Frage: Kann das Kabel einfach abgetrennt werden?

Diskutiere Frage: Kann das Kabel einfach abgetrennt werden? im Forum Haustechnik und Hausgeräte im Bereich Anwendungsforen - Hallo an alle, eine Bekannte von mir ist vor einigen Tagen umgezogen, und hat einen Keller zugeteilt bekommen, welcher über einen Stromanschluss...
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Dunkelheit

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03.11.2007
Beiträge
87
Hallo an alle,

eine Bekannte von mir ist vor einigen Tagen umgezogen, und hat einen Keller zugeteilt bekommen, welcher über einen Stromanschluss (Licht- und Steckdose) verfügt. Beim genaueren hinsehen, hat Sie bemerkt, dass die Leitung zu einem Zähler geht, welcher nicht der Ihre ist. Weil so etwas irgendwann schief geht, habe ich Ihr vorgeschlagen das Kabel einfach zu demontieren, und dieses in den Kabelschacht in der Decke zu legen, und gut ist. Dann hat Sie zwar erst mal keinen Strom in Ihrer Kellerkabine (Keller ohne Fenster), aber da Sie dort auch nicht täglich rein muss, ist es nicht so wild.

Da ich von Elektrik keine Ahnung habe, und auch keinen Sicherungsausfall oder Stromzählerexplosion provozieren möchte, wüsste ich gerne, ob die Leitung unter Strom steht, und wenn ja, ob man diese dann mit einem Isolierten Seitenschneider einfach durchkneifen kann?


Viele Grüße,
Dunkelheit
 
Hallo,

da ist Strom drauf, deswegen lass es besser mit dem durchtrennen.
Wenn Laie bist, dann frag einen Elektriker, ob er Dir das abklemmen kann, ich würde das aber vorher mit dem Eigentümer des Hauses abklären.
Kannst Ihm oder denen (Baugesellschaft) ja Deine Befürchtungen schildern, das Du nicht bereit bist, da Du ja keinen Strom benötigst und verbrauchst, den anderen Mietern den Strom zu bezahlen...
Vielleicht macht er oder die das sogar selbst, oder lässt es machen.
Und wenn dem so ist, und es ab ist, würd ich das an Ihrer Stelle Dokumentieren, wann es abgeklemmt wurde, am besten mit Foto, Datum und zeugen, die das bestätigen können. Denn später hinaus kann jeder sagen, das es schon länger abgeklemmt ist, und dann ohne beweise ist das schwer nachzuvollziehen.

Gruß
 
Hallo,

damit vielleicht in bisschen Licht ins Dunkel kommt, sollte der erste Ansprechpartner der Vermieter, Hausmeister oder Verwalter sein. Dann sollte sich alle Fragen klären lassen.
So mal einfach ein Stromkabel durchschneiden, solltest Du schon aus Spass am Leben unbedingt unterlassen. Strom macht klein, schwarz und hässlich.

Stefan66
 
Hallo

Manchmal ist es so, dass die Kellerbeleuchtungen über einen Gemeinschaftszähler an der Treppenhausbeleuchtung mit angeschlossen sind.
Daher lasse erst mal prüfen ob das so nicht in Ordnung ist.

PS
 
Hallo,
ich würde garnichts machen, wer viel fragt bekommt wenig :mrgreen:
 
A) kannst Du das nicht "einfach abkneifen", weil Du dann einen Kurzschluss produzierst und ja offensichtlich nicht weisst, welche Sicherung dann rausfliegt.

B) würde ich Dir als Vermieter ziemlichen Stunk machen, wenn Du einfach so meine Kabel durchkneifst, nur weil Du den Zähler nicht kennst.

C) hat schon jemand angemerkt, dass das durchaus der Allgemeinstrom/Treppenhauszähler sein kann, bei dem das vollkommen üblich so ist.

und

D) kann ich nur Alfred zustimmen - was fummelst Du an Sachen rum, die Dich (bzw. den Mieter) nix angehen? Der Mieter hat die Mietsache so übernommen, es ist nicht sein Problem, wenn der Strom für das Kellerlicht aus der Steckdose kommt.
 
Alfred schrieb:
Hallo,
ich würde garnichts machen, wer viel fragt bekommt wenig :mrgreen:

Das habe ich Ihr auch gesagt. Aber, Sie möchte (verständlicher weise) nicht irgendwann mit einer nicht mehr nachvollziehbaren Rechnung konfrontiert werden. Sie lässt das jetzt erst mal so, und meldet das der Hausverwaltung sobald der leere Nachbarkeller belegt ist.

Viele Grüße,
Dunkelheit
 
Hallo,
die Sache aufklären ist sicher die beste Lösung.
In so einer Angelegenheit bin ich Ende der 70iger Jahre als Betroffener und Zeuge vor dem Bayerischen Oberlandesgericht gestanden. Wie hatten eine Doppelgarage gemietet die mit pauschal 100 DM/Jahr Strom versorgt war. Angeschlossen war der Strom an einem Nebenzähler der sich in einer im Haus befindlichen Reinigung befand. Die Vermieterin hatte sich also am Strom bereichert. Jetzt kommt der entscheidende Hammer:
Ich hatte einen Kotflügel vom Käfer lackiert und diesen über einen 2 kw Radiator gehängt und die Nacht über laufen lassen. Die Reinigung wurde zu diesen Zeitpunkt gerade neu verpachtet und der Nebenzähler fand Beachtung, der gerade in einer kalten Februarnacht laufende Radiator wurde am Nebenzähler abgelesen und auf die Mietzeit der letzten 7 Jahre hochgerechnet. Ich bekam eine Rechnung von 23000 DM präsentiert. Zu bemerken ist noch dass der Nebenzähler nur 4 stellig anzeigt und über Null gelaufen sein kann.
Die erste Instanz wurde abgewiesen, in der zweiten Instanz präsentierte das Gericht jährliche Ableseergebnisse von den Isar-Amper Werken (wo her die das hatten ist mit heute noch schleierhaft) wonach in den letzten 5 Jahren ca. 5000 KW verbraucht wurden. Diese mussten von der Vermieterin an die Reinigung bezahlt werden, Kostenverteilung Vermieterin 6/13 und Kläger 7/13, geschätzte Kosten ca. 3000 DM, ich habe der Vermieterin dann noch 200 DM für den tatsächlichen Verbauch nachgezahlt und kurz darauf gekündigt.
 
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