Die dummen Schafe beim Ebay

Diskutiere Die dummen Schafe beim Ebay im Forum Metallbearbeitung im Bereich Anwendungsforen - Wie dumm sind die Leute eigentlich? Da versucht man, einige Fräser zu ersteigern, und wird bei nicht weniger als 1 Dutzend Geboten so gnadenlos...
Hallo Hs
Wenn ein Freund hochpuscht und ich in derLage wäre dies zu beweisen hätte ich einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe des Artikels zum dem Preis der entstanden wäre wenn der Freund eben nicht geboten hätte, da gabs schon Verfahren drüber, alle erfolgreich. Betrug ist aber natürlich nicht, war falsch von mir.
Ebenso entsteht der Anspruch wenn der Artikel plötzlich entfernt wird, zb. "Wurde zerstört"---- wenn ich es nachweisen könnte !!!
Es hat Leute gegeben die konnten es beweisen und schwupps!!!
Wenn der zerstörte Artikel, 14Tage später wiedereingestellt wird.
Hier kann man auf Vertragserfüllung klagen. Ein Vertrag kommt bereits mit Abgabe des Gebots zustande, nicht erst am Ende der Auktion. Genauso kann man als bereits Überbotener plötzlich doch Höchstbieter werden, aufpassen.
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Genauso kann man als bereits Überbotener plötzlich doch Höchstbieter werden, aufpassen.

Nein, kann man nicht.
Sobald man überboten wurde, ist das eigene Gebot nicht mehr "gültig", d. h. auch bei einer Rücknahme des höheren Gebots ist man NICHT mehr Höchstbietender....

Ebay Teilnahmebedingungen §10 Abs. 1:
"Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt."
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Hallo Hs
Wenn ein Freund hochpuscht und ich in derLage wäre dies zu beweisen hätte ich einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe des Artikels zum dem Preis der entstanden wäre wenn der Freund eben nicht geboten hätte, da gabs schon Verfahren drüber, alle erfolgreich. Betrug ist aber natürlich nicht, war falsch von mir.


Gibt es irgendwelche Gerichtsentscheide darüber? Ich meine, dass es kein Betrug ist. Meines Erachtens nach wird durch die Irrtumserregung (Bieten alleine um den Auktionspreis hochzupuschen) zur Erzielung eines Vermögensvorteils (den erhöhten Aktionspreis) durchaus der Tatbestand des Betruges erfüllt.
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Betrug ist wenn ich etwas kaufe und von vornherein weiss es nie bezahlen zu können.

Das ist nur eine Variante des Betruges. Nebenher: Betrug dürfte die Strafvorschrift mit den vielfältigsten Begehungsweisen sein. Eins ist aber allen gemeinsam:
Die Irrtumserrregung (also aktives Handeln)
Um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil für sich oder einen anderen (sog. Dreiecksverhältnis) zu erzielen.

Alles nachzulesen im § 263 StGB.

Das trifft m.E. doch auf das Bieten für jemand anders, um den Aktionspreis hochzupuschen, zu.

Die Juristen unter den Lesern bitte ich um Verständnis für meine vereinfachte Darstellung. Ich habe versucht, den Tatbestand leicht verdaulich darzustellen.
 
Hi,

Dr.Jur.von Campa schrieb:
Wenn ein Freund hochpuscht

da fängt es doch eigentlich schon an - wenn ich bereit bin einen bestimmten Preis zu zahlen, so zahle ich diesen auch.
Als Käufer mache ich mir darüber vorher Gedanken.

und ich in derLage wäre dies zu beweisen

die Nachforschungen darüber lohnen aber eh' nur bei hochpreisigen Artikeln.

Ansonsten aber :
Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war.

Insofern ist das, was Du schreibst, auf Dauer garnicht so einfach - sofern man nicht viele Freunde besitzt.


Das mit dem Recht ist auch immer so eine Sache. So kann man z.B. bei der von mir geschilderten Variante (Verkäufer entfernt vor Abgabe des letzten Gebotes) als Höchstbietender die angebotenen Sachen auch zu dem zuletzt abgegebenen Gebot einklagen.

Aber ich muß ehrlich sagen : ich bin schlicht nicht streitsüchtig genug, um mich mit solchen Faxen näher beschäftigen zu wollen.
Und das betrifft auch die Sache mit dem Freund und 'hochpuschen'. Ich weiß was dafür ausgeben will - und sollte ich diesen Preis dann zahlen müssen, ist es für mich o.k.
(in einigen Rubriken gibt es diese 'Freund-Funktion' ja im Prinzip auch von eBay - nennt sich 'Mindestpreis')
Letztendlich ist das Ausloten des Höchstbetrages durch den 'Freund'-Verkäufer nur das, was im Geschäft oder Markt mit 'Handeln' bezeichnet wird - auch dort lotet der Verkäuferr meinen maximalen Preis aus, den ich bereit bin zu zahlen. Kennt doch jeder beim Auto- oder Hauskauf ... und hat fast jeder doch auch schon mit Handwerkern gemacht.


Gruß, hs
 
Hallo!

Ich denke mir das Problem könnte folgendes sein:

In der Auktion ein Artikel mit (z.B.) Neuwert: 100,-
Höchstgebot 1h vor Auktionsende: 5,-
Ich biete 1000 Euro -> jeder der bis kurz vor Auktionsende gerne mitgeboten hätte denkt "der spinnt doch, ich biete nicht mit"
kurz vor Auktionsende nehme ich das 1000,- Euro Gebot zurück und Voila: der Artikel gehört mir für 5,50 Euro!

In diesem Fall wird jedoch (hoffentlich!) der Anbieter nachhaken und sich die Gebotsrücknahmen des Käufers näher anschauen...

Beste Grüße
Werner
 
Hi,

mcdwerner schrieb:
Hallo!
Ich denke mir das Problem könnte folgendes sein:

nein, da gibt es kein Problem, denn wenn da €5,- steht und Du bietest €1000, dann steht da erstmal € 5,50 und für jeden interessierten bieten sie mind. € 6. Der trägt dann €6,- ein und jeder sieht dann €6,- Du überbietest lediglich alle bis zur €1000-Grenze. Niemand sieht ja Dein €1000-Gebot ... dewegen ja auch das hier beschriebene Ausloten über einen Freund.


-----------
@Dr.Jur.von Campa
Das mit dem Zurücknehmen ist eh' z.T. auch etwas variabel ausgelegt : klick
siehe Bsp. vanGogh oder 'falsch verstanden' - so einfach ist das nämlich nicht mit dem Beweisen.


Gruß, hs
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Ja, und wenn er es zurückzieht??

Dann ist das Gebot ja bereits erloschen und somit ungültig.

Den obigen Satz aus den Teilnahmebedingungen kennen halt die wenigsten und glauben dann, daß sie eine Kauf-Verpflichtung eingegangen sind...
 
Hallo,
wie schon mal geschrieben kann ma Gebote nur bis 24 Stunden vor Ablauf zurückziehen, ebenso Auktionen beenden. Wenn bei einer vorzeitigen Beendigung schon Gebote drauf sind so werden die einfach gelöscht. Grund der vorzeitigen Beendigung: "der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf". Ein Gebot ist nur eine einseitige Willenserklärung (bzw. beide geben eine Absichtserklärung), erst nach Ablauf der Auktion wird ein Kauf daraus.
 
Thema: Die dummen Schafe beim Ebay

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