Kabellänge und Querschnitt

Diskutiere Kabellänge und Querschnitt im Forum Haustechnik und Hausgeräte im Bereich Anwendungsforen - Moin, ich hab folgende Frage: Bis jetzt habe ich mein Holz immer mit dem Strom meines Nachbarn ( ... eine Hand wäscht....etc) und meinem...
Die Stromsteilheit delta I nach delta t leidet aufgrund der netzseitigen Reaktanzen ein wenig. Das ist aber auch keine Gefahr, weil auch (vom FI mal abgesehen) die Schadwirkung mit der gleichen Verzögerung eintritt.

Übrigens löst bei mir der FI auch an einer 500 Meter Leitung noch sauber aus.

Habe so eine lausig lange Leitung und nutze die oft.
LG.
 
Jetzt doch mal Klarheit.

eine 100m Leitung hat pro Ader bei 2,5mm2 einen Widerstand von ca. 0,7 Ohm.
Ein Motor von 2kW hat einen Stromfluß von ca 3A pro Ader zur Folge.

Das bedeutet einen Spannungsfall auf der Leitung von 2,1V.

und damit eine Verlustleistung pro Ader auf den 100m von 6,3W.

Also eine Gesamtverlustleistung von 18W auf 100m bzw. 0,18W pro m.

Bei 1,5mm2 sind das 0,33W pro m, also auch nicht die Welt.

Also wo ist das Problem.
 
Du mußt den Weg vom Zählerkasten rechnen, und nicht nur die "nackten" 100m Anschlußleitung. Zählerkasten bis Steckdose gehören mit dazu.
 
Dirk schrieb:
Du mußt den Weg vom Zählerkasten rechnen, und nicht nur die "nackten" 100m Anschlußleitung. Zählerkasten bis Steckdose gehören mit dazu.

Es geht hier doch nur um die Verlustleistung auf dem Kabel, ich muß davon ausgehen das vom Zählerkasten bis zu Steckdose alles ok ist.

Seit wann muß ich bei der Dimensionierung von Anschlußkabeln den Weg vom Zählerkasten mitrechnen?? Ich habe hier jede Menge Normen liegen, aber das verlangt keine von mir......warum auch.
 
Bastel-Ralle schrieb:
Seit wann muß ich bei der Dimensionierung von Anschlußkabeln den Weg vom Zählerkasten mitrechnen?? Ich habe hier jede Menge Normen liegen, aber das verlangt keine von mir......warum auch.
Lies` den thread. Das steht hier eine Seite zurück:
Lightyear schrieb:
Die 3% maximal zulässiger Spannungsfall (nach DIN 18015-1) beziehen sich auf die komplette Strecke zwischen Zähler und Verbraucher.
 
Nun was Lightyear ja auch schon ansprach: Lösen die Schutzausrüstungen noch in der geforderten Zeit aus? Oder brutzelt ein Mensch am anderen Ende und geht dabei "drauf"
 
henniee schrieb:
Nun was Lightyear ja auch schon ansprach: Lösen die Schutzausrüstungen noch in der geforderten Zeit aus? Oder brutzelt ein Mensch am anderen Ende und geht dabei "drauf"

Hallo?

0,7 Ohm Leitungswiderstand, warum sollte ein Schutzschalter nicht auslösen. Einen FI interessiert der Leitungswiderstand nicht und eine Sicherung löst aus wenn ein Strom für eine gewisse zeit überschritten wird.

Nehmen wir mal an es fließt ein Strom von 50A, dann würde die 100m Leitung eine Leistung von 3500 Watt abgeben, das wäre 35 Watt pro Meter.
Selbst wenn der Automat 10 Sekunden zum Auslösen benötigt, wird die Leitung davon nicht in Rauch aufgehen. Bei höheren Strömen ist die Auslösezeit eines üblichen Sicherungsautomaten im Zehntelsekundenbereich, auch dort wird nichts gravierendes passieren.

Ein Kabel 2,5mm2 für einen 2kW Drehstrommotor bei 100m Länge ist völlig ausreichend.

Jeder der das Gegenteil behauptet soll das mal vorrechnen warum es nicht ausreicht und nicht irgendwelche Vermutungen posten.
 
Ach so noch was nach VDE701 Teil 1 sind für Kabellängen über 5m Widerstandswerte des Schutzleiters bis max. 1Ohm erlaubt.
Also auch das ist bei 2,5mm2 noch völlig in Ordnung.
 
Dirk schrieb:
Lies` den thread. Das steht hier eine Seite zurück:
Lightyear schrieb:
Die 3% maximal zulässiger Spannungsfall (nach DIN 18015-1) beziehen sich auf die komplette Strecke zwischen Zähler und Verbraucher.

Dazu eine Korrektur, die DIN 18015-1 bezieht sich auf die Strecke zwischen Zähler und der Anschlußstelle des Verbrauchers.
In diesem Fall kann man die Verlängerung mit zum Verbraucher rechnen, da diese nicht fest verlegt ist. So ist es in der DIN 18015-1 definiert.
 
Bastel-Ralle schrieb:
In diesem Fall kann man die Verlängerung mit zum Verbraucher rechnen, da diese nicht fest verlegt ist. So ist es in der DIN 18015-1 definiert.
Diese Interpretation halte ich dann aber doch für gewagt. Die Verlängerung ist nicht Anschlußleitung des Verbrauchers, also ist sie selbstverständlich nicht so günstig auslegbar, wie Du das gerade machst. Allerdings ist eine Verlängerung mit ihrem Spannungsabfall natürlich selbst als Verbraucher zu betrachten, wenn man es so genau nimmt.
 
Dirk schrieb:
Bastel-Ralle schrieb:
In diesem Fall kann man die Verlängerung mit zum Verbraucher rechnen, da diese nicht fest verlegt ist. So ist es in der DIN 18015-1 definiert.
Diese Interpretation halte ich dann aber doch für gewagt. Die Verlängerung ist nicht Anschlußleitung des Verbrauchers, also ist sie selbstverständlich nicht so günstig auslegbar, wie Du das gerade machst. Allerdings ist eine Verlängerung mit ihrem Spannungsabfall natürlich selbst als Verbraucher zu betrachten, wenn man es so genau nimmt.

Das ist nicht gewagt, sondern von der DIN 18015-1 wird die Verlängerung nicht erfasst. Dies sagt schon der Titel der Norm "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1: Planungsgrundlagen"

Bei einem Verlängerungskabel muß man die Hausgerätenorm heranziehen (DIN EN 60335) da das Verlängerungskabel als Hausgerät definiert wird. Dann kann man ein solches Kabel für den Anwendungszweck entsprechend auslegen.
Wir reden ja hier auch nicht von einem Kabel welches als fertiges Produkt im Handel verkauft wird.
Hier müßte man streng nach dem GPSG die voraussehbare Fehlanwendung berücksichtigen. Dort kann man sich dann nicht darauf berufen, dass das Kabel nur für drei Ampere spezifiziert ist, da müßte man dann als Fehlanwenung annehmen, dass jemand auch einen stärkeren Verbraucher anschließt und das Kabel dementsprechend auslegen.

Aber wenn jemand privat solch ein Kabel nur für diese Anwendung nutzt muß man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, dort reicht dann halt auch 2,5mm2 für 2 kW.
 
Thema: Kabellänge und Querschnitt

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