S
schnuff
- Registriert
- 07.02.2004
- Beiträge
- 18
Hallo Leute,
Ich hatte letzte Woche zwei Kreissägeblätter beim saegeblatt-shop.de bestellt und musste Anfang der Woche leider feststellen, dass die gelieferten Blätter nicht den Angaben auf der Webseite entsprechen.
Statt den dort aufgeführten 2,4 mm war die Zahndicke 2,8 mm stark und somit nicht zulässig in meiner GKS 65 CE von Bosch. Auch meinem Bruder konnte ich sie nicht geben, da in dessen Kress CHKS 6066 ebenfalls maximal 2,6 mm starke Sägeblätter zulässig sind.
Ich habe mich telefonisch mit dem Shop und dem Hersteller der Sägeblätter in Verbindung gesetzt.
Der Shop bot mir alternativ zwei Sägeblätter zum Preis von fast 70€ statt der ursprünglich bestellten Blätter für knapp 50€.
Ein Mitarbeiter des Herstellers erklärte dass der Fehler bei Ihnen liegt, da der Shop die Daten vom Hersteller hat. Er werde sich mit dem Betreiber des Shops in Verbindung setzen und veranlassen die falschen Angaben richtig zu stellen.
Die Angaben auf der Webseite des Herstellers als auch des Shops sind bis jetzt jedenfalls nicht geändert.
Nun die Fragen an Euch:
Welche Sägeblätter dürft Ihr in Euren Sägen verwenden?
Schreiben andere Hersteller ebenso exakt (max. Blattdicke, min./max. Zahn-/Schränkungsdicke, min./max. Durchmesser) wie Bosch vor welche Sägeblätter verwendet werden dürfen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Shop?
Wie würde sich zum Beispiel eine Unfall-/Haftpflichtversicherung verhalten wenn es zu einem Unfall gekommen wäre in dem ein vom Hersteller eines Elektrowerkzeuges ausgeschlossenes Werkzeug ( Sägeblatt, Fräser, Bohrer usw. ) in der Maschine verwendet wurde und dies festgestellt würde?
Gruß, schnuff
Ich hatte letzte Woche zwei Kreissägeblätter beim saegeblatt-shop.de bestellt und musste Anfang der Woche leider feststellen, dass die gelieferten Blätter nicht den Angaben auf der Webseite entsprechen.
Statt den dort aufgeführten 2,4 mm war die Zahndicke 2,8 mm stark und somit nicht zulässig in meiner GKS 65 CE von Bosch. Auch meinem Bruder konnte ich sie nicht geben, da in dessen Kress CHKS 6066 ebenfalls maximal 2,6 mm starke Sägeblätter zulässig sind.
Ich habe mich telefonisch mit dem Shop und dem Hersteller der Sägeblätter in Verbindung gesetzt.
Der Shop bot mir alternativ zwei Sägeblätter zum Preis von fast 70€ statt der ursprünglich bestellten Blätter für knapp 50€.
Ein Mitarbeiter des Herstellers erklärte dass der Fehler bei Ihnen liegt, da der Shop die Daten vom Hersteller hat. Er werde sich mit dem Betreiber des Shops in Verbindung setzen und veranlassen die falschen Angaben richtig zu stellen.
Die Angaben auf der Webseite des Herstellers als auch des Shops sind bis jetzt jedenfalls nicht geändert.
Nun die Fragen an Euch:
Welche Sägeblätter dürft Ihr in Euren Sägen verwenden?
Schreiben andere Hersteller ebenso exakt (max. Blattdicke, min./max. Zahn-/Schränkungsdicke, min./max. Durchmesser) wie Bosch vor welche Sägeblätter verwendet werden dürfen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Shop?
Wie würde sich zum Beispiel eine Unfall-/Haftpflichtversicherung verhalten wenn es zu einem Unfall gekommen wäre in dem ein vom Hersteller eines Elektrowerkzeuges ausgeschlossenes Werkzeug ( Sägeblatt, Fräser, Bohrer usw. ) in der Maschine verwendet wurde und dies festgestellt würde?
Gruß, schnuff