Hallo nochmal,
also ich habe mal gerade bei der Holz-BG nachgesehen. Die Unterlagen beinhalten alle noch die Aussage, dass ein Spaltkeil verwendet werden muss!
Wer also gewerblich tätig ist und unter den Fitischen der Holz-BG steht, muss einen Spaltkeil verwenden. Beim privaten Gebrauch ist das natürlich egal. Zumindest in den augen der Versicherer. Hier darf jeder Blödsinn gemacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz beeinträchtigt wird. Lichtsinn und grober Unfug im privaten Bereich ist also erlaubt. Etwas, das ich nicht verstehen kann. Wenn Bosch der Meinung ist, Maschinen ohne einen Spaltkeil anbieten zu müssen, ist das ein Problem von Bosch, nicht eines der Anwender.
Nochmal zum Unterschied HKS und TKS. Also mir ist eine klemmende TKS immer noch lieber, als eine klemmende HKS. Die TKS fleigt nicht so weit. Aber mal im ernst. Wie Ditric schon schrieb, das Prinzip ist das gleiche. ein klemmendes Sägeblatt ist nunmal eine Gefahrenquelle. Bei der TKS hat der Spaltkeil auch noch die Aufgabe zu verhindern, dass Werkstücke oder Abschnitte von hinten ans Sägeblatt gelangen und dann wie Geschosse durch ie Werkstatt fliegen.
Also ganz speziell für dich, Diletant: Privat darfst du auf den Spaltkeil verzichten, aber du darfst dich auch nicht darüber beschweren, wenn dir was passiert.
Im Großen und Ganzen verstehe ich aber die Problematik überhaupt nicht. Das Angebot an Sägen ist groß. Warum sollte man eine kaufen ohne Spaltkeil, oder noch schlimmer, warum sollte man einen Spaltkeil demontieren?
Gruß
Heiko