Dirk schrieb:
oder ob das ganze Blitzstromtragfähig sein soll.
Wenn das der Fall wäre, gehörte es nicht an diese Stelle. Blitzableitung hat immer außen am Gebäude stattzufinden.
Das ist falsch.
Daywalker hat uns ja mittlerweile verraten, dass kein äußerer Blitzschutz vorhanden ist.
Normativ ist also die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) einzuhalten.
(Bei Gebäuden mit Blitzschutz wäre es dagegen die VDE 0185-305).
Jetzt hängt es vom Installationsort der Sat-Schüssel ab. Wenn diese mindestens 2m unter dem Dach befestigt wird, ist kein Blitzschutz notwenig. Dann reicht ein einfacher Potentialausgleich mit 4mm².
Ist die Schüssel nicht mind. 2m unter dem Dach befestigt, ist die Erdung blitzstromtragfähig auszuführen.
16mm² Kupfer (nicht feindrähtig) und alle Komponenten und Verbinder blitzstromtragfähig nach DIN EN 62561-1 oder -2.
Ja, diese Leitung darf im Gebäude gezogen werden. Praktisch wird das bei Nachrüstungen auch quasi immer so gemacht. Das ist Scheiße, aber die Norm erlaubt es. Es wird halt empfohlen, diese Leitung möglichst direkt und senkrecht nach unten zu verlegen und dabei möglichst große Abstände zu anderen elektrischen Leitungen einzuhalten. Wer mal die benötigten Trennabstände für verschiedene Blitzschutzklassen gesehen hat, wird die Ironie dabei verstehen.
Generell ist die VDE 0855-1 eher als Grundschutz zu verstehen - böse Zungen würden das Wort Grundschutz eventuell noch durch Alibifunktion ersetzen.
Im Vergleich: Die VDE 0185-305 fordert einen Mindestquerschnitt von 50 mm² Cu für den selben Zweck und definiert verbindliche Trennabstände.
In unmittelbarer Nähe steht ein siebstöckiges Gebäude mit einem großen Funkmast drauf. Ohne von Fach zu sein, habe ich darauf spekuliert, dass diese Konstellation einen direkten Blitztreffer etwas weniger wahrscheinlich macht.
Der Schutzbereich ist kleiner als man meist vermutet.
Bei einer Gebäudehöhe von 30m ist der Schutzbereich wie folgt:
-alles unter einem Winkel von 22° unter der Gebäudespitze für Blitzschutzklasse II
-alles unter einem Winkel von 38° unter der Gebäudespitze für Blitzschutzklasse III
-alles unter einem Winkel von 46° unter der Gebäudespitze für Blitzschutzklasse IV
Die Klassen geben die Schutzwahrscheinlichkeiten an, denn einen 100 prozentigen Schutz gibt es nicht. Für Klasse IV wird die Wahrscheinlichkeit mit >84% angegeben. 91 und 97% sind es für die Klassen III und II.