Hallo nochmal,
es wurden ja bereits diverse Punkte angesprochen. Ich versuch mal meine Vorschläge stichpunktartig aufzulisten:
1. Drainage:
Die Aufgabe einer Drainage ist es, ganz allgemein gesprochen, die Belastung der abzudichtenden Bauteile zu vermindern, mit dem Ziel eine weniger aufwändige Abdichtung ausführen zu können bzw. zusätzliche Sicherheit zu bekommen.
Drainagen sind meist genehmigungspflichtig bzw. stellen eine Änderung der (genehmigten) Entwässerungsplanung dar.
Bei "stehendem Wasser" bzw. im Grundwasserbereich sind Drainagen wirkungslos und damit (im wahrsten Sinne des Wortes) überflüssig und i. d. R. auch nicht genehmigungsfähig
2. Noppenbahn:
Noppenbahnen werden oft falsch herum eingebaut. Auf dem Foto sieht man aber, dass es hier richtig gemacht wurde, nämlich mit den Noppen zur Wand.
Die Noppenbahn hat mehrere Aufgaben. Hauptsächlich Schutz der Abdichtung beim Verfüllen und vor Verletzungen durch spitze Bestandteile des Auffüllmaterials sowie beschleunigen des Wasserabflusses und mit auch eine Reduzierung von temporären Feuchtebeanspruchungen.
3. Risse innen
Die Risse am Deckenauflager sehen für mich unkritisch aus. Jedenfalls halte ich das nicht für Setzungsrisse.
4. Risse außen
Die Risse außen könnten Setzungsrisse sein. Ob das zutrifft und falls ja, ob die Setzungen zum Stillstand gekommen sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
5. Planung der Abdichtung
Um eine Ertüchtigung der Abdichtung sinnvoll planen zu können, muss man einige Punkte vorab klären
- wo gibt es überall feuchte Bauteile
- sind nur direkt feuchtebelastete Bauteile betroffen oder kann auch aufsteigende Feuchtigkeit eine Rolle spielen
- welche Beanspruchung (Lastfall) ist zu erwarten
- wie sieht der Bestand aus (eigentlich bräuchte man einen Schnitt durch die Außenwand)
- welche Abdichtungen sind im Bestand vorhanden
- wurden bereits Schadensursachen erkannt
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Gebäude nicht unterkellert.Feuchtigkeit tritt im Bereich der Außenwände an der Innenseite auf. Die Fundamente stehen im Grundwasser.
Gegen von außen eindringende Feuchtigkeit, ist eine Abdichtung der Außenflächen erforderlich.
Normgerechte Abdichtungen müssen bis 30cm über den erdgeführten Bereich geführt werden.
Dichtschlämmen und Bitumendickbeschichtungen sind unterschiedliche Systeme, welche (ungefähr) die gleichen Belastungen abdecken. Beides in Kombination ist m. E. meist nicht notwendig. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. In diesem Fall hier würde ich eher zu Dickbeschichtungen tendieren. Eine weitere Alternative wären Bitumenschweißbahnen. Ohne das notwendige Werkzeug und etwas Erfahrung in der Verarbeitung ist das aber sicher nicht einfacher als eine Dickbeschichtung.
Gegen aufsteigende Feuchte sind bei normgerechten Abdichtungen horizontale Abdichtungen über den gesamten Wandquerschnitt erforderlich. Im EG Bereich üblicherweise unter der ersten Mauerschicht und bei 30 cm über dem Geländeanschluss. Abdichten des Fundaments kann helfen, die Feuchtebeanspruchung zu reduzieren, genügt aber allein nicht, u. a. weil man an die Unterseite und an die Innenseite nicht herankommt.
Das Freilegen der Fundamente darf bis max. Unterkante Fundament erfolgen, keinesfalls tiefer, weil sonst die Standsicherheit des gesamten Gebäudes ernsthaft in Gefahr ist. Selbst das Freilegen bis UK Fundament kann im Extremfall zum Grundbruch und damit Einsturz des Gebäudes führen. Das hängt u. a. vom Boden und von den auftretenden Lasten ab. Mögliche Vorsichtsmaßnahmen sind abschnittweises Arbeiten, also nicht rundherum alles auf einmal freilegen, sondern Abschnitte Sanieren und wieder verfüllen und dann erst weitermachen. Ich seh' so einen Bungalow nicht als besonders kritisch an, aber an mann auch da nicht völlig sorglos hantieren. Ich habe schon Garagen absaufen sehen (= kaum reparierbare Risse in der Außenwand und am Dachanschluss) , die nur an der Stirnseite und etwas über Eck freigelegt worden waren.
Ich hoffe das hilft etwas weiter.
Gruß
D.Mon