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schallundrauch
- Registriert
- 23.06.2007
- Beiträge
- 412
Wo wir hier gerade beim Thema sind:
In unserem Haus wurde die Hauselektrik vor etwa 5 Jahren von mir zusammen mit einem befreundeten Industrieelektroniker (Der wohl leider nicht ganz auf dem neuesten Stand der VDE war) um Anschlüsse für eine neue Küche im Dachgeschoss erweitert (Na gut, ich habe nur die Löcher gebohrt, die Hohlwanddosen festgeschraubt, teile angereicht und teilweise die von Ihm gezogen Leitungen festgenagelt).
Damals wurden insgesamt 7 Sicherungen, davon 3 für den Herd, je eine für Geschirrspüler und Kühlschrank an L1, für den Untertischspeicher an L3 und für die sonstigen Steckdosen und die Dunsabzugshaube an L2 nachgerüstet.
Jetzt, nach euren Ausführungen, bin ich etwas vorsichtig geworden und habe mal nachgeschaut und weiß jetzt das die Instalation wohl nicht mehr der VDE entspricht.
Zum Glück ist das Haus nur Privat genutzt, im Erdgeschoss wohnt meine Mutter, in DG ich mit meinem Schatz.
Also besteht zumindestens "keine Verantwortung" dritten gegenüber und es kann auch kein Fremder ankommen und uns "Anscheißen"
Aber nun zum IST.Zustand:
Also, im Hausverteiler (Zuleitung ist wenn ich mich recht entsinne als PEN mit mind 16qmm, eher 25mm² ausgeführt) sitzen ausschließlich B16 Automaten (bzw. die alten, orginalen sind L16er) und ein FI ist noch nicht vorhanden (obwohl er eigentlich bei der Aktion vor ein paar Jahren hätte nachgerüstet werden müssen)
Aber nun zum Hauptproblem: Damals als das Haus 1983 gebaut wurde waren ja wohl 16A-Absicherungen für Schukosteckdosen noch zulässig aber der Bestandsschutz ist ja wohl mit der Änderung vor ein paar Jahren hinfällig.
Noch schlimmer, auch die neu installierten Steckdosen sind trotz 7x1,5er Zuleitung (wenn ich mich recht entsinne beschaltet mit 2xL1, 1xL2, 1xL3, 2xN, PE) auch mit B16 (statt mit B10), der Herdanschluss der als 5x2,5 (könnte allerdings auch 5x4 sein) ausgeführt ist mit 3xB20 abgesichert.
Die Leitungslängen betragen jeweils Knapp 5m (die neue Küche ist direkt in dem Raum über dem Sicherungskasten) und die NYM Leitungen sind "offen" mit Nagelklemmen auf der belüfteten (Spanplatten) Wand im Drempel und Sicherungskastenschrank verlegt.
Was würdet ihr da machen/machen lassen?
30mA FI nachrüsten ist klar und sollte dank der Tatsache das neben den Schraubsicherungen noch Platz ist und es von da auf drei separate Hutschienen für die Unterverteilung geht und auch PE und N sauber getrennt sind kein alzu großes Problem darstellen.
Wenn möglich würde ich allerdings die Stromkreise für Keller und Außensteckdosen gleich über einen 2ten FI führern da ich ungerne das ganze Haus lahmlegen würde nur weil evtl. draußen das Verlängerungskabel fürs Ladegerät auf der Erde unter dem Auto liegt und es anfängt zu regnen
Aber kann man den Rest so lassen oder meinetwegen nur noch die neueren B16er für den Küchenanschluss durch B10er ersetzen?!
Oder wäre es evtl. sogar besser die ganzen alten Sicherungsautomaten alle gegen neue (wo möglich dann B10 statt B16) zu ersetzen um einen vorhandenen Bestandschutz "vorzutäuschen" denn somit wäre ja nicht mehr sofort offensichtlich das an der Anlage etwas erweitert wurde.
Steckdosen, Sicherungsautomaten, Schalter etc. dürfen ja, soweit ich weiß, durch baugleiche Modelle ersetzt werden ohne das der Bestandsschutz erlischt, das ist ja wohl erst bei einer Erweiterung der Fall und wann genau die Leitungen für die Küche gelegt wurden kann ja dann im nachhinein keiner mehr genau bestimmen wenn aus "Vorsicht" nach gut 20Jahren mal alle Sicherungsautomaten gegen neue ersetzt wurden, die Dinger unterliegen ja auch einem Verschleiß
Also was tun?
Gruß Ansgar
PS: Bevor wieder irgendetwas kommt vonwegen Laien sollen nicht an Elektrik basteln, wenn mache ich das zusammen mit meinem Nachbarn (einem ausgebildeten Elektriker der auch das passende Werkzeug zum durchmessen der Leitungen und des FI's da hat).
Eine Fachfirma würde ich da allerdings nur ungerne ranlassen, denn das würde wohl ziemlich teuer werden da diese wohl schon alleine aus rechtlichen und Haftungsgründen wahrscheinlich mehr neu machen müssten als rein aus Sicherheitsgründen nötig ist.
In unserem Haus wurde die Hauselektrik vor etwa 5 Jahren von mir zusammen mit einem befreundeten Industrieelektroniker (Der wohl leider nicht ganz auf dem neuesten Stand der VDE war) um Anschlüsse für eine neue Küche im Dachgeschoss erweitert (Na gut, ich habe nur die Löcher gebohrt, die Hohlwanddosen festgeschraubt, teile angereicht und teilweise die von Ihm gezogen Leitungen festgenagelt).
Damals wurden insgesamt 7 Sicherungen, davon 3 für den Herd, je eine für Geschirrspüler und Kühlschrank an L1, für den Untertischspeicher an L3 und für die sonstigen Steckdosen und die Dunsabzugshaube an L2 nachgerüstet.
Jetzt, nach euren Ausführungen, bin ich etwas vorsichtig geworden und habe mal nachgeschaut und weiß jetzt das die Instalation wohl nicht mehr der VDE entspricht.
Zum Glück ist das Haus nur Privat genutzt, im Erdgeschoss wohnt meine Mutter, in DG ich mit meinem Schatz.
Also besteht zumindestens "keine Verantwortung" dritten gegenüber und es kann auch kein Fremder ankommen und uns "Anscheißen"
Aber nun zum IST.Zustand:
Also, im Hausverteiler (Zuleitung ist wenn ich mich recht entsinne als PEN mit mind 16qmm, eher 25mm² ausgeführt) sitzen ausschließlich B16 Automaten (bzw. die alten, orginalen sind L16er) und ein FI ist noch nicht vorhanden (obwohl er eigentlich bei der Aktion vor ein paar Jahren hätte nachgerüstet werden müssen)
Aber nun zum Hauptproblem: Damals als das Haus 1983 gebaut wurde waren ja wohl 16A-Absicherungen für Schukosteckdosen noch zulässig aber der Bestandsschutz ist ja wohl mit der Änderung vor ein paar Jahren hinfällig.
Noch schlimmer, auch die neu installierten Steckdosen sind trotz 7x1,5er Zuleitung (wenn ich mich recht entsinne beschaltet mit 2xL1, 1xL2, 1xL3, 2xN, PE) auch mit B16 (statt mit B10), der Herdanschluss der als 5x2,5 (könnte allerdings auch 5x4 sein) ausgeführt ist mit 3xB20 abgesichert.
Die Leitungslängen betragen jeweils Knapp 5m (die neue Küche ist direkt in dem Raum über dem Sicherungskasten) und die NYM Leitungen sind "offen" mit Nagelklemmen auf der belüfteten (Spanplatten) Wand im Drempel und Sicherungskastenschrank verlegt.
Was würdet ihr da machen/machen lassen?
30mA FI nachrüsten ist klar und sollte dank der Tatsache das neben den Schraubsicherungen noch Platz ist und es von da auf drei separate Hutschienen für die Unterverteilung geht und auch PE und N sauber getrennt sind kein alzu großes Problem darstellen.
Wenn möglich würde ich allerdings die Stromkreise für Keller und Außensteckdosen gleich über einen 2ten FI führern da ich ungerne das ganze Haus lahmlegen würde nur weil evtl. draußen das Verlängerungskabel fürs Ladegerät auf der Erde unter dem Auto liegt und es anfängt zu regnen
Aber kann man den Rest so lassen oder meinetwegen nur noch die neueren B16er für den Küchenanschluss durch B10er ersetzen?!
Oder wäre es evtl. sogar besser die ganzen alten Sicherungsautomaten alle gegen neue (wo möglich dann B10 statt B16) zu ersetzen um einen vorhandenen Bestandschutz "vorzutäuschen" denn somit wäre ja nicht mehr sofort offensichtlich das an der Anlage etwas erweitert wurde.
Steckdosen, Sicherungsautomaten, Schalter etc. dürfen ja, soweit ich weiß, durch baugleiche Modelle ersetzt werden ohne das der Bestandsschutz erlischt, das ist ja wohl erst bei einer Erweiterung der Fall und wann genau die Leitungen für die Küche gelegt wurden kann ja dann im nachhinein keiner mehr genau bestimmen wenn aus "Vorsicht" nach gut 20Jahren mal alle Sicherungsautomaten gegen neue ersetzt wurden, die Dinger unterliegen ja auch einem Verschleiß
Also was tun?
Gruß Ansgar
PS: Bevor wieder irgendetwas kommt vonwegen Laien sollen nicht an Elektrik basteln, wenn mache ich das zusammen mit meinem Nachbarn (einem ausgebildeten Elektriker der auch das passende Werkzeug zum durchmessen der Leitungen und des FI's da hat).
Eine Fachfirma würde ich da allerdings nur ungerne ranlassen, denn das würde wohl ziemlich teuer werden da diese wohl schon alleine aus rechtlichen und Haftungsgründen wahrscheinlich mehr neu machen müssten als rein aus Sicherheitsgründen nötig ist.