Makita BDF 452 black&white

Diskutiere Makita BDF 452 black&white im Forum Akkuwerkzeuge im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo! Was hat es bei Makita mit der Serie black &white z.B. bei einem Schrauber BDF 452 auf sich? Ist es ein Importgerät nur fürs Ausland...
Wenn jemand sein Auto verkauft und ein Bild mit blauem Kfz einstellt - dann ist mir der Text / die Beschreibung ehrlich gesagt egal. Das Auto in weiß würde ich nie nehmen.

Wenn dann auch noch das Auto nicht für Deutschland bestimmt ist sondern für die USA....

@ Tony: Bei solchen Formulierungen: Bist du der Verkäufer? :wink:

Hendrick
 
@ri
gerade der Verkäufer wird dadurch gestärtk. Macht man eine schlechte Erfahrung mit vermeidlichen Schnäppchen, geht man doch eher zum Fachmann.

J_Dau hat es doch geschrieben, der Käufer wurde von seiner Gier getrieben und hat danach erst sein Gehirn eingeschaltet. Weil komischerweise hat er es ja noch gemerkt bevor er das Geld überwiesen hat. So gut hats der Verkäufer ja dann doch nich "bewusst"(Unterstellung,haltlos) die Info versteckt.

@ric
Dank dir laufe ich jetzt nur noch mit meinem Gesetzbuch rum und poche immer auf mein Recht.ganz ehrlich.....Nicht umsonst heißt es der Klügere gibt nach.


Bei ebay haben über 90 % der privaten Verkäufer keine Rechnung, warscheinlich auch alles aus dubioser Herkunft.

Bei wirklich vielen sachen zumindest bei Ebay werden Beispielbilder reingestellt aber mir bleibt es doch nicht Verwährt mich im voraus zu informieren und das schreibe ich jetzt zum letzten mal, nicht MITZUBIETEN. Mich zwingt doch keiner!!!

Natürlich bin ich nicht der Verkäufer!!
 
@Tony
gerade der Verkäufer wird dadurch gestärtk. Macht man eine schlechte Erfahrung mit vermeidlichen Schnäppchen, geht man doch eher zum Fachmann
Zunächst einmal hat der Verkäufer "nebenan" (ich meinte damit andere ebay- oder Internet-Verkäufer, nicht das stationäre Geschäft in der Nachbarschaft) das Nachsehen, da der tricksende Verkäufer günstiger anbieten kann. Inwieweit dann normale Internetshops oder der stationäre Handel von der Verschlechterung des Rufs von ebay- oder allgemein Internethändlern profitiert, steht sicher auf einem anderen Blatt.

So gut hats der Verkäufer ja dann doch nich "bewusst"(Unterstellung,haltlos) die Info versteckt.
Haltlose Unterstellung? Ich hatte ja geschrieben:

Auch die Reaktion des Verkäufers zeigt meiner Meinung nach deutlich, daß es sich nicht um eine Nachlässigkeit, sondern wohl um absichtliche Täuschung handelt.

Wäre es keine Absicht gewesen, hätte sich der Verkäufer sicherlich für das Mißverständnis entschuldigt und einen Rücktritt vom Kauf angeboten, die Maschine (die ja vermutlich den erzielten Auktionspreis durchaus wert ist) hätte er dann dem unterlegenen Bieter offerieren können oder er hätte in einer neuen Auktion mit korrektem Foto wahrscheinlich auch einen "Schwarz-weiß"-Fan gefunden, der sich darüber freut, eben diese Maschine ersteigern zu können.

poche immer auf mein Recht
Das ist deine Sache, ich habe keine Meinung in dieser Richtung vertreten, sondern nur geschrieben:

Wenn ein Verkäufer seine Rechte offenbar sehr weit auslegt, spricht meiner Meinung nach auch nichts dagegen, wenn der Käufer seine Rechte ebenfalls nutzt.

Ein seriöser Verkäufer (freilich mal unterstellt, daß die Kommunikation so gelaufen ist wie sie hier beschrieben wurde) hätte sich selbst als der Kluge erwiesen, der nicht auf dem aufgrund eines Irrtums zustandegekommenen Verkauf besteht und "mit Anwaltskosten und Strafgeld bei Nichtabnahme droht"!

Bei ebay haben über 90 % der privaten Verkäufer keine Rechnung, warscheinlich auch alles aus dubioser Herkunft.
Wenn das (bei als Neuware angebotenen Elektrogeräten) so sein sollte (was ich nicht glaube), würde ich das überwiegend unterstellen. Bei Neuware, auf die man normalerweise mehrere Jahre Garantie hat, gibt es nur wenige bis gar keine seriösen Gründe, warum man keine ordnungsgemäße Rechnung mitliefern kann oder will! Liegt der Kauf schon mehrere Jahre zurück und die Garantie ist damit bereits abgelaufen, bin ich im Zweifel, ob man dieses Gerät dann noch als Neuware anbieten darf.

Diese sollten dann aber zumindest deutlich als solche gekennzeichnet werden!

Außerdem kann man auch von jemand, der den Beschreibungstext vor dem Bieten komplett und aufmerksam durchliest, nicht erwarten, daß er zunächst anderswo nach Informationen über die Farbgebung einer Maschine suchen muß, die in dem Land, in dem die Maschine angeboten wird, überhaupt nicht regulär erhältlich ist. Schließlich ist die als "weiß" angebotene Maschine ja nicht weiß, sondern zu etwa zwei Dritteln schwarz und nur zu ca. einem Drittel weiß! Schließlich handelt es sich eben um eine überraschende Klausel, da man von einem Käufer in Deutschland nicht erwarten kann, daß er weiß, daß es in anderen Ländern andere Farbversionen überhaupt gibt, deshalb wird er garnicht auf die Idee kommen, den Beschreibungstext (nachdem er vielleicht zuvor die Beschreibungstexte von 10 anderen Auktionen durchgelesen hat) auf diesen Aspekt hin zu durchforsten.
 
Thema: Makita BDF 452 black&white

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