Pulverbeschichtung evtl. fehlerhaft ?

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BauerKarl

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Hallo, wir haben 5 Aluminium Gartenstühle eines sehr bekannten deutschen Herstellers gekauft. Von diesem habe ich auch ein Fahrrad, das seit Jahren unkaputtbar ist.

Die Gartenstühle hingegen sind extrem kratzempfindlich und haben nach sehr kurzer Nutzungsdauer schon tiefe Scharten und Kratzer. Von Kratz- und Stossfestigkeit keine Spur, alles superempfindlich.

Auf Rückfrage beim Hersteller erklärt uns dieser, dass er seine Rückstellmuster geprüft habe, die seien in Ordnung.

Ist es möglich, dass eine Pulverbeschichtung auf den Stühlen fehlerhaft aufgebracht und dadurch zu weich ist ?
Danke für Info.
 
BauerKarl schrieb:
Auf Rückfrage beim Hersteller erklärt uns dieser, dass er seine Rückstellmuster geprüft habe, die seien in Ordnung.

Ist es möglich, dass eine Pulverbeschichtung auf den Stühlen fehlerhaft aufgebracht und dadurch zu weich ist ?

Na, dann tausch doch deine Stühle gegen die Rückstellmuster beim Hersteller. :shock:

Das ist eine ziemlich dumme Ausrede des Herstellers, um sich nicht mit deiner Reklamation auseinandersetzen zu müssen. Wenn der Prozess bei der Pulverbeschichtung fehlerhaft war, kann eine ungenügende Härte der Oberfläche die Folge sein.

Siehe auch: www.ganzlin.com/download/ILF.pdf
 
Die Stühle haben also eine eindeutige Chargennummer?
 
Danke Dir für Deine Hilfe, der Ganzlin-Beitrag ist ja eine Wucht !
 
Henniee, ja die Stühle haben eine Chargen-Nummer - Seriennummer, die habe ich dem Hersteller durchgegeben.

Vorher hatte ich um Besuch des zuständigen ADlers gebeten, damit er sich das vor Ort anschaut. Der Hersteller hatte aber vorab um die Seriennummern und Bilder gebeten.

Die hat er von mir bekommen.


Ausserdem die Info, dass beim Aufeinanderstapeln sofort Scharten entstehen. Ausserdem ist ein Stuhl vom Wind umgeweht worden, danach sofort auf der Rückseite die ganze Pulverbeschichtung "ab". Dadurch kam ich ja auf die Frage an den Hersteller, ob da "zu weich" pulverbeschichtet wurde.
 
OK - diente nur zum Verständnis.
Ich würde da mächtig Druck machen und verlangen, dass sie mindestens einen Stuhl als weitere "Materialprobe" bekommen.
Übrigens finde ich, kann man das Kind ruhig beim Namen nennen.
 
Wie soll ich da Druck machen ?
Ich sage, da ist zu weich gesintert, sie erwidern, bei uns ist alles ok.

5 Stühle á 80,- Euro, das sind 400,-. Das ist viel Geld für Ware, die im nachhinein festgestellt "wohl zu weich gebacken" worden ist.

Rechtsschutz hat 200,- SB, ein Gutachter kostet auch Geld.

Wir haben uns vollkommen auf den Markennamen verlassen und sind jetzt - was selten vorkommt - ratlos.
 
Biete ihnen an, einen Stuhl als "Materialmuster" unfrei an sie zu senden - ansonsten: Gewährleistungsfall.
Schreibe mal genaues über die Zeiträume: Kaufdatum etc. - denn schließlich kann es sein, dass der VK noch in der Beweislast ist.
 
Vor 4 Wochen hier bei einem Gartenmöbelhändler gekauft.

Ich kann ans Werk etwas per DPD hinsenden, das ist kein Problem.

Ich habe gesagt, prüft mal ob Euch was passiert ist ?
Sie sagen: uns ist nichts passiert, von Werksseite her alles ok !
Die Kratzer und Riefen würden durch das Wegpacken der Gartenmöbel am Abend ins Gartenhaus kommen....

Kann aber nicht sein, da wir sogar zwischen die Stühle Möbelpackdecken legen, damit es nicht noch schlimmer wird.
 
Thema: Pulverbeschichtung evtl. fehlerhaft ?

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