Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle

Diskutiere Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle im Forum Werkstattausstattung im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Guten Abend zusammen, kann mir jemand sagen ob ich im privaten Gebrauch (Schrauberhalle) eine aktuelle Abnahme an meiner Hebebühne vornehmen...
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zaag

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  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #1
Guten Abend zusammen,

kann mir jemand sagen ob ich im privaten Gebrauch (Schrauberhalle) eine aktuelle Abnahme an meiner Hebebühne vornehmen muss? Es handelt sich um kein Gewerbe, es wird kein Geld erwirtschaftet.
Eine Antwort mit Quelle wäre ganz toll.

MfG zaag
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #2
Hallo,
für den privaten Bereich brauchst du keine TÜV Abnahme, da ist alles in Selbstverantwortung.
Was hat denn deine Bühne für eine Absturzsicherung - Klinke?
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #3
Grüße dich,

also die Bühne hat eine zusätzliche Sicherungsmutter. Bei mechanischem Verschleiss setzt außerdem bei 30 cm höhe eine mechanische Sperre ein.

Bist du dir sicher, dass ich für den Privatgebrauch sowas wie eine Abnahme nicht brauche?

Schließlich muss ja ein Feuerlöscher, den ich im Haushalt benutze doch auch Tüv haben, oder etwa nicht?

MfG zaag
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #4
Hallo,
Ob dein Feuerlöscher TÜV hat oder nicht interessiert keinen! Du musst ja nicht mal einen haben!
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #5
Komplett richtig. Vor vielen Jahren war es mal an der Tagesordnung, dass im Haus ein Feuerlöscher zu hängen hat.

Das und die Tatsache, dass du für deine Bühne keine Untersuchung brauchst ist bereits erwähnt wurden.

So lange du die Hilfsmittel nicht gewerblich nutzt, unterliegst du keiner Prüfungsordnung für solche.
Stell dir mal vor, du müsstest dein Rasenmäher oder Laubsauger oder was weiß ich, was man sonst so benutzt, prüfen lassen.

Wäre ja Quatsch.
Viele Leute, auch in meinem Bekanntenkreis, denken, dass man eine Hebebühne prüfen muss. Aber wie gesagt:
Bei Privatgebrauch völliger Schwachsinn.
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #6
Hi,

zaag schrieb:
Bist du dir sicher, dass ich für den Privatgebrauch sowas wie eine Abnahme nicht brauche?

auf Deinem Hof kannst Du auch mit einem nicht angemeldeten und 'TÜV'-losem Auto oder Motorrad herumfahren.
Oder Du kannst Dir eine Bühne selber bauen.
Vollkommen egal.

Gruß, hs
(der auch eine Bühne ohne TÜV in der Garage hat :wink: )
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #7
Bedanke mich vielmals.

MfG
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #8
ArCane schrieb:
Aber wie gesagt:
Bei Privatgebrauch völliger Schwachsinn.

Naja, als Schwachsinn würde ich so eine Prüfung nicht bezeichnen, auch nicht bei Privatpersonen. Ich würde eine Hebebühne, wo über mir ein Auto schwebt, auch prüfen lassen.

Manuel
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #9
Hi,

ManuelH schrieb:
Naja, als Schwachsinn würde ich so eine Prüfung nicht bezeichnen, auch nicht bei Privatpersonen. Ich würde eine Hebebühne, wo über mir ein Auto schwebt, auch prüfen lassen.

es ging ja nicht darum was man machen kann, sondern was muß.
Wenn Du ein sehr großes Grundstück besitzt, wird Dich niemand davon abhalten ein Motorrad o.ä., welches Du ausschließlich auf dem Grundstück bewegst, durch den TÜV kontrollieren zu lassen - aber man muß das nicht tun.

----
habe hier ein etwas älteres Prüfbuch zu einer Hebebühne rumliegen - falls Interesse, kann ich Scans anfertigen

Gruß, hs
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #10
Tach,
die Frage ob eine Hebebühne amtlich überprüft werden muß oder besser sollte, ist doch nur sinnvoll in Zusammenhang mit einer evtl. Haftungsfrage bei einem Schadensfall.
Dabei ist es entscheidend ob der Geschädigte der Eigentümer der Hebebühne ist, oder eine Fremdperson ist.
Soll eine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, wird die sich sehr wohl dafür interessieren in welchem Zustand die Hebebühne war und ob ein schuldhaftes Versäumnis der Wartung oder Überprüfung dem Eigentümer angelastet werden kann.
Sogar eine vorher schriftlich abgegebene Verzichtserklärung des Geschädigten auf Haftung des Eigentümers hat keinen Bestand wenn er es sich hinterher anders überlegt, denn so eine Verzichtserklärung ist schon von Gerichten als sittenwidrig und damit nichtig eingestuft worden. Der Fall war, das es einer Fremdperson an einer defekten Mischmaschine gestattet worden war zu arbeiten.

Die Rechtssprechung in der BRD bringt z.B. solch kuriose Entscheidungen hervor wie:
Ein Einbrecher ist mit einer auf dem Grundstück vorgefundenen, frei zugänglichen Leiter aufgrund ihres mangelhaften Zustandes verunfallt, für den entstandenen Körperschden ist dann der Besitzer der Leiter haftbar gemacht worden. Wäre die Leiter eingeschlossen gewesen, wäre anders entschieden worden.


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Wo kein Kläger,
da kein Richter.
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #11
Hi,

Frederico schrieb:
Die Rechtssprechung in der BRD bringt z.B. solch kuriose Entscheidungen hervor wie:
Ein Einbrecher ist mit einer auf dem Grundstück vorgefundenen, frei zugänglichen Leiter aufgrund ihres mangelhaften Zustandes verunfallt, für den entstandenen Körperschden ist dann der Besitzer der Leiter haftbar gemacht worden. Wäre die Leiter eingeschlossen gewesen, wäre anders entschieden worden.

Link zur Bestätigung ?

Gruß, hs
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #12
Tach,
@ hs
Die Meldung ist schon etwas älter, und basiert auf einem Zeitungsartikel entlarvenden Inhalts, die ich auch infamerweise seit Mitte der 60er Jahre bevorzugt sammle.
Betreffs: Manipulation und Brechung von Grundrechten, kurioser Rechtssprechung, Verfolgung politisch Andersdenkender, Korruption und Vetternwirtschaft im Staatsdienst, Verschlechterung von allgemeinen Lebensbedingungen infolge staatlicher Eingriffe usw., sowie sonstiger bemerkenswerter Entwicklungen und Ereignisse aus Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft.
Da sich im Laufe der Zeit eine meterlange Ordnerreihe angesammelt hat, und ich leider im Eifer damaliger Ereignisse den ablagetechnischen Fehler gemacht und leider beibehalten habe, nicht nach Thema, sondern nach Datum zu archivieren, ergibt sich nunmehr die Schwierigkeit bestimmte Dinge ohne langwierige Suche wiederzufinden.
Merke: Chronologische Archivierung aller Themenbereiche durcheinander ist Mist!
Da besonders skurile Fälle im Bekanntenkreis ausgibig erörtert wurden, ist mir die betreffende Angelegenheit also noch in Erinnerung, sie wird, wenn ich sie bei Gelegenheit finde, nachliefert.
Vielleicht erinnert sich einer der Mitleser noch an diese Presseartikel und gibt eine Stellungnahme dazu ab.
Erinnerlich ist mir noch zu diesem Fall, daß der Anwalt des verhinderten Einbrechers eine Forderung auf Schmerzensgeld gestellt hat, die allerdings vom Gericht abgewiesen wurde.
Wenn es nicht so gewesen wäre, hätte es mich auch nicht mehr sonderlich überrascht, nachdem was ich über längere Zeiträume als Zuhörer bei Gerichtsverhandlungen erleben mußte!

Bei dieser Gelegenheit:
Die Vorstellung einer leibhaftigen Zusammenkunft mit bestimmten Leuten, die hier im Forum exponiert und wo immer möglich kontrovers agieren, hat für mich einen gewissen Reiz, und wäre unter der Leitung eines reaktionsschnellen und konsequenten, mit Taser ausgestattetem Moderator, vielleicht sogar befriedigend möglich. 8)

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Mädel mach' die Beine breit
nur aus Lust und Zeitvertreib.
 
  • Tüv einer Hebebühne in einer privaten Halle
  • #13
Frederico schrieb:
Bei dieser Gelegenheit:
Die Vorstellung einer leibhaftigen Zusammenkunft mit bestimmten Leuten, die hier im Forum exponiert und wo immer möglich kontrovers agieren, hat für mich einen gewissen Reiz, und wäre unter der Leitung eines reaktionsschnellen und konsequenten, mit Taser ausgestattetem Moderator, vielleicht sogar befriedigend möglich. 8)

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Mädel mach' die Beine breit
nur aus Lust und Zeitvertreib.

jeder vertreibt sich die Zeit mit anderen Dingen, z.B. mit Werkstattausstattung :wink:
 
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