powersupply
- Registriert
- 10.04.2005
- Beiträge
- 18.845
- Ort
- Zentrales_Baden-Württemberg
- Beruf
- Instandhalter
Hi
Hier will ich doch auch dem Heiko noch meine Zustimmung geben!
Wenngleich ich trotzdem auch viele Vorschriften für Kasperltheater halte. Von Leuten die von dem wie in der Praxis gearbeitet werden muß keinerlei Ahnung haben!
Bei uns im Betrieb mussten vor ca 3 Jahren hunderte Gefahrstoffschränke neu angeschafft werden weil nur noch darin Kleber(und sei es nur eine einzelne Tube) Öle Fette, Lacke usw gelagert werden dürfen. Nur das was an einem Tag verarbeitet wird darf vor Ort im Werkbank gelagert werden.
Als das dann abgeschlossen war kam ein anderer auf die Idee, dass wenn die Schränke keine Absaugung nach draussen haben können sich in den Schränken explosive Gase bilden, also wurde das auch noch, wo halbwegs realisierbar, nachgerüstet.
Nun kam Irrsinn dritter Akt: Die Absaugung könnte ja ausfallen...
Also mussten Überwachungen die einen Alarm bei Ausfall des Lüfters abgeben Installiert werden. Vielleicht muss ja demnächst auch noch eine Abluftverbrennung aufs Dach. Könnte ja etwas ausgasen und die Umwelt verschmutzen...
Die Schränke ohne Absaugung benötigen in Einem Radius von 2,5m einen Roten, ca 10cm breiten Strich auf dem Boden der eine, explosionsgefährdeten Bereich kennzeichnet!
Natürlich benötigen wir für jeden Gefahrstoff eine Umgangserlaubnis was dazu geführt hat dass bei uns größere Mengen Schmierstoff entsorgt werden musste weil keine Umgangserlaubnis dafür beschaffbar war!
Manchmal frage ich mich ob uns da nich ein paar diplomierte Paranoide unsere Vorschriften erstellen...
Sorry für den langen Text.
PS
Hier will ich doch auch dem Heiko noch meine Zustimmung geben!
Wenngleich ich trotzdem auch viele Vorschriften für Kasperltheater halte. Von Leuten die von dem wie in der Praxis gearbeitet werden muß keinerlei Ahnung haben!
Bei uns im Betrieb mussten vor ca 3 Jahren hunderte Gefahrstoffschränke neu angeschafft werden weil nur noch darin Kleber(und sei es nur eine einzelne Tube) Öle Fette, Lacke usw gelagert werden dürfen. Nur das was an einem Tag verarbeitet wird darf vor Ort im Werkbank gelagert werden.
Als das dann abgeschlossen war kam ein anderer auf die Idee, dass wenn die Schränke keine Absaugung nach draussen haben können sich in den Schränken explosive Gase bilden, also wurde das auch noch, wo halbwegs realisierbar, nachgerüstet.
Nun kam Irrsinn dritter Akt: Die Absaugung könnte ja ausfallen...
Also mussten Überwachungen die einen Alarm bei Ausfall des Lüfters abgeben Installiert werden. Vielleicht muss ja demnächst auch noch eine Abluftverbrennung aufs Dach. Könnte ja etwas ausgasen und die Umwelt verschmutzen...
Die Schränke ohne Absaugung benötigen in Einem Radius von 2,5m einen Roten, ca 10cm breiten Strich auf dem Boden der eine, explosionsgefährdeten Bereich kennzeichnet!
Natürlich benötigen wir für jeden Gefahrstoff eine Umgangserlaubnis was dazu geführt hat dass bei uns größere Mengen Schmierstoff entsorgt werden musste weil keine Umgangserlaubnis dafür beschaffbar war!
Manchmal frage ich mich ob uns da nich ein paar diplomierte Paranoide unsere Vorschriften erstellen...
Sorry für den langen Text.
PS