Holzheizung soll bald verboten werden

Diskutiere Holzheizung soll bald verboten werden im Forum Haustechnik und Hausgeräte im Bereich Anwendungsforen - Hallo Leute, bei der letzten Reinigung meines Buderus Feststoffkessels, 21 kW, Baujahr 1993, teilte mir der Schornsteinfeger mit, die Anlage dürfe...
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jesse

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Hallo Leute,
bei der letzten Reinigung meines Buderus Feststoffkessels, 21 kW, Baujahr 1993, teilte mir der Schornsteinfeger mit, die Anlage dürfe nur noch bis 2016 betrieben werden. Außerdem sei mein Pufferspeicher zu klein. Ok, 2016 ist noch weit, aber dennoch werde ich etwas nervös. Wer kann mir sagen, was da wirklich Sache ist.
Ich habe da einige Fragen:

1. Die 21 kW beziehen sich sicher nur auf Koks. Was bringt mein Kessel mit Holz. Ich vermute so ca. 15 kW.

2. Gilt es noch, das die Kessel unter 15 kW von einigen "schwarzen Schikanen" befreit sind?

3. Gibt es in Zukunft dann noch einfachen Naturzugkessel, oder muss ich auf jeden Fall einen Holzvergaser einbauen?

4. Wenn ein Kessel unter 15 kW Leistung hätte, könnte ich dann mit meinem 600l Pufferspeicher weiterfahren?

5. Ich habe neben dem Holzkessel auch eine Ölheizung. Diese verwende ich nur im Sommer zur Warmwasserbereitung, oder im Winter, wenn ich weg bin. Die Ölheizung kann ich so einstellen, dass sie anspringt, wenn die Temeratur des Pufferspeichers unter einen eingestellten Wert sinkt. Wie wäre es, den Holzkessel kleiner zu wählen (wg der Auflagen der Schornsteinfeger), und im Notfall beide Heizkessel zu betreiben? Parallelbetrieb ist möglich, beide
Kessel haben getrennte Schornsteinzüge.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meiner Fragen annehme würde. Leider kenne ich mich in der Heizungstechnik nicht so gut aus.

Vielen Dank, Jesse
 
Bitte nagel mich nicht fest, ich bin Ösi und kenne die deutschen Gesetze nicht 1:1.

Aaaaaber: Sicher daß der Schorni gesagt hat DEIN Kessel darf ab 2016 nicht mehr verwendet werden oder hat er gesagt, der Kesseltyp ansich nicht mehr?
Denn ich kann mir schon denken was er meinte, nämlich daß ab 2016 keine normalen Holzöfen mehr eingebaut werden dürfen wegen "da will ich gar nicht drüber diskutieren weil ich dann einen Anfall kriege".

Jedoch haben bestehende Anlagen doch bestimmt einen Bestandsschutz.
Wäre ja finanzieller Wahnsinn wenn ab 2016 hunderttausende deutsche Haushalte dazu gezwungen wären den Holzkessel rauszureissen nur weils kein Versager äh Vergaser ist.
Davon unabhängig ob das Teil vielleicht 30 oder 3 Jahre alt ist.
 
Einfach den Schorni fragen, der hat am Ende eh das letzte Wort und weiß es am besten.
 
Guten morgen Jesse

3. Gibt es in Zukunft dann noch einfachen Naturzugkessel, oder muss ich auf jeden Fall einen Holzvergaser einbauen?

Denke mal es wird auch weiter hin, Naturzugkessel geben.

Die Frage lautet dann viel mehr, ob ein Naturzugkessel die Abgaswerte der BImSchV (2. Stufe 2015) schafft.

4. Wenn ein Kessel unter 15 kW Leistung hätte, könnte ich dann mit meinem 600l Pufferspeicher weiterfahren?

Glaube es waren 55 Liter Puffer je Kilowatt, schon heute bei Neuanlagen (weiß nicht ob Pflicht, aber für eine Förderung durch die BAFA nötig).

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Es gibt auch günstige Naturzugkessel mit Katalysator, BlmSchV von 2010 schaffen die.

http://www.sl-grossenhain.de

Hier wird auch gerade die Heizung saniert, dieser ^ kahm Anfangs in die nähere Auswahl, aber das man da alle 2 Jahre den Kat wechseln darf ... auch unbekannt ob diese Kessel die neu geforderten Abgaswerte 2015 hin bekommen.

MFG Ronny
 
So wie ich das lese, hat man wohl noch etwas mehr Zeit.

http://www.ofen.edingershops.de/BImSchV-Erklaerung:_:59.html

Zusammenfassung:
Die erste Stufe der neu geregelten Bundesimmissionsschutzverordnung trat am 22.03.2010 in Kraft. Bestehende Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Kaminbausätze, Kamineinsötze, Schwedenöfen, Öfen, Kamine oder Kachelöfen müssen die Einhaltung der neuen Grenzwerte nachweisen, entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung. Dann dürfen sie unbefristet weiter betrieben werden. Werden die Werte nicht eingehalten, muss bis spätestens 2024 ein Staubfilter nachgerüstet oder die Anlage ausgetauscht werden. Offene Kamine sind von der Neuregelung nicht betroffen. Neu gekaufte Öfen müssen die Grenzwerte der Stufe 1 ebenfalls einhalten. Sie haben bei Inkrafttreten der 2. Stufe (voraussichtlich 2015) Bestandsschutz. Danach gekaufte Anlagen müssen die dann gültigen Grenzwerte erfüllen. Für Grundöfen und eingemauerte Öfen gelten Sonderregelungen.

MFG Ronny
 
Hallo,
so ähnlich wie bashy es beschreibt hat mein Kaminkeher es auch gesagt. Ich habe einen Werkstattofen für Holz/Braunkohle von der Fa. Rieser/Zillertal und ich wollte von diesen eine Bescheinigung erlangen. Da der Ofen aber nicht mehr hergestellt wird gibt es auch kein Zertifikat. Also muss der Ofen gemessen werden oder was ich glaube eher kaputt geht.
Dann ist es m.E. nicht mehr ohne großen Aufwand möglich einfach einen dieser Holzöfen aufzustellen, d.h. nur noch mit Filter usw.
 
Welchen Vor /Nachteil hat ein Naturzugkessel gegenüber einem Holzvergaser ?

Gruß
Thomas
 
Er lebt länger.
Der Vergaser setzt eine Bedienung mit Verstand voraus.
Die Zeiten wo man "halt noch schnell was nachlegt" sind damit vorbei.
 
Thema: Holzheizung soll bald verboten werden

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