Der Sturz kann als Träger (Länge L) auf zwei Stützen mit Streckenlast (q, kN/m) aufgefasst werden. Das maximale Biegemoment liegt in Trägermitte (L/2) und beträgt q * L * L / 8.
Bohrt man z.B. ein 2cm großes Loch in einen h = 11cm hohen Träger, dann wird das Widerstandsmoment auf 100%*(9/11)^2 = 67% reduziert. Und wegen Biegespanung = Biegemoment / Widerstandsmoment erhöht sich die max. Biegespannung am unteren Trägerrand in Trägermitte auf 150%. Aus diesem Grund würde ich in Trägermitte (bei L/2) kein Loch bohren, auch nicht in halber Trägerhöhe(h/2), in der sogenannten neutralen Faser.
Anders sieht es aus, wenn man in der Nähe der Auflager bohrt. Da das Biegemoment von Trägermitte aus quadratisch abnimmt, ist der Einfluss des Biegemoments in Auflagernähe vernachlässigbar. In diesem Bereich überwiegt der Querkrafteinfluss. Die von Querkräften hervorgerufene Anstrengung ist jedoch um Größenordnungen kleiner als die von Biegemomenten hervorgerufene. Deshalb kann man im Bereich der Auflager (fast) bedenkenlos bohren. Natürlich nicht übertreiben, wenn die Löcher nur groß genug sind, wird dann irgend wann mal kein Material mehr da sein, und der verstümmelte Träger fällt einfach runter.
Was die Betonüberdeckung (von Bewehrungstahl) betrifft: Bohrt man in halber Trägerhöhe (neutrale Faser), wird man da mit Sicherheit keine Bewehrung antreffen, denn die wesentliche Zugbewehrung ist ja ganz unten im Träger angeordnet, so etwa ab 2,5cm vom unteren äusseren Rand entfernt. Also stellt sich die Frage nach der Betonüberdeckung im Fall einer Bohrung in halber Trägerhöhe nicht.