Ebay, gestern in WISO

Diskutiere Ebay, gestern in WISO im Forum Werkzeug-Allerlei im Bereich Sonstige Foren - Hallo, gestern, 16.6.08 19:30 ZDF Spezialsendung in WISO über Ebay Opfer und Betrügereien, u.A. wurde berichtet dass das Finanzamt mit einer...
Moin,
der Käuferschutz bei ebay wird nicht hoch gehandelt, ein Betrugsversuch des Verkäufers sehr erleichtert. Von dreidimensionalen Gegenständen müssten mind. 2 Fotos eingestellt werden müssen die Vorder- und Rückseite zeigen, damit nicht offensichtliche Mängel leicht verborgen werden können.
Formulierungen des Verkäufers wie: „Ich habe keine Ahnung von dem Teil“ tun ein Übriges.
Erfahrungsgemäss reagieren diese Kandidaten auch nicht auf eine private E-mail, in denen man auf fehlerhafte Beschreibung hinweist und lassen das Angebot unverändert laufen. Solche Leutchen sind mir schon wiederholt aufgefallen. Hat Jemand Erfahrung damit wie sich ebay verhält wenn man dieses Gesoks meldet.
Zweimal bin ich so gelinkt worden; es wäre durch ein zweites eingestelltes Foto zu verhindern gewesen.

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Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.
 
Moin
Wir versuchens mal bei Hood, die sind ähnlich aufgebaut, Werbung wenig, keine Gebühren, allerdings auch wenig Besucher, aber mal schauen, ich denke es wird schon wenns bei Ebay soo weitergeht zumindest die kleinen Verkäufer werden wechseln.
 
Hi Frederico

bei den von Dir beschriebenen Anbietern kauf ich erst gar nicht oder ich setze mir mein Preislimit sehr niedrig.
 
Moin
Es gibt aber neben den Betrügern auch Anbieter die einfach zu blöd sind eine Beschreibung zu machen.Hier hilft dann fragen vor Auktionsende, alles fein ausdrucken, und zum Abholtermin mitnehmen.
Es gibt noch ein Wundermittel: "Ich möchte sie darauf aufmerksam machen das wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder erheblich abweicht, ich bezüglich meiner Fahrkosten sowie Zeitaufwand schadenfrei gehalten werden möchte!"
Dann zeigt sich schnell obs ein gutes Angebot oder Schrott ist.
 
Hallo,
es ist immer etwas schwierig aus dem Nichts einen Rechtsanspruch zu entwickeln; notfalls kann man die Erstattung der Versandkosten geltend machen.
Wenn Beschreibungen so lauten " ihr wisst ja wie das Teil funktioniert" und " könnt ihr an den Bildern sehen" " erspare ich mir hier Worte", genauso "werden meinen Rechtsanwalt kennen lernen", Bild und Name vom Rechtsanwalt werden dann gemailt :D
 
Alfred schrieb:
"werden meinen Rechtsanwalt kennen lernen", Bild und Name vom Rechtsanwalt werden dann gemailt :D

Oberpeinlich - vor allem wenn die wirklich "mit dem RA prahlen" - und der arme Kerl davon gar nichts weiss :D - Unter Anwälten auf jeden Fall gar nicht gerne gesehen.

Der hier ist auch gut:
rechtsanwalt-kistler-01.jpg
 
Hallo,

trotz aller Unkenrufe gegen Ebay...
ich wollte Euch an meiner Freude teilhaben lassen, denn ich habe bei Ebay eine flammneue Dewalt Säbelsäge DW 304 PK incl. Koffer für gut 90 Euronen ersteigert. Die Säge ist gestern angekommen und ich bin ziemlich stolz, das Gerät ist klasse.
:D


Gruss


Iru
 
Irubis schrieb:
.... ich habe bei Ebay eine flammneue Dewalt Säbelsäge DW 304 PK incl. Koffer für gut 90 Euronen ersteigert.

Meinen Glückwunsch zur Errungenschaft und viel Spaß damit :)
 
Moin
Wenn ich mir den VK ansehe und die Bewertungen ists kaum zu glauben das der privat ist, wer hat schon so viele Fastneumaschinen unterm Weihnachtsbaum zu liegen? Genau hier wäre die Frage ob der Käufer tatsächlich das Eigentum an der Sache erwerben kann. Erstaunlicherweise gehts jahrelang gut, keine Behörde ermittelt, nichts. Nur sollte da mal was auffliegen sind alle Käufer ihre Ware und das Geld los weils sich wunderbar nachvollziehen lässt----
 
Die gleiche Säge verkauft dieser Verkäufer in großen Mengen, das gibt wahrscheinlich irgendwann eine dicke Rechnung vom Finanzamt, denn privat dürfte das mit Sicherheit nicht sein! Sofern der Verkäufer nicht genügend Geld in der Hinterhand hat, dürfte dann ein Konkurs unausweichlich sein, Pech für den, der gerade was ersteigert und im voraus bezahlt hat, das Geld ist dann weg für nichts ... Ob sonst mit der Ware alles in Ordnung ist (Rückläufer palettenweise?), kann ich nicht erkennen.
 
Moin
Es kann durchaus eine Firma dahinterstecken welche sich als Privatverkäufer ausgibt um die Verbraucherschutzgesetze auszuhebeln und eben nebenbei die UST nicht abführen zu müssen. Aber wie auch immer es ist ein Straftatbestand, die Rechnung, Nachzahlung sind nur Beiwerk. Ausserdem wird auch ermittelt wo die Maschinen herkommen, also es wird nicht nur ein Büro gefilzt, sondern mehrere. Mich wundert nur das der es riskiert über Ebay zu verkaufen, alle Geschäftsvorfälle mussen gespeichert werden, jeder Verkauf ist dokumentiert. :roll:
Auf dem Trödel wärs sicherer gibt nur ein Problem dabei: Man muss Sonntags früh hoch , und der erzielte Preis wird geringer weil der Käuferkreis kleiner als bei Ebay ist und somit auch weniger Experten da sind und wenn mehr als eine Maschine auf dem Tisch liegt riechen die sofort Lunte, u.U. fliegt der Verkäufer sogar vom Platz wegen Hehlerei!!!!! Ich möchte nur deutlich machen wie frech diese Ebay Auktionen sind, erstaunlich!!! Warum meldet der Verkäufer nicht mehere Accounts an und mischt die Auktionen nicht ein bischen mit Plünnware, bzw. man lässt doch keine 1000 Bewertungen auflaufen!!!
 
@Dr. Jur.


Ich sehe, Du unterstellt dem Verkäufer strafrechlich relevantes Verhalten. Was mich wundert ist, dass Du vor nicht allzu langer Zeit eine Lichtmaschine oder Anlasser weit unter Herstellerpreis kauftest und das völlig in Ordnung fandest. Misst Du mit zweierlei Maß?

Mir dem Eigentumserwerb an einer Sache: Sofern vorher kein Gewahrsamsbruch vorlag, kann durchaus ein gutgläubiger Erwerb vorliegen, der Eigentumserwerb ermöglicht.

Gruss

Iru
 
Moin
Ist ja wohl kein gewerbsmässiges handeln wenn einer seinen neuen nicht gebrauchten Anlasser verscheuert den er eh nur heriumliegen hat weil seine Karre lange schrott ist....oder?
Gewerbe ist wenn man eine GewinnerzielungsABSICHT hat und /oder dieses NACHHALTIG also immer wieder tut. Schaue doch zum Spass mal auf die Bewertungen und sage mir was daran privat sein soll.....
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Gewerbe ist wenn man eine GewinnerzielungsABSICHT hat und /oder dieses NACHHALTIG also immer wieder tut.
Ein leider Gottes nicht ganz so triviales Thema, wie Du es hier darstellst. Wäre dem so, dann wären Anwälte endlich arbeitslos...
 
Träum' weiter...
Wenn man beispielsweise etwas bei eBay einstellt, hat man automatisch "Gewinnerzielungsabsicht", es sei denn, man stellt ausschliesslich mit "Sofort-Kaufen" ein. Schließlich ist das Sinn und Zweck eines Verkaufes in Form einer Auktion. Deiner wackeligen Argumentation nach wäre dann automatisch jeder eBay-Verkäufer gewerblich tätig.
 
Meines Wissens ist nach der derzeitigen Rechtsprechung dann von einem gewerblichen Handeln auszugehen, wenn Ware zum Zweck des Wiederverkaufs eingekauft wird, und das kann man bei dutzendweise identischen "Vorführmaschinen" wohl unterstellen. Ein Grenzfall zwischen privatem und gewerblichem Handeln sind oft Sammler, die regelmäßig z. B. doppelte oder mit Sammlungen erworbene, nicht benötigte Stücke verkaufen.
 
Na gut...


kramen wir also die juristischen Kenntnisse hervor:

Gewerbsmäßig ist, wenn jemand eine Sache vornimmt - diese kann auch strafbewehrt sein - um seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise damit zu bestreiten, dieses quasi als seinen Lebensunterhalt ansieht.
Insofern handeln Sammler, die Mehrstücke verkaufen, nicht gewerbsmäßig. Evtl. könnte jedoch das Finanzamt auf die Idee kommen, die Gewinne als Spekulationsgewinn (im weiteren Sinne) versteueren zu lassen.
Auch ist die Argumentation "Gewerbe ist wenn man eine GewinnerzielungsABSICHT hat und /oder dieses NACHHALTIG also immer wieder tut" nicht zutreffend.
Es kann also durchaus sein, dass die Gewinnerzielungsabsicht oder Nachhaltigkeit für das Finanzamt bedeutsam sind, jedoch immer noch keine Gewerbsmäßigkeit darstellt (Beispiel aus eigener Erfahrung: Die Einkünfte aus meiner Schriftstellerei -mit Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit- werden zwar versteuert, sind aber nicht gewerbsmäßig).

Ich werde demnächst mal Juris.de durchforsten und schauen, was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt. Kann aber 'ne Weile dauern.


Gruss


Iru
 
Hallo,
lt. Wiki:
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.


Das Finanzamt hat seine eigene Gerichtsbarkeit, d.h. es stellt selbst fest was seiner Meinung nach wie zu versteuern ist. So ist z.B. bei privaten Grundstücksverkäufen die 10 Jahresgrenze eingeführt worden, wer mehr als 8 Autos im Jahr verkauft muss den Gewinn versteuern. Demnach ist es ihm auch egal ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Da Ausgaben für die private Lebensführung nicht steuerlich absetzbar sind, können Einnahmen daraus auch nicht versteuert werden. Übertrieben gesehen, wenn ich mir zu Hause eine Wand aus originalverpackten Winkelschleifern gestalte und nach einem Jahr die Wand satt habe und die Winkelschleifer wieder verkaufe, dann ist das private Lebensführung - man muss es nur glaubhaft vermitteln können. :D
Die Steuerpflicht beginnt z.Zt. bei 7670 Euro, wer lt. eigener Angabe unter dieser Grenze liegt bekommt sogar bei einer Gewerbeanmeldung nicht mal eine Steuernummer zugeteilt (er darf natürlich keine anderen Einnahmen daneben haben). Eine jetzt z.b. von Hartz IV lebende Familie mit irgendwelchen geringen Einkünften (Ebay, Flohmarkt) ist aus der Sicht der Steuerbehörden uninteressant; warum soll man sich in Zuständigkeiten anderer Behörden einmischen?
Die Gewerbeanmeldung (Freiberufler brauchen keine GA) betrifft von seiten der Behörden auch eher die Gemeinde, Handels- und Industriekammern, Aufsichtsbehörden und Zulassungsvorausetzungen, nebenbei auch die Information an den Fiskus.
 
Irubis schrieb:
Ich werde demnächst mal Juris.de durchforsten und schauen, was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt. Kann aber 'ne Weile dauern.
Mach das doch bitte mal, das ist nicht uninteressant. Und wenn es dann auch noch verständlich rüberkommt, können wir ja ein Sticky raus machen :)
 
Thema: Ebay, gestern in WISO

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