gut, dass es selbst Elektrogriller gibt, die sich Räucherstäbchen kaufen.
Marketingtechnisch ist das so etwas, wie die vergoldenenen Lautsprecherkabel zu Höchstpreisen, da findet man auch genug Dumme, die die kaufen.


Zwar gibt es geräucherten Schwarzwälder Schinken, aber der wird über 2 Wochen lang in der Räucherkammer geräuchert, damit das Fleisch überhaupt irgendeinen Rauchgeschmack annimmt und dabei wird das Fleisch selbst nur einer sehr geringen Temperatur ausgesetzt.
Beim Grillen ist die Zeit viel zu kurz und die Hitze zu hoch, das Fleisch nimmt in dieser kurzen Zeit keinen Rauchgeschmack an.
Daher kommt beim Grillen der Geschmack ausschließlich nur von der Hitze.

Probiere es einfach aus, du brauchst dafür nicht zwangsläufig eine CEE Dose für Drehstrom. Kaufe dir einen Weber Elektrogrill und probiere es aus.

Das Geschmacksergebnis wird identisch sein, aber deine Nachbarn werden weiterhin ihre Gemütlichkeit haben und du grillst damit effizienter, weil weniger Energie verheizt wird.



PS: Da Du das Thema gewechselt hast und jetzt nur noch vom Grillen redest, nehme ich an, Du siehst es mittlerweile ein, dass Elektrogeräte mit mehr als 2,2 kW nicht verboten sind? :lol:

Nun, im anderen Forum steht ja die Antwort.
Es ist notwendig, dass ein solches Gerät, das mehr als 2,2 kW an Leistung zieht, ein Dose mit eigener Absicherung benötigt.
Ich lag somit auch nicht falsch, an den 2,2 kW war etwas dran.
EDIT:
Genauso wird auch gesagt, man das Vertrauen in so manche Dose fehlt, die mit mehr als 2,2 kW zu Belasten. Wenn man da schlechte Ware hat, dann besteht schon das Problem eines Brandes.
 
Das mit der eigenen Absicherung solltest du noch mal genau lesen - ist nämlich Deine Urban Legend...
 
Ach ja - und zum Thema elektrisch Grillen - also da würde ich mal die gesamte CO2 Billanz betrachten ...
Mit meinen Nachbarn hatte ich, trotz Holzkohle, nie Probleme.
Am Ende sitzen die eh mit dabei...
 
henniee schrieb:
Ach ja - und zum Thema elektrisch Grillen - also da würde ich mal die gesamte CO2 Billanz betrachten ...
Du kannst beim Elektrogrillen regenerativen Strom beziehen, die CO2 Bilanz geht da gegen 0.


Mit meinen Nachbarn hatte ich, trotz Holzkohle, nie Probleme.

Glück für dich.

Bei mir ist einer, der weiß es noch gar nicht, dass er alle 3-5 Tage meine Wohnung vollräuchert und das obwohl er noch 4-5 Häuser weiter weg wohnt, inkl. Straße dazwischen, aber der Rauch kommt trotzdem hier her.
Es war äußerst schwierig ihn überhaupt zu lokalisieren.
Aber mittlerweile weiß ich woher, ich werde ihn sicher bald darauf hinweisen und dann ist Schluss mit Grillen in dieser Form.

Ins Schlafzimmer darf der Rauch ab 20:00 Uhr nämlich nicht mehr ziehen. Da gibt's auch kein Recht auf Seiten des Grillers.

Er wird also damit aufhören müssen oder irgendwie verhindern müssen, dass der Rauch zu mir zieht oder auf einen Elektrogrill umsteigen müssen. Wenn nicht, dann geht das halt über die Gerichte, am Ende dürfte es, wenn er sich weigert, auf eine strafbewährte Unterlassungserklärung hinauslaufen.
Ich wünsche das zwar keinem und ich will ja auch niemandem das Grillen verbieten, aber das ist ja auch nicht die richtige Frage, ob man jemandem etwas verbieten will, sondern die richtige Frage lautet, darf der Griller die Wohnung eine anderen Person zur Abendszeit mit Grillrauch vollrauchen. Und da gibt's halt Emmisionsschutzgesetze und eine klare Antwort, die nein lautet.

Mit Elektrogrills kommt es erst gar nicht so weit.
Denn der dabei entstehende Rauch ist so gering, dass er schon nach 3-4 m unter die Wahrnehmungsschwelle sinkt.
 
Du musst auch alles bis zum Ende lesen...
Es gibt für diese KEINE Grundlage - weder nach VDE noch nach DIN.
 
Geek schrieb:
Gemütlich vielleicht für dich, aber nicht für deine Nachbarn die den Rauch abbekommen.

Die stört es nicht. Sie sind meistens mit eingeladen. :wink:
Sind aber auch >40 m Entfernung und eine ~3m hohe Hecke dazwischen. Die kriegen sowieso keinen Rauch ab.

Es ist notwendig, dass ein solches Gerät, das mehr als 2,2 kW an Leistung zieht, ein Dose mit eigener Absicherung benötigt.
Ich lag somit auch nicht falsch, an den 2,2 kW war etwas dran.

Die eigene Absicherung einer Dose bei Einzellasten über 2,2 kW ist meines Wissens keine Pflicht, sondern eine Richtlinie für Neuinstallationen, sofern im voraus bekannt ist, dass dort entsprechende Geräte dauerhaft angeschlossen werden. Für den temporären Gebrauch gibt es hingegen keine Vorgaben.
Nachzulesen müsste das in der DIN VDE 18015-2 sein.
(Ich bin gerade unterwegs und habe keinen Zugriff auf meine Normensammlung.)

Ansonsten würde ich mich über eine Quellenangabe freuen, aus der die Pflicht hervorgeht. Und nein, ein Forum ist keine Quellenangabe. :wink:
 
Ach du liebe Zeit, jetzt macht er auch noch einen auf Prozesshansl.
 

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Paranoid würde ich deswegen nicht werden, ich meld mich da zur Not als Henniee an - es gibt dort genug Leute die sagen dass 16A für Schuko zugelassen ist.
Qed - du hast unrecht.
Ich könnte drauf wetten dass der Typ was Einzeldosen angeht - es mit der RCD Pflicht verwechselt. Weil s.o. Es gibt lt VDE für Deine Argumentation keine Grundlage - außer Dein krudes Hirn.
Irgendwas muss doch bei den 3 Jahren auch hängen geblieben sein ...
 
Geek schrieb:
Nun, im anderen Forum steht ja die Antwort.
Es ist notwendig, dass ein solches Gerät, das mehr als 2,2 kW an Leistung zieht, ein Dose mit eigener Absicherung benötigt.
Ich lag somit auch nicht falsch, an den 2,2 kW war etwas dran.
EDIT:
Genauso wird auch gesagt, man das Vertrauen in so manche Dose fehlt, die mit mehr als 2,2 kW zu Belasten. Wenn man da schlechte Ware hat, dann besteht schon das Problem eines Brandes.

Es steht glasklar im anderen Forum, dass das eben ausdrücklich nicht so ist!!!


g457 schrieb im Beitrag #4610716:
>> D.h. für die mehr als 2,2 kW sind eigens abgesicherte Dosen
> notwendig,
>> womit die Antwort "jede beliebige Dose" ausscheidet.
>>
>> Ist das so richtig?
>
> Nein, natürlich nicht.


Du behauptest gerade im Recht zu sein, obwohl man dir im anderen Forum und hier schon dreimal widersprochen hat.

Im anderen Forum wird sogar auf die DIN verwiesen, nach der jede Schukosteckdose 16A dauerhaft aushalten können muss.

Der von dir angesprochene (ganz weit oben platzierte) Beitrag spricht von einer Empfehlung, keiner Pflicht. Was man machen sollte und was vorgeschrieben ist, sind zwei paar Schuhe. Und auch da geht es nicht um die Belastung der Schuko Stecker, sondern um Komfort bei der Absicherung. Das habe ich schon mal geschrieben.

Sieh es endlich ein, dass du blödes Zeug redest.

Gruß,
Phil
 
Dev schrieb:
Geek schrieb:
Gemütlich vielleicht für dich, aber nicht für deine Nachbarn die den Rauch abbekommen.

Die stört es nicht. Sie sind meistens mit eingeladen. :wink:
Sind aber auch >40 m Entfernung und eine ~3m hohe Hecke dazwischen. Die kriegen sowieso keinen Rauch ab.
Oh, wenn du dich da mal nicht irrst.

Einige Menschen wollen einfach keinen Streit mit ihren Nachbarn anfangen, sie leiden dann zwar darunter, aber sie erdulden es, weil sie weder vor Gericht ziehen, noch die Polizei rufen oder einen Anwalt damit beauftragen wollen.

Meine Eltern machen so etwas leider z.B.. Die haben auch einen Nachbar, der ständig grillt und sich darin wiegt, dass er damit keinen stören würde, weil es ihm noch niemand gesagt hat.

Erschwert wird das ganze, dass nicht ganz klar ist, wer genau dieser Nachbar ist, weil man vor lauter Bäumen nichts sieht.
Man müsste also bei dem Reihenhaus, das in Frage kommt, bei allen Nachbarn klingeln und nachfragen und dazu hat sich mein Vater nicht durchringen können.
Er leidet dann lieber.

Insofern, bevor du sagst, dass sich kein Nachbar daran stört, würde ich an deiner Stelle erst einmal zu allen deinen Nachbarn hingehen, an der Türe klingeln und sie fragen, ob sie überhaupt deinen Rauch von deinem Grill abbekommen und bisher bloß nichts gesagt haben.
Du könntest von der Antwort überrascht sein.

Vielleicht grillst du auch selten genug, dass der Leidensdruck noch nicht hoch genug ist.





Die eigene Absicherung einer Dose bei Einzellasten über 2,2 kW ist meines Wissens keine Pflicht, sondern eine Richtlinie für Neuinstallationen, sofern im voraus bekannt ist, dass dort entsprechende Geräte dauerhaft angeschlossen werden. Für den temporären Gebrauch gibt es hingegen keine Vorgaben.
Nachzulesen müsste das in der DIN VDE 18015-2 sein.
(Ich bin gerade unterwegs und habe keinen Zugriff auf meine Normensammlung.)

Ansonsten würde ich mich über eine Quellenangabe stehen, aus der die Pflicht hervorgeht. Und nein, ein Forum ist keine Quellenangabe. :wink:

Ich habe leider keine VDE Sammlung an Vorschriften um da irgendwo nachzuschlagen ob da diesbezüglich etwas drin steht.
 
Dev schrieb:
Geek schrieb:
Der registrierte Gast den du bei
https://www.mikrocontroller.net/topic/399620?goto=4610758#4610716
meinst, der gilt sowieso nicht, das könntest auch du sein und das weißt du.

Mein Favorit ist eher der hier... :lol:

Das ist ein Gast, ist dir das nicht aufgefallen?
So vom Text her tippe ich auch auf henniee.

Nö, beweisen kann ich's nicht. Aber es ist normalerweise unüblich, dass man im fremden Forum so wie dieser Gastbeitrag angefahren wird.
Leichter erklärbar ist es, wenn man weiß, aus welchem Forum der Gast stammt. :wink:
 
H. Gürth schrieb:
Ach du liebe Zeit, jetzt macht er auch noch einen auf Prozesshansl.

Die Menschenwürde ist unantasbar.
Vielleicht weißt du auch nicht wie das ist, wenn man alle 4-5 Tage rote brennende Augen vom Rauch hat und das in die Lunge geht.
Außerdem sagte ich, dass ich den Griller informieren werde und wenn der dann Maßnahmen ergreift, dass ich den Rauch nicht abbekomme, dann ist alles gut.
Zum Prozess kommt es nur dann, wenn er sich weigern sollte.
Und dazu kommt es nicht, weil ich etwa Bock auf Klagen habe, wie du mir unterstellst, sondern weil ich einfach meine Ruhe will und nachts meine Fenster offen lassen möchte, damit die im Sommer ziemlich heiß werdende Dachwohnung wenigstens etwas abkühlt.
 
Ich habe leider keine VDE Sammlung an Vorschriften um da irgendwo nachzuschlagen ob da diesbezüglich etwas drin steht.
Na dann würde ich doch einfach mal den Dieter(Nuhr) machen :mrgreen:
 
Das Thema Grillrecht ist hier nicht Gegenstand der Diskussion.

Gruß,
Phil.
 
RST Driver schrieb:
Es steht glasklar im anderen Forum, dass das eben ausdrücklich nicht so ist!!!


g457 schrieb im Beitrag #4610716:
>> D.h. für die mehr als 2,2 kW sind eigens abgesicherte Dosen
> notwendig,
>> womit die Antwort "jede beliebige Dose" ausscheidet.
>>
>> Ist das so richtig?
>
> Nein, natürlich nicht.


Du behauptest gerade im Recht zu sein, obwohl man dir im anderen Forum und hier schon dreimal widersprochen hat.
Ich sagte bereits, dass genau dieser Beitrag von einem Gast stammt und somit absolut keine Aussagekraft hat. Er ist nichts wert.

Das habe ich sogar in meinem vorherigen Beitrag vor deinem Beitrag gesagt.
Da könnte schließlich jeder kommen, auch alle hier in diesem Forum und davon genau die, die mir widersprachen.
Es gibt nämlich im anderen Forum keine Registrierpflicht, wie hier.
Es kann jeder mitschreiben und damit gelten Gastbeiträge nicht.
 
Das ist ein Gast, ist dir das nicht aufgefallen?
Natürlich ist mir das aufgefallen.
Aber die Tatsache, dass sich der Vorstand der Fa. Bosch noch nicht aus Angst vor der Leistungspolizei in die Hose macht, sollte auch Dir deutlich sagen, dass es da offensichtlich keine Begrenzung auf < 2,2 kW gibt.

Fakt ist ja eindeutig, dass es viele Geräte > 2,2 kW auch von namenhaften deutschen Herstellern gibt (Siemens, Bosch, Phillips, Metabo ...). Scheint also kein Problem zu sein.
Fakt ist auch, dass ich Dir gegen die Pflicht zur Einzelabsicherung eine Quellengabe gegeben habe. Dafür sprechen bislang nur Kommentare der Art "mein Nachbar hat mal von seinem Schwager gehört, dass das Pflicht ist".
DIN VDE Normen liegen typischerweise in jeder vernünftigen Unibibliothek, sofern dort Ingenieurswesen unterrichtet wird, zur kostenlosen Einsicht aus. Wenn es Dir also keine Ruhe lässt, geh hin und lies Dir die 18015-2 durch.
 
Keine Panik - für Dich gibt es professionelle Hilfe. Frag deinen Hausarzt - der kann helfen. Das ist keine Schande.
 
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