Hi,
Carsten2 schrieb:
Und wenn es nicht klappt, dann hast du ne Anzeige wegen Betruges und Hehlerei am Hut.
na ja ..... - wenn er nicht zuerst zum Händler gegangen wäre, sondern zum Baumarkt, und die Flasche wäre dort angenommen worden, dann hätte er bzgl. des Problems garnichts gewußt.
Gut, der Tipp mit dem Pflaster ist sicher grenzwertig - aber letztendlich ist die Annahmestelle für die Annahme verantwortlich, nicht der sie anschleppt.
Oder weiß Du welche Flaschen angenommen werden und welche nicht ?
Ein Anbieter bei eBay schreibt, daß diese Flaschen nicht angenommen werden können :
Linde, AGA Gas, AIR LIQUIDE, AIR PRODUCTS, Cargo, Lindner, Messer Griesheim, Rießner Gas, Sauerstoffwerk Friedrichshafen, Tyczka, Flaschen aus den neuen Bundesländern die vor der Grenzöffnung hergestellt worden sind und keine Baumusterprägung haben
Tyczka kannte ich z.B. garnicht (kanntest Du diese Firma ?) - hätte ich ein Schweißgerät mit einer solchen Flasche gekauft, hätte ich sie auch zum Baumarkt o.ä. gebracht.
Und woher weißt
Du denn, daß der von ihm gewählte Baumarkt nicht zufällig mit Messer zusammenarbeitet ? (o.k. ich halte es auch für unwahrscheinlich - aber möglich wäre es doch. 'Baumarkt' bedeutet ja nicht autom. ein Markt der großen Ketten, sondern es gibt ja auch div. kleine Bau'fach'märkte)
Meine erste Flasche war, wenn ich micht recht erinnere, mit ElektraBeckum gestempelt - und als das Fachgeschäft den Anbieter wechselte, wurde mir extra gesagt, daß sie jetzt nicht mehr EB führen würden - meine Gasflasche aber zurücknehmen und mir eine vom neuen Anbieter geben würden.
Zudem hätte auch
ihm garnicht die Flasche verkauft werden dürfen.
Rein rechtlich gesehen könnte bennis88 also zum Käufer gehen und ihm die Flasche wieder zurückgeben.
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@frg49
überlegt mal was eine flasche kostet und wenn das jeder tun würde.
nun - mal angenommen jemand würde Deine gestempelten Flaschen mal kaufen, stände er wohl vor dem gleichen Problem. Aber ob das tatsächlich jemanden interessieren würde.
Das mit den Eigentumsverhältnissen ist wirklich so eine Sache.
Mal angenommen Dir gehört ein Gegenstand und Du markierst ihn mit Deinem Namen. Dieser wird geklaut.
Später taucht er bei eBay auf und Du forderst den Verkäufer auf, ihn Deinen Besitz zurückzugeben.
Dann kann das ziemlich lustig werden. Wenn er nämlich sagt er hätte ihn auf dem Flohmarkt erworben und noch schön geputzt und aufgearbeitet (entrostet usw.), so wird hin- und hergerechnet und u.U. bekommst Du Deinen Besitz nicht zurück, sondern der eBay-Mensch darf ihn behalten.
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Also bennis88, der Carsten hat mit der Kritik am Pflaster schon Recht : versuch' Dein Glück halt ohne das Pflaster
Gruß, hs