Das meine ich ja, auf deinem privaten Grundsück kannst du erstmal machen was du willst. Da kannst du mit der laufenden Kettensäge auch Nägel in ein Brett schlagen oder deinen Bart stutzen.
Passiert nun etwas und eine Verischerung soll den Schaden begleichen, z.B. weil die Säge durch die Luft fliegt und in Nachbars Fuß landet, wird die Vericherung schon genauer hinschauen. Solange sie dir aber keinen Vorsatz nachweisen kann, wird sie wohl für den Schaden aufkommen müssen.
Sie müssen dir also nachweisen, dass du gewusst hast, diese Maschine aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht verwenden zu dürfen. Wenn du sagst, das hab ich nicht gewusst, die hat mit Händler xy einfach so verkauft, kommt der ggf. wieder ins Spiel. Ob der dann als Inverkehrbringer greifbar ist, weil er in Deutschland sitzt, oder nicht, weil er z.B. in China sitzt, ist ein anderes Thema.
Da du nun aber weißt, dass du die Säge nur mit entsprechender Sachkunde verwenden darfst kannst du dir überlegen was du machst. Säge verkaufen oder weiterbilden