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Zak_McKracken
- Registriert
- 01.07.2007
- Beiträge
- 107
Tach Gemeinde,
zuerst falls das hier nicht reinpasst bitte verschieben.
Allgemein hats schon mit Reparatur ums Haus zu tun...denn ich muß auf meiner Hausrückseite spätestens nach dem Laubfall wieder die Rinne säubern, da der Nachbar direkt an meiner Hausecke ein Laubgewächs (keine Ahnung was das ist) hat das abgeht wie Unkraut, genau dort wo das Teil steht geht auch das Fallrohr won der Dachrinne runter und ist chronisch verstopft, wegen dem Gewächs ist aber nicht ranzukommen, unten ist ständig Dreck (Gartenkram , Laub) vorm Auslaß.
Gegen das Gewächs hab ich grundsätzlich nix, aber es könnte meiner Meinung nach auch kurz gehalten werden, so bis zur Dachrinne und gut, bei Wind trommeln nämlich auch die Äste gegen die Rinne.
Es handelt sich um ein Mietshaus, der Vermieter wohnt natürlich weiter weg, die Mieter machen nix.
Ich wollte jetzt mal wissen, wie man sich da juristisch korrekt verhält.
Ich würde den Vermieter jetzt halt anschreiben und eine Frist setzen, aber wie lange? Und für was am besten, komplette Beseitigung (so wie da alles wuchert, wärs wohl am besten, dann wär auch dauerhaft Ruhe) oder Rückschnitt.
Was kann ich tun wenn nach Ablauf der Frist nix passiert? Der Vorbesitzer unseres Hauses hatte wohl ähnliche Probleme und ist nach langem Warten selbst zur Tat geschritten, das Ganze landete vor Gericht, wie es ausgegangen ist weiß ich allerdings nicht.
Hat da jemand ne Ahnung?
Gruß Zak
zuerst falls das hier nicht reinpasst bitte verschieben.
Allgemein hats schon mit Reparatur ums Haus zu tun...denn ich muß auf meiner Hausrückseite spätestens nach dem Laubfall wieder die Rinne säubern, da der Nachbar direkt an meiner Hausecke ein Laubgewächs (keine Ahnung was das ist) hat das abgeht wie Unkraut, genau dort wo das Teil steht geht auch das Fallrohr won der Dachrinne runter und ist chronisch verstopft, wegen dem Gewächs ist aber nicht ranzukommen, unten ist ständig Dreck (Gartenkram , Laub) vorm Auslaß.
Gegen das Gewächs hab ich grundsätzlich nix, aber es könnte meiner Meinung nach auch kurz gehalten werden, so bis zur Dachrinne und gut, bei Wind trommeln nämlich auch die Äste gegen die Rinne.
Es handelt sich um ein Mietshaus, der Vermieter wohnt natürlich weiter weg, die Mieter machen nix.
Ich wollte jetzt mal wissen, wie man sich da juristisch korrekt verhält.
Ich würde den Vermieter jetzt halt anschreiben und eine Frist setzen, aber wie lange? Und für was am besten, komplette Beseitigung (so wie da alles wuchert, wärs wohl am besten, dann wär auch dauerhaft Ruhe) oder Rückschnitt.
Was kann ich tun wenn nach Ablauf der Frist nix passiert? Der Vorbesitzer unseres Hauses hatte wohl ähnliche Probleme und ist nach langem Warten selbst zur Tat geschritten, das Ganze landete vor Gericht, wie es ausgegangen ist weiß ich allerdings nicht.
Hat da jemand ne Ahnung?
Gruß Zak