Drehlicht bei automatisch öffnendem Tor Pflicht?

Diskutiere Drehlicht bei automatisch öffnendem Tor Pflicht? im Forum Haustechnik und Hausgeräte im Bereich Anwendungsforen - Ich trage mich mit dem Gedanken unser Gartentor automatisch öffnen zu lassen mittels dieser gigantischen "Stoßdämpfer". Da gibt es nun im...
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moto4631

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Ich trage mich mit dem Gedanken unser Gartentor automatisch öffnen zu lassen mittels dieser gigantischen "Stoßdämpfer".

Da gibt es nun im Fachhandel oder auch bei ebay Sets mit und ohne diese eher hässlichen orangen Drehleuchten dazu.

In letzter Zeit schaue ich auch bei den Nachbarn mit solchen Toren etwas genauer hin und sehe manche Tore mit und manche ohne diese Drehleuchten.

Da ich nicht unbedingt immer die ganze Nachbarschaft wissen lassen will wenn unser Tor aufgeht frage ich euch:

Sind die Drehleuchten irgendwie Pflicht oder betrifft das nur öffentliche Parkflächen?
 
Hi,

vorneweg: ich kenne die Vorschriftenlage in Austria nicht!

In Deutschland fordern afaik die Berufsgenossenschaften (Unfallversicherer), dass gewerblich genutzte, kraftbetätigte Tore über eine optische Signalisierung verfügen, die deutlich erkennbar vor einem bewegten Tor warnt. Dies natürlich nur zusätzlich zum Einklemmschutz (Sicherheitsleisten) und Laufwegüberwachung bzw. Kraftbegrenzung...

Im Privatbereich dagegen gibt es eine derartige Forderung nach einem Blinklicht jeglicher Art nicht.

Gruß aus Nürnberg,

Ly
 
Im Privatbereich dagegen gibt es eine derartige Forderung nach einem Blinklicht jeglicher Art nicht.

Also ich will mich jetzt nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen.
Habe vor ein paar Wochen mein Schwingtor gegen ein Rollladen-Tor ausgetauscht. Dabei die kpl. Steuerung von Somfy.
Ich meine da gelesen zu haben, dass bei Toren welche in den öffentlichen Verkehrsraum öffen, eine Warnleuchte Pflicht wäre.
Das private Hoftor von moto4631 öffnet sicherlich zur Grundstücksinnenseite. Wer also müsste gewarnt werden ?
Auflaufschutz/Klemmschutz etc. dürfte Serie sein.
 
Stimmt, das Tor befindet sich schon mal 2 Fahrzeuglängen innerhalb meines Grundstückes und öffnet natürlich nach innen.

Danke für die Anregungen/Vermutungen, klingt irgendwie alles recht logisch.

Sieht ja einerseits recht wichtig aus so Bling-Bling auf der Säule, aber irgendwie ist mir das dann doch zuviel :wink:
 
Hallo,
einfach mal beim zuständigen Bauamt anklingeln und fragen.
 
Alfred schrieb:
Hallo,
einfach mal beim zuständigen Bauamt anklingeln und fragen.

Sicher nicht!

Das hab ich damals entgegen dem Rat aller meiner Nachbarn gemacht weil ich ja unbedingt offiziell bekanntgeben wollte daß ich einen Gartenzaun errichte.

Als Dank für meine Ehrlichkeit befindet sich dieser nun 2,50m innerhalb meiner Grundgrenze und darf nicht höher als 100cm sein.
Die sehen mich nicht wieder! :twisted:
 
H. Gürth schrieb:
bei Toren welche in den öffentlichen Verkehrsraum öffen, eine Warnleuchte Pflicht wäre.
Genau so kenne ich das auch.

dazu evtl. noch so einen schrillen Piepser wie beim LKW als Rückfahrwarner
Über diesen grenzdebilen Schwachsinn habe ich mich mal bei den Entsorgern bei mir so lange beschwert, bis sie es endlich geschafft haben, das abzustellen. Stichstrasse, Müllabfuhr, morgens um 0600, kein Mensch unterwegs ausser den Müllfahrern selbst. Und jedesmal sitzt man senkrecht im Bett, weil man denkt, man hat den Wecker überhört...
 
Und jedesmal sitzt man senkrecht im Bett, weil man denkt, man hat den Wecker überhört...

Och, wenn man jahrelang die Galaxy im Landeanflug direkt überm Hausdach erlebt hat, ist man schon etwas abgehärtet.
 
Dirk, Du wohnst zu ruhig! :lol:

Wir wohnen auch auf dem Land und eigentlich recht beschaulich haben aber die Lagerhausbahn ca. 500m vom Haus weg.
Diese macht im Prinzip eine große Kurve um unser Haus und fährt 3x die Woche um 5:50 Uhr vorbei.

Die ist so langsam daß man ihr mit dem Rad lässig davonfahren kann dafür überquert sie aber mind. 10 Mini-Bahnübergänge vor denen sie jedesmal pfeifft als wärs das letzte Mal.

Man gewöhnt sich an Alles :wink:
 
Na schön,

jetzt habe ich 'mal etwas herumtelefoniert und kann folgende Aussagen wiedergeben:

Der Betreiber der kraftbetätigten Toranlage haftet dafür, dass von der Toranlage keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Als Laie kann man sich diesebzüglich nur absichern, wenn man einen sachkundigen Errichter beauftragt. Nach einer Gefährdungsanalyse legt dieser fest, ob eine Warnleuchte oder dgl. notwendig ist. Eine allgemeine Norm, die exakt definiert, wann eine Warneuchte notwendig ist und wann nicht, existiert offenbar nicht .

Vielmehr hat der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer der Toranlage eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, aus welcher hervorgeht, welche Sicherheitseinrichtungen notwendig sind. Da aber natürlich der Hersteller des Antriebes nicht wissen kann, wo sein Antrieb letztendlich eingebaut wird, schreiben einige Hersteller pauschal eine Warnleuchte vor, die Entscheidung, von der Herstellervorschrift abzuweichen, bleibt beim sachkundigen Errichter, der für diese Entscheidung dann auch haftet.

Wenn ein Laie einen Antrieb nachrüstet, dann ist er damit Hersteller dieser kraftbetätigten Toranlage und muss die notwendigen Analysen selbst machen. Übrigens wird bei den bestehenden Vorschriften kein Unterschied zwischen Roll-, Schiebe- oder Schwingtoren gemacht, d.h. auch z.B. Garagentorantriebe fallen unter die Richtlinien (siehe dazu Vorschriften BGR 232 (früher ZH 1/494), UNI 8612 und DIN EN 12445 / 12453 und vor allem die Tor-Produktnorm EN 13 241-1).

Dies mal grob als Information...

In wieweit es da in Österreich nationales Recht gibt, welches vom Europarecht abweicht bzw. Selbiges verschärft, ist mir nicht bekannt.

Als "Faustformel" wurde mir genannt: Tore im Privatbereich, die vollautomatisch laufen und ausserhalb umfriedeter Flurstücke betrieben werden, brauchen eine Warnleuchte, Tore mit Totmannsteuerung (d.h. der Gefahrebereich wird während der Torbewegung permanent durch den Betätiger überwacht) brauchen keine Warnleuchte.
Gewerblich genutzte Tore brauchen immer eine Warnleuchte, es sei denn der Hersteller der Toranlage bestätigt, dass die Nutzung einer Warnleuchte entfallen kann (z.B. bei lückenlos überwachtem Gefahrenbereich, Video reicht i.d.R. nicht).

Die Warnleuchte enthebt den Betrieber des Tores allerdings nicht von seiner Sorgfaltspflicht, d.h. wenn nicht sichergestellt ist, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält, darf das Tor nicht automatisch anlaufen, Haupt- und Nebenschliesskanten müssen überwacht werden, sonstige Quetsch- und Scherstellen müssen abgedeckt bzw. überwacht werden, Reversierbetrieb beim Auftreffen auf Hindernisse etc.


Gruß aus Nürnberg,

Ly
 
Hallo

@Lightyear Das soll jetzt kein Angriff gegen Dich sein!

Dieses ganze Vorschriftentum fällt ja wohl allgemein unter den Begriff Produkthaftung die bewirkt, dass sich jeder Hersteller gegen alle möglichen Dummheiten der Benutzer absichern muss.
Andererseits unterstützt doch genau dieses vorschreiben und vorbeten aller möglichen Gefahren und Risiken die von einem Produkt ausgehen(Bei uns im Betrieb muß an jeder Maschine und Maschinchen ein Wisch hängen aus dem entnehmbar ist welche Gefahren von dem Gerät ausgehen) die Hirnlosigkeit der Benutzer --> ich muss doch nur tun was da draufsteht, dann kann mir nix mehr passieren...

Meine Meinung
PS
 
Mal ehrlich, wenn man das alles einhalten würde dürfte ich morgens nichtmal die Kaffeemaschine einschalten :roll:

Aber schon interessant welche Blüten das auch bei uns schon treibt.
Solchen Schmarrn kennt man ja sonst nur aus Amerika :?
 
Ich weiss gar nicht, was Ihr habt... :wink:

Erst hiess es: es gibt zu viele Normen und Vorschriften, man hat ja keine Chance mal selbst zu denken, lichtet bitte den wald an Reglementierungen.
Nun kommt die Deregulierung mit (noch kleinen) Schritten und es passt wieder nicht... :roll:

Grundsätzlich kann ja jeder machen was er will, hauptsache, es geht keine Gefahr vom Konstrukt aus. Anstelle das "wie" vorzuschreiben, wird inzwischen halt das Schutzziel vorgegeben. Letztendlich halte ich diesen Weg für besser, da man eben auch den gesunden Menschenverstand benutzen kann und muss, anstelle stur Vorschriften nachzubeten, deren Sinn sich vielen Menschen verschliesst.

Anstelle einer Warnleuchte kann man ja z.B. auch ein nettes Stück volkstümlicher Musik abspielen, solange derTorantrieb in Bewegung ist- ich wäre sehr schnell weiter aus dem Gefahrenbereich, als ich so eine Warnleuchte werfen kann... :mrgreen:

Mein Fazit: Wer der Meinung ist, dass der Antrieb ohne Warnleuchte sicher genug ist, der möge das Ding weglassen, wer lieber auf Nummer sicher gehen will, der montiert halt so ein Ding...


Gruß aus Nürnberg,

Ly
 
moto4631 schrieb:
Sind die Drehleuchten irgendwie Pflicht oder betrifft das nur öffentliche Parkflächen?

Ich schließe mich Lightyear mal an...
Warum auch immer jetzt wg. irgendwelchen Vorschriften "gejammert" (ihr wisst schon, wie ich das meine :wink: ) wird - danach war ja gefragt... Oder?!

Auch so Rückwärtsfahrpiepser können sehr sinnvoll sein und Leben retten... :wink:

Hier ein paar Vorschläge:
 
Thema: Drehlicht bei automatisch öffnendem Tor Pflicht?

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