AGB von KOX - Widerrufsrecht und Fernabsatzgesetz

Diskutiere AGB von KOX - Widerrufsrecht und Fernabsatzgesetz im Forum Ketten- + Motorsägen im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Guten Abend, da viele hier aus dem Forum bei Kox bestellen moechte ich kurz darauf hinweisen, dass sich die Firma Kox in ihren AGBs nicht ganz...
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helges

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Guten Abend,

da viele hier aus dem Forum bei Kox bestellen moechte ich kurz darauf hinweisen, dass sich die Firma Kox in ihren AGBs nicht ganz praezise ausdrueckt.

Hier ein Auszug daraus:

"Und Sie haben volles Rückgaberecht für unbenutzte Ware innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Ihrer Bestellung, egal aus welchem Grund. Sie müssen die original verpackte Ware rechtzeitig an uns zurückschicken. Schreiben Sie uns bitte dazu, ob Sie den Kaufpreis zurückerhalten wollen oder Umtausch wünschen. Wir setzen eine für uns frachtfreie Rücksendung bei einem Bestellfehler voraus."

Der letzten Satz mit dem "Bestellfehler" und der frachtfreien Ruecksendung ist hinfaellig, d.h. Kox hat in jedem Fall das Rueckporto zu tragen.
Lasst Euch also nicht einreden Ihr muesstet die Portokosten beim Umtausch tragen. Ich denke diese Klausel verstoesst auch gegen das Wettbewerbsrecht, bin aber kein Jurist, der das wirklich beurteilen kann.

Auf alle Faelle zahlt Kox auch bei einem Bestellfehler (was immer das auch sein mag?!) die Ruecksendekosten, wenn Ihr sie einfordert.

Gruss Helge
 
....Aber nur ab einem Warenwert von über 40 Euro muss Kox die Kosten tragen,darunter der Käufer :wink: Also das in jedem Fall stimmt schonmal nicht.Bitte erst richtig informieren bevor man sowas postet :roll:

Gruß Marc
 
....Aber nur ab einem Warenwert von über 40 Euro muss Kox die Kosten tragen,darunter der Käufer Winken Also das in jedem Fall stimmt schonmal nicht.Bitte erst richtig informieren bevor man sowas postet

Ja, danke fuer den Hinweis, ich gebe den Tadel zurueck, erstmal informieren.

"In einem Fernabsatzvertrag kann vereinbart werden, dass die Kosten der Rücksendung (nicht aber die Transportgefahr) vom Verbraucher zu tragen sind,
- wenn der Preis der zurückzusendenden Ware den Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
-...."

Bei Kox ist diese Vereinbarung nirgends zu finden.

Gruss Helge

P.S. Ich wollte nur informieren und keine kleinliche Diskussion entfachen - in der Regel tauscht man ja Hosen oder Jacken um und die kosten meistens mehr als 40 Euro.
 
Wie du meinst :wink: Ist aber auch egal,weil wenn ich was falsch bestellen würde,wärs mir viel zu blöd wegen der 3,90 so einen Aufstand zu machen :wink:

Gruß Marc
 
Moin

wenn ich was bestelle und es stellt sich heraus, daß ich einen Fehler machte, schicke ich es einfach zurück und zahle das Porto. So langweilig war es mir noch nie, daß ich welchen solchen Nichtigkeiten AGB´s durchgelesen hab und Zeit hatte Gedanken zu verschwenden. :wink:
Im Übrigen habe ich vor ein paar Tagen einen Drehspaltkeil verbogen. Ein Anruf genügte und mir wurde mitgeteilt "unfrei zurückschicken" Warenwert 20,-€. Also was soll der Aufriss???
 
So langweilig war es mir noch nie, daß ich welchen solchen Nichtigkeiten AGB´s durchgelesen hab und Zeit hatte Gedanken zu verschwenden
.

Aber immerhin so langweilig hier unnoetigerweise einen Kommentar abzugeben, der nicht viel mit dem Thema zu tun hat.

Immerhin wurde mein Posting bisher 125 mal aufgerufen, da ist eine Quote von zwei "Noerglern" gar nicht schlecht.

Ich wollte Euch lediglich auf Euer Recht hinweisen, welches von Kox nicht eindeutig geregelt scheint, sonst nix.

Also was soll der Aufriss???

Ja, das frag ich mich auch.

Gruss Helge
 
@ helges:

ich finde dass das hier eher ein Forum für Praktiker und nicht für Bürokraten ist.
Wenn du in den AGB's von dieser Firma einen Widerspruch zur Gesetzesgebung gefunden hast kannst du diese betroffende Firma ja darauf hinweisen. Wenn du meinst dass dir dann geholfen ist, isses ja gut für dich und ev. hat auch für die betroffene Firma etwas davon, da nach Änderung der AGB ja auch kein Grund für eine ev. Abmahnung mehr vorliegt.
 
Hallo Frank,

Wenn du in den AGB's von dieser Firma einen Widerspruch zur Gesetzesgebung gefunden hast kannst du diese betroffende Firma ja darauf hinweisen.

Das hab ich getan - an den AGBs wurde nichts geaendert, obwohl diese definitiv abmahnbar waeren (was nicht meine Absicht ist).

Ich denke nur, dass Recht halt mal Recht bleiben sollte und fuer den Internethandel gilt halt mal das Fernabsatzgesetz und dann muss halt der Haendler das Rueckporto tragen. Kox verheimlicht dies mit der "Bestellfehlerklausel" und verschafft sich damit meiner Meinung nach einen Wettbewerbsvorteil den anderen gegenueber.

Da hier viele bei Kox kaufen, dachte ich es waere wichtig, einfach mal darauf hinzuweisen.

Einerseits wird darueber diskutiert, ob die Kox- oder die Oregonketten gleichwertig sind (und hier geht es auch nur um ein paar Euro), andererseits werde ich hier angepflaumt von wegen (sinngemaess) "was soll der Abriss - mir sind die 4 Euro Porto scheissegal".

Halte ich nicht fuer fair und hoffe trotzdem, dass der eine oder andere sich in Zukunft nicht mehr so einfach veraeppeln laesst.

Gruss Helge
 
Franks schrieb:
@ helges:

ich finde dass das hier eher ein Forum für Praktiker und nicht für Bürokraten ist.
Wenn du in den AGB's von dieser Firma einen Widerspruch zur Gesetzesgebung gefunden hast kannst du diese betroffende Firma ja darauf hinweisen. Wenn du meinst dass dir dann geholfen ist, isses ja gut für dich und ev. hat auch für die betroffene Firma etwas davon, da nach Änderung der AGB ja auch kein Grund für eine ev. Abmahnung mehr vorliegt.

ich hatte diese Woche einen Anruf bekommen und mir wird meine defekte Ware kostenlos und ohne Diskussion über AGB´s und Herr Oberlehrer ich weis was im Keller brennt nocht Licht gekaspere ersetzt. Genau das ist was zählt, aktiver Kundenservice
und nicht nur drüber reden. Franks hat es treffend formuliert, Bürokraten its bereits genug in Deutschland.
Im Übrigen wer wurde denn veräppelt?
 
@Öfli
und ohne Diskussion über AGB´s und Herr Oberlehrer ich weis was im Keller brennt nocht Licht gekaspere ersetzt.

Ohne persoenlichen Angriff scheinst Du ja kaum etwas schreiben zu koennen.

Im Übrigen wer wurde denn veräppelt?

Alle, die bei einem Umtausch das Rueckporto selbst gezahlt haben, sonst niemand.

Ich hatte bei Kox nachgefragt, was mit einer Hose, die nicht passt geschehen soll und bekam die Antwort, dass ich sie frankieren soll, da Bestellfehler. Nachdem ich Kox auf das Fernabsatzgesetz hingewiesen hatte, kam der Kommentar: "Selbstverstaendlich kennen wir das Fernabsatzgesetz und zahlen das Rueckporto".

Und genau das wollte ich Euch sagen, sonst nix.

Gruss Helge
 
Ist doch ein toller Tip finde ich!
 
helges schrieb:
@Öfli
und ohne Diskussion über AGB´s und Herr Oberlehrer ich weis was im Keller brennt nocht Licht gekaspere ersetzt.

Ohne persoenlichen Angriff scheinst Du ja kaum etwas schreiben zu koennen.

Im Übrigen wer wurde denn veräppelt?

Alle, die bei einem Umtausch das Rueckporto selbst gezahlt haben, sonst niemand.

Ich hatte bei Kox nachgefragt, was mit einer Hose, die nicht passt geschehen soll und bekam die Antwort, dass ich sie frankieren soll, da Bestellfehler. Nachdem ich Kox auf das Fernabsatzgesetz hingewiesen hatte, kam der Kommentar: "Selbstverstaendlich kennen wir das Fernabsatzgesetz und zahlen das Rueckporto".

Und genau das wollte ich Euch sagen, sonst nix.

Gruss Helge

und ich wollte nur sagen, daß wenn ich Kleidung falsch bestelle, daß ich dann das Porto selbst bezahle. Ich hatte bereits geschrieben, daß KOX selbstverständlich ein Packet mit einem Warenwert von 20,-€ ohne Diskussion als unfei annahm, also 12,-€ dafür bezahlte und mir sofort anrief und meine Ware ersetzte. Mit welcher Begründung muß ich Geld für irgendwas einfordern was ich verbockt habe. Mittlerweile setzt sich die Ami Denkweise überall durch, die fressen sich bei Mac .... kugelrund und verklagen den Konzern weil sie fett sind und bekommen auch noch recht. Wie kann man immer andere für die eigenen Fehler verantwortlich machen? Wenn du nicht die Größe deiner Hose weist und du dann 3,80€ mehr bezahlen mußt und dir das zuviel ist, gehe doch das nächste Mal zu deinem Ortsansässigen Händler und zahle gleich das 3fache, dann sparst du das Porto.
 
@ölfi: Aber das ist doch das Business oder?
Es gibt Spielregeln - an die kann man sich halten - oder andere darauf bestehen. Gesetz ist nunmal Gesetz. Es schadet nicht seine Rechte zu kennen!
Der Widerruf ist für den Verbraucher eine prima Sache.
Wer da nicht mitspielen mag, der kann ja weiter lokal agieren.
 
henniee schrieb:
@ölfi: Aber das ist doch das Business oder?
Es gibt Spielregeln - an die kann man sich halten - oder andere darauf bestehen. Gesetz ist nunmal Gesetz. Es schadet nicht seine Rechte zu kennen!
Der Widerruf ist für den Verbraucher eine prima Sache.
Wer da nicht mitspielen mag, der kann ja weiter lokal agieren.

leider ist das in dieser Form mittlerweile Business. Mir denken noch Zeiten da machte man noch Geschäfte mit Handschlag ein Mann ein Wort, jeder stand dazu jeder war für seine Fehler selbst verantwortlich.
Heute ist alles ganz anders, ich kann bestellen was ich will und der Verkäufer muss es wieder zurücknehmen.Vielleicht bin ich auch zu altmodisch, ich könnte ja auch ab und zu was bestellen und wenn ich keine Lust habe es zu behalten dem Verkäufer mitteilen er solle es doch behalten, das ist ja Business.
 
nun ob man das jetzt ausnutzen muss ... ich weiss es nicht! Ich kann mir meine Zeit auch anders vertreiben (z.B. hier im Forum) als zur Post zu gehen um Dinge zurück zu senden.
Naja - jeder solls machen wie er mag und meint - nur nachher nicht sagen "ach und ich habs Porto bezahlt..." weil das einer amTelefon verlangte oder sonst mitteilt...
Man muss ja auch nicht gleich unterstellen betrügerische Absichten zu haben - wenn ich etwas bestelle und KEINEN GRUND ANGEBEN MUSS wenn ich es zurücksende - ist es doch egal ob ich einen falschen Artikel bestellt habe oder mir der Tanga im pinken Schildkrötenlook doch nicht so gut gefällt wie die Schiesser Feinrip in grau - ist doch dann sowieso nur Statistik...

PS: Wer hier im Sinne eines Vollkaufmanns handelt hat dieses Rückgabe und Rücktrittsrecht nicht, sondern ist an seine Bestellung gebunden. Von daher ist es auch klar, wen dieses Gesetz ansprechen soll!
 
Thema: AGB von KOX - Widerrufsrecht und Fernabsatzgesetz

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