Vom GSR sind tatsächlich nicht immer ausführliche und fachkundige Aussagen zu bekommen. Auf meine Frage was den großen Preisunterschied zweier M10 Gewindebohrer begründet kam so eine Antwort
"der Artikel 02005230 besitzt einen durchlaufenden Schaft und wurde nach DIN 376 gefertigt.
der Artikel 01005230 besitzt einen verstärkten Schaft und wurde nach DIn 371 gefertigt."
sorry, aber was ist das bitte für eine Erklärung? Ich nenne es mal idiotisch dem Kunden nochmal aufzusagen, was sowieso schon beim Artikel dabei steht, das kann auch jeder Mensch antworten, der lesen und schreiben kann!
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Aber zurück zum Thema, kann einer auseinanderhalten, was die Angaben zur Lochart genau bedeuten:
1.
Maschinengewindebohrer DIN 2184-1 ( ~DIN 371 ) Form B HSSE M10 Silver:
Lochart: Dulo 1.1/2xd
2.
Maschinengewindebohrer DIN 2184-1 ( ~DIN 371 ) Form B HSSE M10 Blauring:
Lochart: Dulo (l>1,5xd1)
3.
Maschinengewindebohrer M10, DIN 371, Form B, HSSE-VAP:
Lochart: Dulo < 1.1/2xd
Ich lese das so: "Durchgangsloch" mit
1. Länge Loch = 1,5 mal Durchmesser, also darf das Werkstück etwa max. 15 mm stark sein?
2. dasselbe, das Werkstück darf stärker als 15 mm sein
3. Stärke bis 15 mm?
irgendwie macht es für mich nicht viel Sinn.