Alfred
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ich nehme mal an es handelt sich hier um einen ortsveränderbaren Verbraucher der entweder mit einer gummischlauchleitung oder Kunststoffschlauchleitung angeschlossen ist, also mit einem Kabel von der Steckdose bis zur Maschine. Hier ist bei einer Adernzahl von 2-5 und einer Nennspannung 300/500 V ein Mindestquerschnitt von 1mm² vorgeschrieben. Dazu müsste dann die Absicherung auf das Kabel abgestimmt sein, hier dann 10A je Phase. Dies gilt jedoch nicht für gewerbliche, landwirtschaftliche oder Anwendungen im Freien. Wenn jetzt üblicherweise eine Absicherung mit 3x16A eingesetzt wird, dann muss der Querschnitt 1,5mm² betragen.