Ersatz für Würth Master BS 12-A Solid

Diskutiere Ersatz für Würth Master BS 12-A Solid im Forum Akkuwerkzeuge im Bereich Werkzeuge & Maschinen - hallo zusammen, mein schrauber hat leider beine bekommen und muss nun nach ersatz schauen :-( der neue darf nicht schwächer sein, sollte aber...
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@Tigger:
Danke für die "Aufklärung" :!:
Das Würth auch andere Geräte als Bosch und DeWalt labelt, war mir bisher nicht bekannt. Vor zehn Jahren haben die das noch nicht gemacht... :wink:
 
Ja, es gibt sogar den Powergrip von Metabo und Akkubohrhammer von Milwaukee und den Minifix von ABB bzw Panasonic! Das ist leider der Nachteil bei Würth, wenn man sich nicht mit den Werkzeugen beschäftigt kann man auch reinfallen bei Würth!
Der BS12 solid wurde schon mit 3 verschiedenen Drehzahlen verkauft und hat zuviel Leistungsaufnahme das die Akkus regelrecht kochen!
 
Hallo,

Tigger schrieb:
...das die Akkus regelrecht kochen!

...kann ich nicht bestätigen und habe bestimmt nicht nur Schränke auseinander und wieder zusammengeschraubt.


Habe mich jetzt mit dem Zoll in Verbindung gesetzt, wer vielleicht ähnliches vorhat, den wirds interessieren:

"Sehr geehrter Herr $/&$&/)(,

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen werden im Zolltarif dem Abschnitt XVI/Kapitel 84/HS-Position 8467 zugewiesen.Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 2,7 %

Beispiel:
Akkuschrauber
Code-Warennummer: 8467 2930 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 2,7 %

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw. Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft, ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze (Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf. vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-.Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen (und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“ befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden. Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.
Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung (2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten (Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern). Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.

Eine vorherige Anmeldung über die beabsichtigte Einfuhr ist nicht erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt bei der Einfuhr der Ware –wie oben dargestellt-.

Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet. Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hanakam
-------------------------------------------------------------
Zoll–Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail: **********
Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie das Zoll–Infocenter
Montag – Donnerstag 08:30 - 12:00 u. 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 u. 13:00 - 16:00 Uhr
Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich."
 
Also der BS 12 a solid TTI/AEG Model mit 2Ah Nicd Akkus kann ich leider nicht empfehlen!
 
Sehr qualifizierte Aussage...
 
Dirk schrieb:
Sehr qualifizierte Aussage...

Ich hatte ja schon vorher geschildert was der Akkuschrauber für einen fehler hat meiner meinung nach!

Also wer lesen kann brauch keine dummen Kommentare geben!
 
Der dumme Kommentar stammt ja wohl aus Deiner Feder. Entweder beziehst Du Dich auf irgendeine Deiner vorherigen Aussagen, dann verlinke sie bitte auch¹ (ich habe jedenfalls keine Lust, den ganzen thread nochmal durchzulesen, nur um herauszufinden, was denn ausgerechnet der Tigger mit so einer blöden Bemerkung gemeint haben könnte), oder laß´ es ganz bleiben. Ein Satz wie "Also der BS 12 a solid TTI/AEG Model mit 2Ah Nicd Akkus kann ich leider nicht empfehlen!" als einziger posting-Inhalt ist hyperfluid.


D.
¹: falls Du nicht weißt, wie das geht: jedes posting hat oben links so ein orangefarbenes oder graues Blatt-Icon, darin ist die URL des postings hinterlegt.
 
Da scheinbar trollen "in" ist, mache ich hier mal zu. Kommt sowieso nix mehr, was On Topic ist.
 
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Thema: Ersatz für Würth Master BS 12-A Solid

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