Verantwortung für Selbstwerber

Diskutiere Verantwortung für Selbstwerber im Forum GaLaBau, Land und Forst im Bereich Anwendungsforen - Hallo zusammen, meine Frage gehört zwar vielleicht nicht hierher, weil sie eher ins Juristenforum sollte, aber vielleicht könnt Ihr uns mit Euren...
C

cades

Registriert
05.07.2005
Beiträge
798
Ort
Ratingen
Beruf
Projektleiter
Hallo zusammen,

meine Frage gehört zwar vielleicht nicht hierher, weil sie eher ins Juristenforum sollte, aber vielleicht könnt Ihr uns mit Euren Erfahrungen auf die Sprünge helfen!

Ein befreundeter Bauer hat nach Kyrill einen echten Holzüberhang, insbesondere weil er seinen Hof selbst mit Sonnenenergie und Erdwärme heizt und nur ein wenig Holz für den Kachelofen benötigt.

Als ordentlicher Mensch hat er aber alles, was damals von Ahorn bis Zeder umgefallen war mit dem Schlepper eingesammelt und auf einen Haufen geworfen.
(Ich bin seitdem holzmäßig absolut saniert, ich benötige ein größeres Grundstück)

Nun soll der Haufen weg und die Idee ist, da gegen einen Spendenbeitrag für eine gute Sache an ein oder mehreren Wochenenden Selbstwerber ranzulassen.
Vorher den Haufen wieder auseinanderziehen und dann sollen die Jungs sich mit Äxten und Motorsägen gütlich halten.

Zugangsvorraussetzung ist PSA und Kettenmopedschein...

Und da wird mir versicherungstechnisch ein wenig schwarz vor Augen!

Denn, gerade wenn es für einen guten Zweck ist, isses versicherungstechnisch doch eine Veranstaltung.
Eine Veranstaltung hat immer einen Träger, also mein Freund und der ist verantwortlich - Deutschland eben.

Ich will da keinesfalls den Kettenmopedschein herabwürdigen, ich fand es sehr lehrreich, dass ich den in 2006 gemacht habe, obwohl ich vorher schon ein paar Jahre "ohne" mit meinem Holz rumgehampelt habe.

Aber inwieweit befreit der Schein den Wald- oder Holzbesitzer von seiner Verantwortung?

Ich weiss z.B. von meiner Versicherung, dass wenn ich hier in Ratingen mit Holzschein in den öffentlichen Wald sägen gehe und mir den kleinen Zeh abschnippel, dass das als Sportunfall gewertet wird.
Sollte ich so blöd sein und zugeben, dass ich mal eben auch ein paar Scheite für den Nachbarn mit rausgeschnitten habe, der mir dafür eine Flasche Wein zugesagt hat, wird die Luft schon dünn...

Wie sieht das also nun bei einer solchen Veranstaltung aus?

Habt Ihr da Erfahrungen?

Schönen Tag noch...

Gregor
 
Ja ja, der Motorsägen-Führerschein; die Heilige Kuh der Selbstwerber ...!

Meines Wissens hat dieser Schein nur eine einzige rechtliche relevanz, und das ist folgende: Jeder Waldbesitzer bzw. jedes Forstamt kann bei Scheinbesitzern davon ausgehen, daß sie über die Bedeutung der PSA nachdrücklich informiert wurden und auch darüber aufgeklärt sind, daß sie eine PSA beim Arbeiten tragen müssen.
Daß die Staats- und Landesforstämter den Schein zur Auflage machen, liegt im wesentlichen hierin begründet. Und niemand weiß besser als die Forstleute, daß ein Schein in keiner Weise die Kenntnisse, das Geschick und Erfahrung von Selbstwerbern nachweisen kann.

Im vorliegenden Fall würde ich mir ...
1.) ... den Haftungsausschluß des Veranstalters (Holzeigentümers) durch jeden der teilnehmenden Sägenführer vorab schriftlich bestätigen lassen.
Darüberhinaus kann man sich auch einen Sani organisieren, der ggf. Erste Hilfe leisten soll.
Ferner muß die Sägerei so organisiert sein, daß die Leute sich nicht gegenseitig gefährden können (räumliche Entfernung der Sägenführer zueinander; nur einseitiges Arbeiten an Stämmen etc..

2.) ... die Veranstaltung als Selbstwerber-Event deklarieren, bei dem der Veranstalter (Dein Freund) als Holzeigentümer auftritt und er selbst die Erlöse für die Gute Sache spendet. - So gesehen ist die Rechtslage nicht weiter verschieden von der eines Waldbesitzers, der Selbstwerber zuläßt.

Gruß

Boesman
 
ich gehe mal davon aus, dass Dein Nachbar in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist

warum macht er es nicht so, er verkauft den Selbstwerbern das Holz und spendet nacher selbst den Betrag, hat mehrere Vorteile für ihn:
- er kann die Spende von der Steuer absetzen
- er kann in der Presse positiv auftreten
- es ist einfacher mit der Versicherung/Haftung

siehe hier
http://www.lsv.de/nrw/11praevention...schueren/04brennholzselbstwerbermerkblatt.pdf
 
Thema: Verantwortung für Selbstwerber

Ähnliche Themen

M
Antworten
10
Aufrufe
12.256
pwtmet
P
D
Antworten
58
Aufrufe
70.336
Gehatte
G

Neueste Themen

Zurück
Oben