Anhängergrößen

Diskutiere Anhängergrößen im Forum Land- & Fahrzeugtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo Leute, ich hab für mich jetzt zwei Schlepper in Aussicht (will mir ja EINEN Oldie kaufen) in dem Bereich 15 - 17 PS und beide wiegen so um...
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hainbuche schrieb:
....oder 16kmh aus den Niederlanden gibt es in D nicht.

Diese Regelung ist vergleichbar mit unseren grünen Nummernschildern und gibt´s auch nur für Land- und Forstwirte, sowie Gartenbaubetriebe. Der Aktionsradius dieser Maschinen ist ziemlich eingeschränkt. Der ist nur so groß, wie das am weitesten zu bearbeitende Feld entfernt liegt. Also mal eben von Walwiller bei Maastricht nach Koningsbosch bei Sittard ´nen dort gekauften Grubber oder Anhänger abholen is nicht.

In Deutschland könnte ich ein in Flensburg gekauftes Anbaugerät mit meinem (steuerbefreiten) Schlepper holen, selbst wenn mein Betrieb in Garmisch liegt.


hainbuche schrieb:
Die 6km/h Geschichte hat sich bei Neu- oder Erstzulassungen in D auch erledigt.

In der heutigen Zeit und beim heutigen Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen sicher verständlich.
 
Noch mal eine Frage. Wie sieht es denn aus, rechtlich, wenn man mit einem "schwarzen" Traktor einen nicht angemeldeten Anhänger zieht ? Also 1. was passiert, wenn man mal erwischt wird und 2. im Falle eines Unfalls. Das wird immer wieder mal gemacht und ich würde mich mal interessieren, was dann passiert, gerade wenn mann "nur mal kurz" ne Kleinigkeit holen will. Aber halt als lof Zweck, also so altes LAub fahren oder Holz holen.
 
Jungschweißer schrieb:
Noch mal eine Frage. Wie sieht es denn aus, rechtlich, wenn man mit einem "schwarzen" Traktor einen nicht angemeldeten Anhänger zieht ? Also 1. was passiert, wenn man mal erwischt wird und 2. im Falle eines Unfalls.

1.) Fahren ohne Zulassung => Punkte, viel Geld. Versteuert ist der Anhänger natürlich dann auch nicht, gute Frage was deswegen passiert.

2.) Eigentlich ist immer die Versicherung des Zugfahrzeuges zuständig, wenn im angekuppelten Zustand ein Unfall passiert. Wenn der Anhänger abgestellt ist, dann ist er halt nicht versichert.
Die Versicherung des Zugfahrzeuges könnte sich natürlich querstellen, wenn ein Unfall mit einem nicht zugelassenen Anhänger passiert. Im normalfall ist dieser ja auch nicht TÜV geprüft, wenn er nicht zugelassen ist....

.... auch wenn man es oft sieht, ich würd es lassen.
 
Mir geht es drum, dass wir kein grünes Kennzeichen bekommen können, da kein lof Betrieb angemeldet. Aber wenn der Besitzer von dem 219er Comick einwilligt hätte ich noch einen Anhänger dabei und ich denke mal nicht, dass der noch Papiere hat oder etwas in die Richtung ! Gibt es da überhaupt noch möglichkeiten sowas anzumelden oder zu regeln ohne auf 90 verschiedene Ämter zu fahren ? Gibts besondere Ausnahmen ? - Hänger müsste Baujahr um 1967 bis 1969 sein.
 
Das kommt auf den Einzelfall an und ob du den LOF-Zweck anerkannt bekommst.

Ohne Garantie:
Hast du nur den Führerschein B, dürfte das in den meisten Fällen fahren ohne Führerschein sein. Der Trecker ist wahrscheinlich leicht genug. Aber der Anhänger?
Und, wenn du die LOF-Geschichte nicht durch bekommst, was ich stark vermute, kommt noch etwas dazu. Fahren ohne Zulassung, eventuell noch Steuervergehen.

Aber, wenn du da einen LOF-Zweck nachweisen könntest, hättest du auch Anrecht auf die grüne Nr. beim Zugfahrzeug. Wenn du das da nicht hin bekommst, dürfte es dir schwer fallen einen LOF-Einsatz zu belegen.

Wenn sie dich erwischen, sieht das nach teuer und/oder Fall für die Gerichte aus. Ein paar Punkte sind da auch möglich.

Ist ja inzwischen etwas geschrieben worden.

Wenn du den Hersteller den Anhängers ausfindig machen kannst, und der mitspielt und dein Anhänger noch nie angemeldet war mit eigener Nr.

MfG Hainbuche
 
Was ist denn wenn den ich den Hersteller des Hängers ausfindig machen könnte und der noch existiert ? Also angemeldet war der bestimmt noch keinen Tag. Um grünes Kennzeichen zu bekommen muss man ja einen Betrieb angemeldet haben und das haben wir nicht, nur eine Wiese und eienn Obstgarten, von dem wir halt das Laub z.B. fahren oder Holz machen im Wald, das ist ja alles lof, aber daher hat man trotzdem ja keinen Betrieb angemeldet. Und Umsatz machen wir ja damit auch nicht.
Würde dann alles auf Führerschein L laufen. Wenn ich später von der Feuerwehr den LKW FÜhrerschein bezahlt bekommen könnte wäre das ja alles kein Problem, auch als Zug ohne lof Zweck zu fahren, wenn halt der Hänger angemeldet wäre, aber das wäre nicht so einfach.
 
Mein Cousin hat sich so was zum Brennholz holen zu gelegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ape_(Kleintransporter)

Die wurde von einer Gemeinde ausgemustert. Er hat die gekauft und holt da sein Brennholz mit.

Er hat auch noch kleine Unimog und Trecker jeweils um die 30PS.
Aber zur Zeit ist bei ihm die Ape öfter im Einsatz.

MfG Hainbuche
 
Bei allem guten willen, mit dem Teil würd ich net fahren, wenns um mein Leben ginge. Bei den 3 Rädern und auch noch sos chmal kommste ja kaum über Schlamm und durch Schlaglöcher und was sont noch alles aufm Waldweg lauert und naja, soviel bekommste da auch nicht wirklich rein. Also es soll schon ein Bulldog sein nur ist mir nicht klar, wie ich sowas mit dem Hänger geregelt bekommen würde, auch wenns einen anderer Bulldog würd, brauch ich ja auch noch einen Hänger und der wir auch aus lof betrieben sein und daher auch nicht angemeldet. Also brauche ich eine Auskuft, wie man das am Geschicktesten macht.
 
Meine Güte, so ein Terz wegen der laufenden Kosten für einen Anhänger.

Habe eben gerade neue Tarifinformation für meinen 750 kg. Humbaur bekommen. Jährlich 23,15 Haftpflicht + Teilkasko (der Standplatz ist frei zugänglich) mit 150,00 SB 21,63 €.
Die Steuer ist jährlich so um 43,00 €.

Wenn das Hobby an solchen Beträgen scheitern sollte, dann vielleicht doch besser bleiben lassen. :ducken:
 
Ja es geht ja nicht um 750 kg, sondern bei den alten Anhängern so um 1,5 - eher 2 Tonnenhänger. Ich hab noch keinen 750kg Hänger für Bulldogs gesehen, wo gibts denn diese zu kaufen ? Warscheinlich nur als Autoanhänger, oder ? Wenns ein kleiner Bulldoghänger ist, so richtig mit Zugmaul, gibts im Netz ein Bild von dem Gespann oder wenigsten von dem Hänger ? Denn dieser Cormich HÄTTE ( noch hab ich garnichts) eine bewegliche Ackerschiene an der Hydraulik, also wenig Chance ein Kugelkopf eingetragen zu bekommen !

Bei neuem Hänger ist das ja klar, aber an einem alten Hänger, wo "KEINE " Papiere mehr da sind. Der Betrag, wenn so ein Teil zugelassen würde wäre ja wohl das geringste Problem ! Bei den heutigen Preisen von technischen Gasen ist das wohl der geringste Preis.

Noch mal ein anderes Thema, nur um sicher zu gehen: Mit L-Schein darf ich ja auch ein komplett schwarz zugelassenes Gespann fahren, solange es was mit Landwirtschaft oder Forstwirtschaft zutun hat und wenn es halt die Geschwindigkeiten einhält ( 25km/h), oder ?
 
Hier wird jetzt Einiges durcheiandergeschmissen.

Ich muß ehrlich sagen, das ich bei den Führerscheinen auch nicht mehr durchsteige...also halt ich mich da mal schön raus.

Was Du da als LoF bezeichnest ist das nicht. LoF Zwecke beginnen und/oder enden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, dazu gehören auch Arbeiten die von Lohnunternehmern für Landwirte ausgeführt werden.

Schwarze Nummer hat nix mit Land-oder Forstwirtschaft zu tun, sondern wäre bei Traktoren eine Zugmaschine im Güternahverkehr, oder einfach nur ´ne Zugmaschine..daher, wie´s da mit der Führerscheinklasse aussieht, weiß ich nicht.

Du kannst die Ackerschiene starr legen. Passende Kugelköpfe mit Prüfnummer gibt´s im Landmaschinenhandel, bei Granit oder Kramp für ca. 10 €. Braucht nicht eingetragen werden. Ist jedenfalls bei uns so.

Traktor auf schwarze Nummer ist kein Problem und warum keinen PKW Hänger? Gut mit 750 KG Gesamt bist schnell an der Grenze, aber es gibt ja größere Hänger und auch Hochlader. Die zieht Dir so´m McC locker. Aber so ´ne Hänger aus der Landwirtschaft für ´ne Zulassung mit schwarzer Nummer, also auch mit TüV, fertig zu machen halte ich für ein Unterfangen, das schnell zum Groschengrab wird.

Als Beispiel: Der Junior hat ´nen kleinen 4t Kipper für´s Stroh- und Heupressen fertiggemacht. D. h. komplett auseiandergenommen, abegeschliffen, lackiert, neue Lampen, Kabel, Bremsen...da sind alleine an Material ca. 600 € reingeflossen und der ist für die Landwirtschaft. Wenn Du jetzt für sowas ´ne Einzelabnahme brauchst kaufst am Besten gleich den hier:

http://www.euro-jabelmann.de/anhaen...onareinachsdreiseitenkippermodellt6553to.html

Die gibt´s auch noch kleiner.
 
Naja an 17 Ps kannste zwar net wie bekloppt hängen, aber da ich sehr zufersichtilich bin, dass der Mann den verkaufen könnte muss sowieso der Hinterachs Simmerring gemacht werden und dann auch gleich die Bremsen, also sollte der schon einen 2 Tonner packen bergab zu bremsen.

Naja, wofür extra Geld für einen Kipper ausgeben ? Die Hydralik kostet ja auch und einen Anschluß für solch eine Kipperhydraulik hatt so ein kleiner Oldi eh net. Aber wie soll ich die Ackerschine feststellen, ich will da net mit so einer bekloppten Flacheisen Konstruktion rumfahren die garnicht dazu passt. Und an den Unterlenckern sind nur Ketten also nicht diese Schraubdinger zum festdrehen !

Also diese Kugelköpfe für 10€ sind nicht das Problem, die Nummer auch und wir haben sogar 2 lama Händler im Dorf. Aber bei uns müssen die eingetragen werden und ich habe da keine Ahnung, wie man da vorgeht. Einfach zum TÜV und die machen das direkt oder wie in den Brief ? Wenn das so einfach wäre bräuchte ich noch einen Vorschlag, wie ich die Ackerschiene fest mach, ohne so komplizierte und hässliche Konstruktion.

Aber diese Konstruktion muss ich auch wieder lösen können und sie sollte das Zugmaul nicht blockieren, sodass ich die Hydraulik auch wieder verwenden kann aber mit ein paar Handgriffen die Ackerschiene wieder blockiert werden kann für den Autohängerbetrieb und auch für den normalen Hängerbetrieb also über Zugmaul.

Passt eigentlich die Steckdose für die Anhänger-Beleuchtung zu den Steckern von PKW Anhängern ?
 
Die 7-polige Steckdose sollte am PKW und Trecker gleich belegt sein.
Bei Oldie-Treckern ist es möglich das keine separate Bremslichtstrippe vorgesehen ist. Und für den Rest gibt es Adapter.

Die alte McCormick hatten doch teilweise auch Hydraulikanlagen mit denen man Heben und Drücken konnte. Schau mal wie sich der verhält den du dir ansehen willst.

Mit den Führerscheinen das ist heute recht rigoros: L und T sind nur für LOF-Zwecke zulässig. Für andere Einsätze brauchst du andere Führerscheine. Wenn du noch keinen Führerschein hast, überlege ob du den für PKW und Anhänger nicht in einem Aufwasch machst.

MfG Hainbuche
 
Gut, werde aber mitte nächstes Jahr erst 16 und daher ist mir nur L möglich, T wäre für die Oldies völlig übertrieben. Gibts da nicht noch was, dass man außer lof auch mit L fahren durfte (Spassfahrten) ? Aber was ich ja fahre ist ja auch lof, nur das wir keinen Betrieb haben. Der Zweck ist aber trotzdem landwirtschaftlich oder eher forstwirtchaftlich und daher passt das schon.

Was macht das denn, ob die Hydraulik ggf. auch Drücken kann ? Wenn ich sie netral lassen hebt sie sich ja net und senkt sich auch net, oder habe ich da wws übersehen ? WIe habt ihr das gemacht um Ackerschienen fest zu stellen sodass der TÜV eingewilligt hat beim Kugelkopf ? Kann der TÜV das direkt selber in den KFZ-Brief eintragen ?
Und dann mache ich ja ein Jahr später sowieso mit 17 den B und dann kann ich auch so zum Spaß fahrenund ich fahre ja nur mit Anhänger wenn es einen landwirtschaftlichen Sinn hat, also wäre da ja auch wieder L drin und wenn alles klappt kann ich dann ein paar Jahre später bei der Feuerwehr den LKW Schein machen darf und dann hat sich das sowieso gegessen.

Was ist mit den anderen Fragen ?
 
Noch mal zu LOF
Habt ihr eine landw. Betriebsnummer zugeteilt bekommen?
Zahlt ihr in landw. Krankenkasse, Alterskasse oder BG?
Sind landw. Einnahmen oder Ausgaben in euren Steuerbescheid relevant?

Wenn du da immer mit nein antworten müsst, ist es kein LOF-Zweck.

Oder du fährst im Auftrag eines Betriebes, der eine der oberigen Bedingungen erfüllt.

Wenn der Betrieb, der die Bedingungen erfüllt, für euch tätig wird und ihr die Bedingungen nicht erfüllt, darf nur mit schwarzer Nummer und entsprechenden Führerscheinen für euch gearbeitet werden.

Das war früher mit dem alten Führerschein Klasse 4 anders.

Es gab in den letzten Tagen ja wieder so ein Urteil zur Abgrenzung
Hobby oder Forstwirtschaft. Das sollte da ja auch Auswirkung haben. Als Grenze wurde da 0,7ha genannt. Ohne Gewähr <- wer genaues wissen will, nachforschen und schriftlich bestätigen lassen.

MfG Hainbuche
 
Jungschweißer schrieb:
Naja an 17 Ps kannste zwar net wie bekloppt hängen, aber da ich sehr zufersichtilich bin, dass der Mann den verkaufen könnte muss sowieso der Hinterachs Simmerring gemacht werden und dann auch gleich die Bremsen, also sollte der schon einen 2 Tonner packen bergab zu bremsen.
Ob dein Traktor den Hänger bremst oder nicht hat nicht so viel mit den Bremsen zu tun, dafür um so mehr mit Reifen, Unterlage und Haftung... Wenn deine Hinterreifen rutschen hilft dir deine neu gemachte Bremse gar nichts, im Gegenteil. Wenn du mit ner Auflaufbremse einen langen Berg runterfährst ist sie im Eimer, deshalb wird die Bremse vorher blockiert und dein Traktor muss in der Lage sein die ganze Last zu bremsen ohne das du die Bremse anrühren musst!

Wenn dieses ganze Hängerthema so ein Riesenproblem darstellt solltest du einfach gar keinen Hänger benutzen - bau dir eine schöne Ladefläche für den Dreipunkt und fahr einmal mehr (geht doch ums fahren, oder warum kauft man sich sonst so einen Traktor? Wenns um effektiv Holz aus dem Wald holen geht empfehle ich Forwarder und LKW).
 
Och, nur keinen Geräteträger. Aber die Kiste für ne Dreipunkt kann auch nicht so groß sein, denn dieser eine hebt nur 300 kg an der Hydraulik ! Wie heißen diese Kisten denn offiziell ? Wenn ich kiste dreipunkt eingebe finde ich nicht wirklich was im Netz. Und 300 kg ist verdammt wenig ! So ne Box wiegt ja alleine schon 80 kg wenn ich die baue.
 
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