Holzlagerung an der Grundstücksgrenze?

Diskutiere Holzlagerung an der Grundstücksgrenze? im Forum GaLaBau, Land und Forst im Bereich Anwendungsforen - Hallo, ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber vielleicht hat doch jemand Erfahrung mit diesem Anliegen. Wir bewohnen ein...
Hallo,

erstmal allen ein herzliches Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten auf meine Frage.

Ich finds eine wirklich gute Idee, die leichte, wie Ihr schreibt, nicht genehmigungspflichtige Konstruktion ohne festes Dach, stattdessen aufgelegte Dachpappe oder Plane (und wohl dann auch ohne einbetonierte Ständer), gegenüber den Nachbarn ins Gespräch zu bringen - ein richtiges Dach mit schönen Ziegeln werden die, wenn es ihre einzige Wahl ist, wahrscheinlich dann auch vorziehen.

Danke insbedondere auch an Knatterton für Deinen solidarischen Humor, musste herzlich lachen, und auch für die Bedenken derer, die auf den Wert guter Nachbarschaft verweisen. Manche weniger wertschätzende Nachbaradresse möge meiner Anfrage nicht zur Last gelegt werden.

Ob ich mich an das Baurechtsamt wende, werde ich mir gut überlegen. Nachher machen die daraus noch einen großen Akt, alles zieht sich in die Länge und ich muss auf andere Auflagen gefasst sein. Wenns nicht die lieben Nachbarn schon tun.

Gruß, liebeholz
 
Oft regelt sowas das Nachbargesetz der einzelnen Bundesländer,
sind halt nicht überall gleich.
Eine Anfrage beim örtlichen Bauamt ist immer hilfreich
 
Also in solchen Dingen waren die Herrschaften doch recht zugänglich.
Auch war es kein Problem im Vorfeld einige Bedenken meinerseits auszuräumen. Ich würde an deiner Stelle ruhig mal den Kontakt suchen, ganz unverbindlich. Die kochen Zuhause auch nur mit Wasser! :wink:
 
Baurechtlich handelt es sich bei Holzstapeln um "Fliegende Bauten".

Ruf bitte das Google-Stichwort auf! Die Landesbauordnungen differieren.

Gruß Helmut
 
ch würde wie gesagt nen Zaun ziehen, was man dagegenstapelt muss dem Nachbarn nicht gefallen.Zaun ist Zaun und gut.
Und der Vorteil liegt halt in der Erweiterbarkeit, wenn die Nachbarn dann doch zustimmen. Die Anker für den Zaun würd ich schon betonieren, Billig und gut ist Estrichbeton und darin 700er Schlaghülsen versenken das Hält und kostet wenig.
H-Anker sind mir zu teuer.
Die Pfosten für den Zaun darf man übrigens Einbetonieren.
Man darf sogar rund um sein Grundstück ne Solide 1,80er Mauer aus Beton oder Stein ziehen.
Solche Einfriedung zum Schutz vor Einblick andere hat der Gesetzgeber explizit erlaubt.
Macht nur kaum jemand, sich selbst einzumauern :D
Und immer schön im Dialog mit den Nachbarn bleiben, so nach dem Motto : "Ich will Sie ja nicht ärgen, aber das Holz muss nun mal dort hin und wenn ich will kann ichs da auch hintun, aber für Sie solls ja auch ansehnlich sein!" Dann kalppts bald!
Grüsse: Marc
P.S. Ich säg gern mal mit der E-Säge aber wenn der neu zugezogene Oppa kommt hol ich die Hussi extra raus.
Der is echt ne Plage und nerft alle alt eingesessenen Nachbarn!
 
Manche Dinge erledigen sich irgend wann auf natürlichem Weg.
Nur manchmal ist es wie verflixt...., da gibt es einen, man könnte meinen den hält nur noch das Gift zusammen. :)
 
Hier ein Auszug der rechtlichen Lage bei mir ( Region Hannover)

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Kleinere oder baurechtlich weniger bedeutsame Bauvorhaben, die in § 69 NBauO sowie dessen Anhang aufgeführt sind, dürfen ohne Baugenehmigung oder Bauanzeige ausgeführt werden.

Hierunter fallen zum Beispiel:

· Abbruch von Gebäuden (ausgenommen Hochhäuser)

· Nutzungsänderungen, soweit das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellt.

· Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 40 m³ (im Außenbereich 20 m³ - außer für Verkaufs- und Ausstellungszwecke). Unter diese Kategorie fallen auch kleinere Garagen oder Carports. Enthalten diese jedoch notwendige Einstellplätze, dürfen sie nur anstelle von bereits genehmigten oder nach § 69 a angezeigten Einstellplätzen genehmigungsfrei errichtet werden.

· Einfriedungen (z. B. Zäune, Mauern) bis 1,80 m Höhe über Geländeoberfläche im Innenbereich.

Grüsse: Marc
 
hi@all
das blöde ist nur auf der anderen seite hab ich einen nachbarn bei dem meine riesenkonifere sich über die grundstücksgrenze ausgebreitet hat-dieser zeitgenosse hat mir deutlich zu verstehen gegeben, dass wenn ich nicht unverzüglich kleinholz aus den überstehenden ästen mache ich mit grossem ärger rechnen muss-
ähh das mit der elektrosäge ist ne gute idee-ich hab ne e-dollie
und ein stromaggregat um den saft zu erzeugen hab ich auch :lol:
 
Hallo Marc,

"genehmigungsfrei" heißt nicht, daß der Bauherr machen kann, was er will. Er muß z.B. die GRZ und alle sonstigen Rechtsvorschriften einhalten. Den Abriß eines wackligen Holzstapels (Statik, Brandlast) können Nachbar oder Bauamt aus Sicherheitsgründen verlangen, auch wenn die Errichtung genehmigungsfrei ist.

Gruß Helmut
 
So einfach wie knatterton für sich die Bauordnung auslegt ist es in der Praxis leider nicht immer.
Hatte mal den Fall, dass ein errichteter Zaun aus Spanflechtelementen von der Gemeinde verworfen wurde mit der Begründung, dass diese Art Zaun nicht ortsüblich sei und daher nicht in das allgemeine Ortsbild passe. Kommt also auch auf die jeweilige Gemeindebauaufsicht an.
Übrigens, der Zaun steht immer noch. Die Käuferin des Hauses, Rechtsanwältin, hat sich mit der Gemeinde angelegt. Es wurde dann empfohlen den Zaun mit Efeu zu begrünen damit er besser ins Ortsbild passt.
 
Na ob im Ernstfall ein 1,80er Standartzaun weg muss ist ebend so ne Sache. Bei mir hier ist es nun mal so, das das errichten erlubt ist und das Bauordnungsamt da nix macht!
Beim Brandschutz muss man dann nur auf Abstände zu Wohngebäuden achten an einer Grundstücksgrenze ist das eher unerheblich.
Also dann mach Dich am besten noch beim Bauamt bei Dir vor Ort schlau. Kurzes Telefonat reicht!
Grrüsse: Marc
 
Hallo liebeholz wer lange fragt bekommt lange Antworten. Bei uns in der Nachbarschaft hat einer an seiner Grundstücksgrenze eine Holzarge gesetzt die min. 10m lang und 2m hoch ist. (Der Nachbarshund ist früher immer auf die Wiese gerannt und Zaun war ihn zu teuer). Seitdem geht sein Nachbar mit Anwalt auf ihn los bis jetzt aber ohne Erfolg.
@ soloornothing wieso eine Elektrosäge?? wenn mein Nachbar so zu mir käme würde ich mir eine alte Säge ohne auspuff besorgen un die paar Äste abzuschneiden.
 
Heute kam die Rache!
Hab ne Alte Dame (89 Jahre und ordentlich tüddelig) mit im Haus (Einligerwohnung mit eigenem Eingang) wohnen zur Untermiete, die wohnt hier schon 35 Jahre und darf den Garten mit benutzen.
Ich hab auf Ihrer Seite des Gartens so ca 8Meter Holz schön gestapelt, direkt am Zaun, da standen Früher Himbeeren.
Da die Omma die Himbeeren nicht mehr haben woltle, hat sie letzets Jahr noch nen paar versetzt, und mir erlaubt ne Hecke zu pflanzen oder mein Holz zu stapeln.
Soweit so gut, ich hab halt 8 Meter Scheitholz Eiche auf Paletten gestapelt.
Nun war heut das Wetter toll und Omma hat im Garten rum gemacht.
Dabei is Ihr das Holz das seit ca 6 Wochen am Zaun liegt aufgefallen.
Nicht eingefallen ist Ihr unsere Absprache, und das sie mich noch vor 2 Wochen dabei gesehen hat wie ich Stapele.
Und dann ist Ihr noch eingefallen, das da eigendlich Himbeeren sind ( wahren) und was soll ich sagen.... Omma hat den ganzen Tag, bis ich nach hause kam, das Holz 3 Meter Weiter auf meinen Rasen getragen ,Scheit für Scheit, und die Paletten hochgenommen.
Ich bin so was von Ausgerastet. :twisted:
Ich hasse Stapeln!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wo ich Ihr immer die Vertreter vom Hals halte und sie vor Betrügern bewahre wo s nur geht! (Gibts erstaunlicher weise ne Menge)
Nu ja, den Fehler hat Sie angeblich eingesehen, auch wenn Sie sich an die Absprache nicht mehr erinnern kann, einzig, das Ihre Himbeeren wo anders als sonst stehen gibt Ihr doch zu denken.
Sie will nun morgen alles wieder hin Stapeln, ich glaub ja noch nicht drann. Darf ich also den ganzen Scheiss nochmal aufsetzen. Toll 2 Nachmittage im A......!
Und ich hab noch 4 Meter die noch zusätzlich gestapelt werden müssen.
Ach ja der Nachbar auf der andern Seite hat gefragt wo denn das Holz is, sah doch so schön ordendlich gestapelt aus :D
Ironie des Schicksals.
Grüsse: Marc
 
.......naja Marc,

wer weiss wie wir in dem Alter sind ??? :roll:
Vielleicht tun sich da auch mal Gedächtnislücken auf :)
 
Papental schrieb:
Hallo soloornothing,

wenn mein Nachbar täglich die Zweitaktersäge oder die Kreissäge lärmen ließe, fände ich das auch nicht in Ordnung. Da muß man nicht alt sein. Zu dem Vorschlag, eine Elektrosäge zu benutzen, hast Du Dich auch nicht geäußert. Selbstverständlich kannst Du Dich auch mit der Kugel vor der Altersweisheit retten...

Gruß Helmut

Ich hatte das gleiche Problem mit einem meiner Nachbarn,säge jetzt mit einer elektrischen von Bosch und bin sehr zufriden denn es gibt keine Abgase und es ist gut für meine Ohren.

Lg Secco
 
Die Genehmigung bzw. Genehmigungsfreiheit von Bauten regelt das BGB in Verbindung mit dem Nachbargesetz unter Berücksichtigung lokaler (kommunaler) Bauvorschriften. Es sind also Bundes-, Landes- und kommunale Gesetze, Verordnungen und Auflagen zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen zu bestimmten Bauvorhaben auch die Anlieger gehört werden; deren Bedenken fließen ggf. in Entscheidungen der lokalen Baubehörde ein.

Prinzipiell sind Unterstände, Carports etc. genehmigungsfrei, wenn sie ein bestimmtes Raumvolumen (z.B. 13 m³) nicht übershreiten. Ggf. kann man mehrere Unterstände auf seinem Grundstück aufstellen, sofern diese keine bauliche Einheit darstellen. Die Aufstellung kann generell entweder unmittelbar an der Grundstücksgrenze oder in mindestens 1 m Abstand vorgenommen werden.
Die Höhe von Zäunen regelt im wesentlichen das Nachbargesetz und das BGB ("Einfriedigungen). Meist wird hier ortsübliche Ausführung zugrundegelegt. Höhen von 1,8 m sind meist unüblich; meist sind 1 - 1,2 m üblich.
Für die Errichtung von Sichtschutzzäunen gilt wiederum die Bauordnung; Sichtschutzzäune sind Bauten und sind genehmigungspflichtig, zumindest wenn sie eine gewisse Länge überschreiten. Man kann aber z.B. ein Stück Sichtschutzzaun errichten, einen genehmigungsfreien Unterstand daran anbauen und daran wieder ein Stück Sichtschutzzaun anschließen - so kann man die Vorschriften aushebeln.

Holz kann i.d.R. man stapeln, wo und wie man will. Es darf nur keine Gefahr für das Nachbargrundstück davon ausgehen (Umkippen etc.), auch kann der Nachbar sich dagegen wehren, wenn ihm Nachteile dadurch entstehen (z.B. Beschattung des Rasens; Ungeziefer etc.).

Falsch ist jedoch, daß man auf seinem Grundstück lagern kann, was und wie man will. Der Ärger geht bereits los, wenn abgemeldete PKW auf dem Grundstück stehen. Da drückt Vater Staat gleich mit Umweltgesetzen (Öltropfen etc.).

Gruß

Boesman
 
Thema: Holzlagerung an der Grundstücksgrenze?

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