C
cades
Hallo zusammen,
meine Frage gehört zwar vielleicht nicht hierher, weil sie eher ins Juristenforum sollte, aber vielleicht könnt Ihr uns mit Euren Erfahrungen auf die Sprünge helfen!
Ein befreundeter Bauer hat nach Kyrill einen echten Holzüberhang, insbesondere weil er seinen Hof selbst mit Sonnenenergie und Erdwärme heizt und nur ein wenig Holz für den Kachelofen benötigt.
Als ordentlicher Mensch hat er aber alles, was damals von Ahorn bis Zeder umgefallen war mit dem Schlepper eingesammelt und auf einen Haufen geworfen.
(Ich bin seitdem holzmäßig absolut saniert, ich benötige ein größeres Grundstück)
Nun soll der Haufen weg und die Idee ist, da gegen einen Spendenbeitrag für eine gute Sache an ein oder mehreren Wochenenden Selbstwerber ranzulassen.
Vorher den Haufen wieder auseinanderziehen und dann sollen die Jungs sich mit Äxten und Motorsägen gütlich halten.
Zugangsvorraussetzung ist PSA und Kettenmopedschein...
Und da wird mir versicherungstechnisch ein wenig schwarz vor Augen!
Denn, gerade wenn es für einen guten Zweck ist, isses versicherungstechnisch doch eine Veranstaltung.
Eine Veranstaltung hat immer einen Träger, also mein Freund und der ist verantwortlich - Deutschland eben.
Ich will da keinesfalls den Kettenmopedschein herabwürdigen, ich fand es sehr lehrreich, dass ich den in 2006 gemacht habe, obwohl ich vorher schon ein paar Jahre "ohne" mit meinem Holz rumgehampelt habe.
Aber inwieweit befreit der Schein den Wald- oder Holzbesitzer von seiner Verantwortung?
Ich weiss z.B. von meiner Versicherung, dass wenn ich hier in Ratingen mit Holzschein in den öffentlichen Wald sägen gehe und mir den kleinen Zeh abschnippel, dass das als Sportunfall gewertet wird.
Sollte ich so blöd sein und zugeben, dass ich mal eben auch ein paar Scheite für den Nachbarn mit rausgeschnitten habe, der mir dafür eine Flasche Wein zugesagt hat, wird die Luft schon dünn...
Wie sieht das also nun bei einer solchen Veranstaltung aus?
Habt Ihr da Erfahrungen?
Schönen Tag noch...
Gregor
meine Frage gehört zwar vielleicht nicht hierher, weil sie eher ins Juristenforum sollte, aber vielleicht könnt Ihr uns mit Euren Erfahrungen auf die Sprünge helfen!
Ein befreundeter Bauer hat nach Kyrill einen echten Holzüberhang, insbesondere weil er seinen Hof selbst mit Sonnenenergie und Erdwärme heizt und nur ein wenig Holz für den Kachelofen benötigt.
Als ordentlicher Mensch hat er aber alles, was damals von Ahorn bis Zeder umgefallen war mit dem Schlepper eingesammelt und auf einen Haufen geworfen.
(Ich bin seitdem holzmäßig absolut saniert, ich benötige ein größeres Grundstück)
Nun soll der Haufen weg und die Idee ist, da gegen einen Spendenbeitrag für eine gute Sache an ein oder mehreren Wochenenden Selbstwerber ranzulassen.
Vorher den Haufen wieder auseinanderziehen und dann sollen die Jungs sich mit Äxten und Motorsägen gütlich halten.
Zugangsvorraussetzung ist PSA und Kettenmopedschein...
Und da wird mir versicherungstechnisch ein wenig schwarz vor Augen!
Denn, gerade wenn es für einen guten Zweck ist, isses versicherungstechnisch doch eine Veranstaltung.
Eine Veranstaltung hat immer einen Träger, also mein Freund und der ist verantwortlich - Deutschland eben.
Ich will da keinesfalls den Kettenmopedschein herabwürdigen, ich fand es sehr lehrreich, dass ich den in 2006 gemacht habe, obwohl ich vorher schon ein paar Jahre "ohne" mit meinem Holz rumgehampelt habe.
Aber inwieweit befreit der Schein den Wald- oder Holzbesitzer von seiner Verantwortung?
Ich weiss z.B. von meiner Versicherung, dass wenn ich hier in Ratingen mit Holzschein in den öffentlichen Wald sägen gehe und mir den kleinen Zeh abschnippel, dass das als Sportunfall gewertet wird.
Sollte ich so blöd sein und zugeben, dass ich mal eben auch ein paar Scheite für den Nachbarn mit rausgeschnitten habe, der mir dafür eine Flasche Wein zugesagt hat, wird die Luft schon dünn...
Wie sieht das also nun bei einer solchen Veranstaltung aus?
Habt Ihr da Erfahrungen?
Schönen Tag noch...
Gregor