Bluey schrieb:
Klare & wichtige Aussage:
Sobald ein Frequenzumrichter (FU) verbaut wird, ist ein normaler FI, wie er sich üblicherweise in den Netzinstallationen befindet außer Gefecht.
Die Aussage ist nicht nur klar, sie ist auch klar
falsch.
Wenn hinter einem FI ein nicht defekter FU sitzt, merkt der FI davon erst einmal exakt: nichts.
Es kann sein, dass er auslöst, weil das im FU verbaute Netzfilter einen etwas höheren Ableitstrom hat. Das ist aber ein Problem des Netzfilters und nicht unbedingt FU-spezifisch.
Ein Problem gibt es nur, wenn ein Isolationsfehler im FU auftritt und z.B. der DC-Zwischenkreis mit PE verbunden wird.
Der resultierende Gleichstrom macht -anders als der Referent behauptet - den FI aber nicht magnetisch, sondern er bringt den dort verbauten Ringkern in Sättigung. Dadurch steigt je nach höhe des DC-Fehlerstroms die Auslöseschwelle des FI stark an bis zu dem Punkt, wo er gar nicht mehr auslöst, falls ein weiteres Gerät einen Fehler aufweist.
Dieses Problem ist aber nicht FU-spezifisch, sondern tritt überall dort auf, wo ein nicht galvanisch vom Netz getrennter DC-Zwischenkreis vorkommt. Es muss nicht mal ein Drehstromgerät sein, sofern ausreichend Kapazität zum Glätten verbaut ist.
(Kostenloser Profitipp: Das gibt es in
jedem modernen Schaltnetzteil mit aktiver PFC. Warum hier besonders auf den FUs rumgehackt wird: Weil man in der Industrie eher Kunden findet, die 500 € für einen FI ausgeben. Lieschen Müller wird das für ihren neuen Computer vermutlich eher nicht tun. Aber auch dort gibt es ein Netzteil mit dem ominösen und gefährlichen DC-Zwischenkreis.

)
Um den Personenschutz zu gewährleisten ist es zwingend nötig einen sog. allstromsensitiven Fehlerschutzschalter (FI Typ B) statt des normalen FIs zu verwenden.
Jein. Das würde ich grundsätzlich erst einmal als sinnvoll (!) bezeichnen. Richtig ist es zumindest eingeschränkt.
Normativ werden zwei unabhängige Schutzmaßnahmen gefordert, um Menschen vor einem gefährlichen Stromschlag zu schützen. Die erste Schutzmaßnahme ist die Isolation im Gerät selbst (spannungsführender Leiter zu Gehäuse). Die zweite Maßnahme ist die Schutzerdung. Selbst wenn der FI nicht auslöst sorgt die Schutzerdung immer noch dafür, dass die zulässige Berührspannung am Gehäuse nicht überschritten wird (wenn es nur ein kleiner Leckstrom ist) oder dass praktisch schlagartig der Leitungsschutzschalter auslöst. Eine Personengefährdung liegt dabei nicht vor. Die Gefahr ist nur, dass ein Fehler, bei dem nur ein kleiner Leckstrom fließt, über Jahre nicht erkannt wird - es funktioniert ja alles. Irgendwann könnte dann mal zusätzlich eine PE-Unterbrechung auftreten und erst
dann wird es gefährlich.
Deswegen ist der RCD vom Typ B oder B+ auch sinnvoll. Aber das direkt eine Personengefährdung auftritt ist dann doch ein wenig übertreiben. Daher die etwas längere Erwiderung von mir.
Was noch nicht erwähnt wurde und durchaus relevant ist: Es gibt bei Isolationsfehlern am Ausgang des FU das zusätzliche Problem, dass RCDs vom Typ B eine obere Grenzfrequenz haben, ab der sie Fehlerströme nicht mehr erfassen. Liegt die Schaltfrequenz höher (HF-Spindeln mit z.B. 1,2 kHz), wird der Fehler ebenfalls nicht erkannt. Es ist also nicht einfach irgendein RCD vom Typ B zu verbauen, sondern ein geeigneter für den individuellen Anwendungsfall.
Im privaten Bereich werden aber die wenigsten Leute 500 € für einen entsprechenden RCD ausgeben.
In dem Fall kann ich nur folgendes empfehlen: Bitte einen eigenen FI nur für das eine Gerät mit dem FU verwenden. 90 % der Fehler erkennt auch ein FI vom Typ A. Bei den verbleibenden 10 % gibt es noch die Schutzerdung als unabhängige Schutzmaßnahme und der Schutz der übrigen Steckdosen wird nicht beeinträchtigt.
Die Schutzerdung sollte man dann aber regelmäßig mal kontrollieren. Das ist zuminest schon mal sicherer als den FU einfach mit an den normalen FI zu hängen, der noch ein dutzend weitere Steckdosen überwacht.
Der vollständigkeit halber und um das oben geschriebene zu unterstreichen: Normativ ist es auch erlaubt, einen FU direkt (ohne lösbare Steckverbindung) an eine Wandauslassdose anzuschließen. In diesem Fall darf der FI komplett entfallen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass eine PE-Unterbrechung auftritt, bei einem fest angeschlossenen Gerät als ausreichend niedrig eingeschätzt wird. Empfehlen würde ich das aber trotzdem nicht.
Und da ich kein Hauselektriker bin, ist das natürlich nur meine unverbindliche Privatmeinung.
