Der Verkauf von Top Handle Kettensägen an ungeschulte Anwender ist untersagt!

Diskutiere Der Verkauf von Top Handle Kettensägen an ungeschulte Anwender ist untersagt! im Forum Gartengeräte im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Ich habe mir vor zwei Wochen eine Makita DUC256 bei Contorion gekauft ... ratet mal was nicht von mir angefordert wurde ... Schwere...
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unicque

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Der europäsche Verband EGMF (European Garden Machinery Federation) erinnert nochmals mit Nachdruck daran, dass sogenannte Baumservice Sägen nicht zum Verkauf an private Endverbraucher erlaubt sind. Diese Top Handle Sägen sind nicht zum Gebrauch auf dem Boden bestimmt, sondern nur zur Pflege im Baum.

Die Anwendung und der Verkauf sind nur an besonders geschulte Personen erlaubt. Nutzer dieser Sägen müssen im Umgang mit diesen Maschinen besonders geschult sein. Der normale Motorsägen-Führerschein ist dafür nicht ausreichend. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass diese Maschinen nur von geschulten Anwendern benutzt werden dürfen, die

1. eine abgeschlossenen Ausbildung zum European Treeworker haben, oder

2. eine Seilklettertechnik (SKT) - B-Qualifikation nachweisen können, oder

3. an einem Fortbildungslehrgang Arbeitssicherheit Baum II teilgenommen haben, oder

4. eine Anerkennung nach Vorgaben der Gartenbau Berufsgenossenschaft vorweisen können

Ich habe mir vor zwei Wochen eine Makita DUC256 bei Contorion gekauft ... ratet mal was nicht von mir angefordert wurde ...

Schwere Handverletzung mit „Einhand-Motorsäge“
 
Wen interessiert, was irgendein europäischer Verband fordert? Wenn es dazu nicht irgendeinen Gesetzestext gibt, ist dieses "Verbot" hinfällig, bzw. hat bestenfalls empfehlenden Charakter. Und wenn es nicht gerade eine EU-Verordnung ist, dann benötigt das zusätzlich noch eine Umsetzung in deutsches Recht.
 
Die Berufsgenossenschaft interessiert das. Und du kannst als Käufer im Fall eines Unfalles auch den Händler belangen. Daher verlangt der Verband auch, dass die Händler diese Sägen nur nach Vorlage einer Verzichtserklärung verkaufen.

Wortlaut:

Im Unglücksfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie der Aufklärungspflicht nachgekommen sind. Ein solcher Nachweis kann wie folgt aussehen:

Ich bestätige hiermit, dass ich beim Kauf der Motorsäge - Modell .... - Serien Nr.: .... unmissverständlich darauf hingewiesen wurde, dass ich diese Maschine nur dann einsetzen darf, wenn ich bereits über einen der o.g. Nachweise verfüge, oder nachdem ich eine der o.g. Schulungen absolviert habe. Der Einsatz dieser Motorsäge kann bei unsachgemäßer Bedienung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass da draußen hunderte bis tausende Zimmerer mit diesen Sägen arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
DGUV-Gedöns gilt doch eh nur fürs gewerbliche Anwender. Davon ab geht es in dem Artikel überwiegend darum, was der Hersteller schreibt. Und was der schreibt ist nur der allgemeine "Ali nix Schuld-Blabla", der so oder so ähnlich in jeder BDA/Handbuch drinsteht.
 
@ unique: Das glaube ich nicht. Als Privatperson hast du mit der Berufsgenossenschaft nichts zu tun und der Händler wird darauf verweisen können, dass im Handbuch ganz klar drinsteht, dass nur geschultes Personal diese Säge einsetzen darf.

Das beste Beispiel dafür ist Elektro-Installationsmaterial. Eine Elektroinstallation darf meines Wissens nach tatsächlich nur von einem Fachmann vorgenommen werden. Trotzdem bekommst du das Zeug in jedem Baumarkt - und überalls steht drauf, dass man es als Ungeschulter nicht einbauen darf. Wenn du beim Wechseln einer Glühbirne einen Schlag bekommst, kannst du den Baumarkt auch nicht verklagen.
 
Mir ist eigentlich egal was du machst, ich habe es hier für alle geschrieben. Wer sich dafür interessiert soll es lesen und sich Gedanken dazu machen.
 
Und was willst du mit deinem Geschriebenen sagen? Dass ich als Käufer nochmal extra Schmerzensgeld bekommen kann, wenn ich mich mit so einer Säge verletze? Ist doch super... ein Grund, nurnoch solche Sägen zu kaufen.:wink:

Dass die gefährlicher sind als Kettensägen mit dem "klassischen" Griff, will ich ja nicht abstreiten.
 
Dass die gefährlicher sind als Kettensägen mit dem "klassischen" Griff, will ich ja nicht abstreiten.
die Information ist ja der Sinn dieser Nachricht hier. Um den Kauf wie gefordert zu sichern müsste man schon Erwerb- und Besitzsscheine wie beim Waffenhandel führen.
Letztlich sichert sich der Handel mit den Verkaufseinschränkungen ab, ähnlich wie beim Staplerschein, da sichert isch der Unternehmer ab, wenn was passiert ist der Fahrer als "geschult" dafür verantwortlich.
 
ähnlich wie beim Staplerschein, da sichert isch der Unternehmer ab, wenn was passiert ist der Fahrer als "geschult" dafür verantwortlich.
Und doch kann jeder einen Stapler erwerben.
Abgesehen davon, jetzt ist bei uns grad wieder Holzsaison, darfst Du als Privatperson bei uns, und ich meine das gilt Bundesweit, im Wald kein Holz aufarbeiten ohne den dämlichen Motorsägenschein. Kaufen darf man eine Motorsäge egal wieviel Schmalz unter der Locke verborgen ist.
Jedoch frage ich mich ob denn tatsächlich irgend eine BG für meine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einstehen würde wenn ich als Privatperson mein Polter am Wegesrand aufarbeite...

Ich sehe aber schon kommen, dass es in ein paar Jahren nur noch Winkelschleifer mit nicht demontierbarer Schutzhaube und fest angenietetem Seitengriff zu kaufen gibt...

PS
 
Die Berufsgenossenschaft interessiert das.
Ja. Das Ding heißt "Berufs"-Genossenschaft, wie Du schon gut erkannt hast. Was Du privat veranstaltest, geht die schlicht und ergreifend nichts an.
 
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Letztlich sichert sich der Handel mit den Verkaufseinschränkungen ab, ähnlich wie beim Staplerschein, da sichert isch der Unternehmer ab, wenn was passiert ist der Fahrer als "geschult" dafür verantwortlich.
Der Vergleich passt nicht. Ein Unternehmer darf seinem Mitarbeiter eine solche Säge nur überlassen, wenn er darauf geschult ist. Wie beim Staplerschein muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass der Mitarbeiter den entsprechenden Befähigungsnachweis hat.

Ich darf mir auch privat nen Stapler kaufen und auf meinem Privatgrundstück damit tun was ich will, auch ohne Staplerschein. Auch ein Auto darf ich auf Privatgelände ohne Fürerschein bewegen. Kaufen sowieso.

Gibt es tatsächlich ein Verkaufsverbot solcher Sägen an Privatpersonen müsste das ja irgendwo gesetzlich definiert sein, z.B. wie bei Bioziden mit der Biozidverordnung oder Alkohol (JuSchG).
 
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Geht das Sicherheitsgedöns schon wieder los ... demnach dürfte ich meine alte Stihl Säge nicht mehr nutzen, den die kennt die heutige Schutzeinrichtung nicht, oder auch nicht an Akkus/Elektrik Heizung usw. rum hantieren, also am besten nur noch Zuschauen, wie das "angebliche" Fachpersonal etwas ausführt, das man danach meist auch wieder reparieren muss! :wink:

Sorry, aber Beruf ist Beruf und Privat ist Privat, das kann man nicht immer alles vermischen und mittlerweile wird den Privaten Leuten nichts mehr zugetraut, anderseits bekommst aber alles für den DIY Bereich ... und wer Privat sich mit einer BH Kettensäge auskennt, bekommt es auch gebacken mit einer TH zu hantieren, oder wenn nicht egal mit einer BH oder TH ordentlich zu verletzen (sprich schlimm finde ich damit nur, wenn falsche Infos an den Kunden heran getragen werden und über alles eher ein Geheimnis gemacht wird, wie etwas funktioniert usw., also gerade zum Thema die dubiosen Videos, in dem wahrliche Idioten eine TH Säge auch noch als Einhand-Kettensäge anpreisen und auch so benutzen :crazy:).
 
Ich arbeite Privat auch recht häufig mit der Kettensäge besonders in der "Holzzeit" auch mit dem einfachen Schein, aber auch im großen Garten. Was mich wirklich interessieren würde ist der umstand ob man sich mit einer TH Säge wirklich leichter verletzen kann als mit einer BH Säge die ca 20cm unterschied machen da doch nicht wirklich viel aus, oder? Ganz ehrlich da muss es doch um was anderes gehen. Einhändig sägen ist ja so oder so tabu.
Grüße

Bearbeitet weil Schreibfehler gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich wirklich interessieren würde ist der umstand ob man sich mit einer TH Säge wirklich leichter verletzen kann als mit einer BH Säge die ca 20cm unterschied machen da dich nicht wirklich viel aus, oder?
Bei einem Kickback macht es einen erheblichen Unterschied, wie weit die Griffe auseinander sind und insbesondere wie weit die Griffe vom Drehpunkt entfernt sind. Bei einer TH-Säge sind beide Griffe sehr dicht zusammen und dicht am Schwerpunkt der Säge, um den sie dann beim Kickback rotiert. Selbst mit einer normalen Säge ist es ja schon nicht immer einfach, die Säge dann noch zu halten. Bei einer TH-Säge wird es (auch mit beiden Händen gehalten) noch mal deutlich schwieriger, weil die Hebelverhältnisse ungünstiger sind.

Auch wenn es meines Wissens kein Gesetz gibt, das den privaten Einsatz verbietet, würde ich Top Handle Sägen ohne echte Notwendigkeit nicht einsetzen.
 
Ja ok stimmt an diesen Fall, mit dem Kickback, hatte ich jetzt so nicht gedacht. Ich habe bisher auch nur einmal mit einer TH gearbeitet und das nur am Boden. Auch bei dem nötigen Respekt vor den Maschinen kommt das doch mal vor das sie springt oder schlägt. Bei näherer betrachtung der halte Position ich dann auch das auslösen der Bremse nicht sicher. Das leuchtet ein danke! Interessant sind sie trotzdem.
 
Zumal man auch bedenken muss, dass man bei einer TH Kettensäge, beim sägen viel eher Handgelenk Schmerzen bekommt als bei einer BH Kettensäge.
 
Zumal man auch bedenken muss, dass man bei einer TH Kettensäge, beim sägen viel eher Handgelenk Schmerzen bekommt als bei einer BH Kettensäge.
Insbesondere dann wenn sie mal nach oben zurückschlägt und sich mit Gewalt aus der Hand windet.
Von den übrigen Folgen mal abgesehen...

PS
 
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Au backe! Das ist mir in der anfangszeit auch einmal passiert aber zum Glück war das Visier des Helms im weg. Die gefahren einer schnell laufenden Kette sollte man nicht unterschätzen. Danke für die erläuterung.
 
Thema: Der Verkauf von Top Handle Kettensägen an ungeschulte Anwender ist untersagt!

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