Hier geht ja einiges durcheinander ...
Es gibt zwei verschiedene Sachen, zum einen die gesetzlich geregelte Gewährleistung des Händlers, zum anderen eine freiwillige Garantie des Herstellers. Und noch eine dritte, nämlich eine Reparatur, für die man Geld bezahlt im Gegensatz zu einer Reparatur im Rahmen einer Garantie (oder der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung).
Bei der Gewährleistung verlängert sich die 2-jährige Frist zur Geltendmachung nicht durch eine Nachbesserung (Reparatur oder Austausch).
Bei einer Garantie ist das üblicherweise auch so, das ist aber nicht gesetzlich geregelt, das heißt es kommt auf die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers an.
Eine Gewährleistung für die Reparatur oder das eingebaute Ersatzteil gibt es nur bei einer Reparatur, für die man bezahlt, nicht bei einer Nachbesserung.