Anhängergrößen

Diskutiere Anhängergrößen im Forum Land- & Fahrzeugtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo Leute, ich hab für mich jetzt zwei Schlepper in Aussicht (will mir ja EINEN Oldie kaufen) in dem Bereich 15 - 17 PS und beide wiegen so um...
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Ich hab gelesen, dass ich einen L-Führerschein mit einer Schlüsselzahl 174 erweitern kann, sodass ich egal welche Treaktoren fahren darf und noch nicht einmal was landwirtschaftliches machen muss, also auch kies holen darf. Aber wie kann ich an diese Schlüsselzahl kommen, kann ich die direkt mit 16 bei dem L-Schein mitmachen und dann auch gleich mit 16 "Spaßfahrten" mit Traktoren machen ?
 
Ja, aber wann kann cih die machen ? Gleich mit 16 mit dem L -Schein mit oder erst mit 18 als erweiterung oder so ?

"ohne Bauart- oder Zweckbestimmung" also dürfte ich, wenn ich die hätte auch spaßfahrten mache, solange nicht über 32 bzw. 25 und könnte Traktorfahren, was das Zeug hält ohne Einschränkung was ich mache außer Geschwindigkeit, oder ?
 
Hallo,
ich kenne jetzt den Ablauf in der Praxis nicht, kann mir aber vorstellen dass der L Führerschein schon beim Beantragen auf die Vorraussetzungen geprüft wird, d.h. wenn keine Landwirtschaft o.Ä. vorhanden ist wird er nicht erteilt. Sinn und Zweck dieser Regelung ist ja die Hilfe in der Landwirtschaft/Ernteeinsatz und nicht dass die Jugendlichen ab 16 dann damit in die Schule fahren.
Die 174 er Regelung soll dann denen, die keinen anderen Führerschein haben der die klasse L beinhaltet, auch mit dem FZ in den Wald zum Holz sammeln fahren können, hier kann ich mir eine fiktive Altersgrenze von 18 Jahren vorstellen.
 
Tja, leider kann man den FS noch nicht im Netz oder dem grossen Auktionshaus einfach so bestellen. Da brauchts halt doch etwas Beratung vom "Fachhändler", in diesem Falle halt dem Fahrlerer.


Verdammt, warum geht unser Jungsch......er nicht einfach in eine Fahrschule und lässt sich dort mal beraten. Möglicherweise geht ihm ja dann ein :lichtauf:

An der Fahrschule führt eh kein Weg vorbei.
 
Ursprünglich war die 174er Reglung für die Führerscheinbesitzer gedacht, die die alten Führerscheine mit den Ziffern in neue mit Buchstaben umtauschen wollen oder müssen.

Beispiel: Jemand hat den alten 3 und verliert den oder der wird ihm gestohlen. Dann bekommt er, wenn er einen Ersatz beantragt die Chipkarte mit den Buchstaben. Und da er ja keinen Nachteil durch diese Aktion haben soll bekommt er den B den E und alles was die Klassen einschliessen und die 174er Reglung, weil es früher die Beschränkung aus Berufszweige nicht gab.

Wenn ihr den alten 3 tauscht, habt ihr gar einen Vorteil, wenn ich mich nicht irre -> ihr dürft mehrachsige Anhänger hinter einem PKW fahren :mrgreen:

Dieses Beispiel berücksichtigt nicht alle Feinheiten.

Ob bei Führerscheinneulingen die 174er Reglung geht, fragen.

MfG Hainbuche
 
hainbuche schrieb:
Wenn ihr den alten 3 tauscht, habt ihr gar einen Vorteil, wenn ich mich nicht irre -> ihr dürft mehrachsige Anhänger hinter einem PKW fahren

Ja, da hatte ich mich auch schon gefreut.... aber: Zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= leermasse des Zugfahrzeugs :(

Ergibt bei mir: Unimog 406, leer ~ 3t, zulässiges Gesamtgewicht 5,5t, zulassung als Zugmaschine:
Einachershänger/Tandemanhänger: 18t (dankt altem 3er Führerschein begrenzt auf 8,25t)
Zweiachsanghänger: 3t :brech:
 
Wenn das stimmt was die schreiben:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

müsste hinter dem Unimog 3t bei Auflaufbremse und 8,25t bei Druckluftbremse möglich sein.

Aber die Führerscheinneureglung ist scheinbar vom relativ praxisfernen "Spezialisten" entworfen worden, die scheinbar keine schnelllaufenden Zugmaschinen kannten. Bei Treckern, die auch 60km/h laufen könnten, geht das ja. Ein anderes Beispiel ist ja der Feuerwehr-B-Führerschein, der bis 4,25t geht mit entsprechender Einweisung :crazy:

MfG Hainbuche
 
Was für ein Sch*** ich hab nachgefragt und die nette dame sagte mir, dass die Schlüsselzahlen nur gibt, wenn ein alter 3 er Führerschein umgetragen wird auf die heutigen Buchstaben. Aber vom Fahren hält mich das net ab !
 
Wie sieht es ausm wenn ich den Anhänger nur rein für landwirtschaftliche Sachen nutze ? Kann ich da nicht einfach ein 20 km/h Schild dranknallen oder das grüne Kennzeiche, was jetzt dran ist dranlassen. Wenn die Bauern ihre Anhänger nicht anmelden müssen für Landwirtschaftliche Dinge ist das eigentlich Blödsinn, dass ein Privatmann, der seinen Anhänger auch nur für landwirtschaftliche Sachen gelegentlich nutzt anzumelden ! Für die 20 mal im Jahr, in denen der Anhänger gebraucht wird um nur im Umkreis von max. 5km (meistens nur 1- 2 km) landwirtschaftliche Sachen zu transportieren.Weil noch ist ein grünes Folgekennzeichen des Traktors vorhanden. Eigentlich geht es ja nicht, schwarzer Schlepper und grüner Hänger, aber enn man mit dem Anhänger nur landwirtschaftlich arbeitet gibt es da doch bestimmt eine Sonderregelung, oder ? Oder kann ich ein schwarzes Folgekennzeichen (wie an Fahrradhalterungen für Autos) holen, für den Anhänger, wenn halt nur lof benutzt wird ?
 
@ Jungdingens

wenn Du jetzt so clever wärst, wie Du tust, würde nimm Dir mal den Steuerbescheid vom Auto Deines Vaters, da steht hinten ´ne Website drauf, bei uns

www.fm.nrw.de

da ist wunderbar erklärt für welche Fahrzeuge Steuer bezahlt werden muß und für welche nicht.

Nochmal: Landwirtschaftliche Transporte sind nur dann gegeben, wenn sie

a: Dem Betriebszweck dienen und oder
b: auf einem landwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden

Beides ist bei euch nicht der Fall.

So langsam versteh´ich auch die ganze Diskussion nicht mehr. Wir sprechen hier von ´nem finanziellen Mehraufwand von ca.150 €/Jahr (Steuer und Versicherung für´n 2tonner)..sagen wir 200, weil der Anhänger alle 2 Jahre zum TüV muß. Bei 20 x Jahr sind das ca. 7,15 € - 10 € pro Fahrt und das völlig legal. Dann interessiert auch Niemanden was, wofür oder wohin Du fährst.
 
Aber wenn ich jetzt so eine Kiste an die Hydraulik hängen würde muss ich sie ja nicht anmelden oder sowas, oder ?

Bin nämlich dabei mir eine Kiste zu bauen. Aber nur ne kleine. Kann mir mal einer sagen, wie weit bei den meisten Maschinen ( Pflug, Eggenrahmen usw.) die Unterlenkeraufnahmen voneinander entfernt sind ?
 
Noch ne Frage dazu, wie sieht es aus, wenn ich einen Fahrradanhänger an die Kiste, die ich mit einer Kupplung versehen habe hängen würde, also Traktor, Kiste an Hydraulik und daran eine Fahrradanhängerkupplung und Hänger ? Die muss bestimmt nicht eingetragen sein, denn ist ja beim Fahrrad auch nicht, un bei dem kleinen Gewicht von vielleicht 20 - 30 kg max. ?
Müsste ich den dann auch anmelden ?
 
Nö...sieht dann allerdings so aus als ob da Jemand unterwegs ist, der nicht alle Tassen im Schrank hat. :lol:

Allerdings:
Wenn ich mir Deine letzten Fragen hier so durchlese :roll:
...Naja...lassen wir das.
 
Hmm dir sollte auch klar sein, dass ich nciht alle Tassen im Schrank habe ! Ich war schon immer total verrückt.
 
Ich kann nur für dich hoffen, das deine Konstruktion die Sicherheitsvorkehrungen die hier erforderlich sind , auch einhält.

Und wenn ich lese, verzeihe mir das ich hier persönlich werde, eine Kiste an die Hydraulik hänge, daran eine Fahrradkupplung dann einen Hänger...um die Steuer zu sparen..Dann gehört dir eigentlich gar kein Führerschein.

Wenn dann was passiert, weiß wieder jeder was besser wie das hätte nicht passieren können. Am Anfang vom Thread hast du dir noch Sorgen gemacht , wegen den vielen Hügeln das nix passiert. Und sich dann so einen Schwachsinn ausdenken :crazy: will nur hoffen, wenn dich der Hänger mal überholt oder kippt, das kein Kind oder jemand wo die Situation nicht richtig einschätzt ,neben am Strassenrand steht.

Wenn du deinen Traktor nicht für Ausfahrten nutzt, sondern mit " Arbeitest" sei es Holz holen oder Sand, dann ist die BG für dich zuständig. Hoffe die sehen das nicht, sonst kommt das in die aktuelle Zeitung der BG unter kurioses.
 
Ich meine ja nur, ob das Ginge mit nem Fahrradhänger und warum da keine Steuer verlangt wird. Denn bei jedem Mist wird heute zutage Steuer kassiert und alles, wenn ein Privatmann nur wenigemale im Jahr in den Wald fährt oder mal um Kies zu holen ( das wäre ja kein lof Zweck) finde ich es unverschämt, die volle Steuer zu verlangen. Ist ja klar, dass die net kontrollieren können wie oft man seinen Anhänger nutzt, aber für solche Zwecke wie "Privatmann fahrt nicht oft im Jahr" sollte es eine besondere Regel geben, dass man Anhänger nicht zulassen muss oder auch mit Nachfolgekennzeichen fahren darf in schwarz.

Wenn man Anbaugeräte anhängt an einen "Schwarzen" Traktor, müssen die auch nicht zugelassen werden, oder ? Weil wenn ich die so nehmen kann wäre das perfekt, um mal schnell Schweißgerät oder Forstausrüstung zu transpotieren oder einfach so bei Ausfahrten um mal was zu trinken, Essen, Jacken, mal ein Warndreieck, Hut usw. mitzunehmen ohne größeren Aufwand.
 
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