Hallo,
die "Herren Tischler" wissen zumindest, dass Bauvorschriften nicht generell gelten. Viele gelten nur für öffentlich zugängliche Bauten, andere nur für Neubauten, wieder andere gelten je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen usw. Also so einfach ist das mit den Vorschriften auch nicht. Ohne die örtlichen Vorschriften zu kennen und den Standort der Trepe etc. sind das alles nur Vermutungen, was hier so behauptet wurde.
Dazu kommt noch der Unterschied, ob die Trepe von einem Fachbetrieb gegen Rechnung etc. errichtet wurde, oder in privater Eigeninitiative.
Das übliche Schrittmaß ist ebenfalls nicht immer bindend. Es gibt immer Ausnahmen.
Ein Geländer wäre auch in meinen Augen eine Sinnvolle Maßnahme. Ob man dabei die genormten Maße einhalten muss oder nicht möchte ich hier mal nicht ausdiskutieren. Schaden tut es jedenfalls nicht und Mehraufwand ist es auch nicht.
Letztenendes liegt es an Moto, was er aus den hier gegebenen Hinweisen macht.
moto4631 schrieb:
Ach ähm, und um mal wieder zum Thema zu kommen:
Womit würdet ihr das Holz am besten Abschleifen?
Ich würde das Schleifen wenn es geht vermeiden. Große Flächen würde ich mit dem Handhobel bearbeiten, kleinere mit der Ziehklinge. Wenn du schleifen willst, wirst du beim Schleifpapierkaufen arm.
Aber ich würde auch noch einen Sommer lang abwarten. Da kommt bestimmt noch was.
Wenn die Treppe immer schön nach neuem Holz aussehen soll, mußt du ein pigmentiertes Mittel für den Anstrich wählen. Das Holz wird durch UV Licht vergrauen. Das kannst du nur durch Pigmente verhindern, die das UV Licht möglichst wenig durchlassen. Der Charakter des Holzes geht dabei aber teilweise verloren.
Den Anstrich mußt du immer gut im Auge behalten, Beschädigungen frühzeitig ausbessern etc.
Honigfarbenes Holz macht immer Arbeit, wohingegen in Ehren ergrautes Holz (fast) keine macht.
Gruß
Heiko