Umtausch von Mischgasflasche

Diskutiere Umtausch von Mischgasflasche im Forum Schweißtechnik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo, Habe ein Problem und zwar habe ich von privat eine 20 Liter Mischgasflasche von Messer Griesheim gekauft mir wurde erzählt es sei eine...
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bennis88

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19.03.2006
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Hallo,
Habe ein Problem und zwar habe ich von privat eine 20 Liter Mischgasflasche von Messer Griesheim gekauft mir wurde erzählt es sei eine Eigentumsflasche jetzt hat mir der örtliche Gashändler erzählt es sei eine Leihflasche von Messer ...und er könne mir die leider net umtauschen ... was kann ich denn da am besten machen ich will ja blos ein volle Flasche haben und auch keine Leihgebühr bezahlen wobei ich gar nicht weis mit wem der Vertrag überhaupt läuft ...vllt. wisst ihr was dazu wie ich am besten vor gehe
 
ja ja das kann ein problemchen geben... :?

als ich vor jahren meine werkstatt gründete fand ich den gedanken mit der eigenen flasche super wegen miete und so, ala hab ich mir welche gekauft wo sie am günstigsten waren. von wegen..da hast du den nachteil mit TÜV und tausch.
so ging ich zu meinem händler und fragte nach seinen konditionen...siehe da...seid jahren hab ich nur noch mietflaschen und das noch mietfrei dazu. mietfrei weil ich ca 4Fl je 50 L im monat verbrauche. meine eigentumsflaschen werden von meinem händler gefüllt allerdings nur weil meine Initialen eingeschlagen wurden und nur mein händler die flaschen füllt und kein anderer...muss dazu sagen es fand sich damals auch kein anderer der die flaschen füllte.
mein rat frag dein händler ob er deine flaschen füllt wenn du deine initialen einschlagen lässt.

MfG

Alu-Edelstahl-Konstruktionen
 
Hi,

'echte' Eigentumsflaschen (mit Initialen und so) sind i.d.R. unsinnig, da man hier das Problem mit TÜV und Wartung hat.
Zudem werden diese Flaschen vom Händler zur Füllstation gesendet, dort gefüllt und kommen dann zurück : man wartet also u.U. einige Zeit auf das Gas.
Miete rechnet sich nur, wenn man hohen Verbrauch hat.

Sinnvoll für den Heimgebrauch sind i.d.R. ausschließlich Eigentumsflaschen ohne Namensprägung.
Hier hat man nichts mit TÜV und Wartung zu tun - und wenn man die leere Flasche zum Händler bringt, kann man sofort eine neue Flasche mitnehmen.

@bennis88
... ist vielleicht nicht die ganz feine Art, aber wenn die Flasche 'normal' aussieht, versuch' sie beim Baumarkt zu tauschen. Mit etwas Glück haben die dort nicht so die Ahnung (die Abwicklung machen hier im Baumarkt die Damen an der Info).
Preislich macht die Füllung hier im Vergleich zum Fachhändler vielleicht zwei Euro aus (die Baumarktflaschen sind häufig dafür optisch etwas schöner :wink: )
Hier im Baumarkt gibt es auch 20l-Flaschen (also erst im Baumarkt schauen - liegen i.d.R. im Außenbereich)
Sofern auf der Flasche irgendwo Messer eingeschlagen ist und das einem sofort in Auge fällt - vielleicht hilft ein Stück Pflaster oder Klebeband auf dem mit Edding geschrieben steht 'leer'. Möglicherweise kommt derjenige, der die Flasche annimmt, so nicht auf die Idee zu schauen, was unter dem Kleber geschrieben steht :wink: (außerdem hingehen, wenn viel los ist - z.B. werden diesen Samstag sicher viele dort Blumen usw. kaufen - dann geht es dort recht hektisch zu :wink: )
Wie erwähnt : ist vielleicht nicht so ganz die feine Art, aber Deine Flasche wird sicher nicht die einzige sein, die so in das Tauschsystem einfließt - schätze solche Flaschen werden dann entweder zu Messer zurückgegeben oder entsorgt.

Gruß, hs
 
Super Danke für eure Antworten mit den Initialien hab ich zwar noch nichts von gehört aber wenns funktioniert und zu dem letzten bericht das find ich eine Klasse Idee besonders mit dem Klebeband ( leer ) ich werds mal versuchen wenn geklappt hat informier ich euch mal aber besten dank noch mal
 
Und wenn es nicht klappt, dann hast du ne Anzeige wegen Betruges und Hehlerei am Hut.

Echt tolle Idee !!! Und dann noch übers Internet jemanden dazu verleiten. Warum denn die Mühe mit dem Klebeband ? Nimm einen Bolzenschneider und klau gleich eine beim örtlichen Baumarkt, dann hast du zwei. :twisted:

Die Flasche gehört dir nunmal nicht ! Sie ist nunmal Eigentum von Messer Grisheim ! Für solche Leute hab ich kein Verständnis.
 
kann mich da Carsten2 nur anschliessen.

das soll gut sein?? in meinen augen ist das eine schweinerei. überlegt mal was eine flasche kostet und wenn das jeder tun würde.

MfG

Alu-Edelstahl-Konstruktionen
 
Hi,

Carsten2 schrieb:
Und wenn es nicht klappt, dann hast du ne Anzeige wegen Betruges und Hehlerei am Hut.

na ja ..... - wenn er nicht zuerst zum Händler gegangen wäre, sondern zum Baumarkt, und die Flasche wäre dort angenommen worden, dann hätte er bzgl. des Problems garnichts gewußt.

Gut, der Tipp mit dem Pflaster ist sicher grenzwertig - aber letztendlich ist die Annahmestelle für die Annahme verantwortlich, nicht der sie anschleppt.
Oder weiß Du welche Flaschen angenommen werden und welche nicht ?
Ein Anbieter bei eBay schreibt, daß diese Flaschen nicht angenommen werden können : Linde, AGA Gas, AIR LIQUIDE, AIR PRODUCTS, Cargo, Lindner, Messer Griesheim, Rießner Gas, Sauerstoffwerk Friedrichshafen, Tyczka, Flaschen aus den neuen Bundesländern die vor der Grenzöffnung hergestellt worden sind und keine Baumusterprägung haben
Tyczka kannte ich z.B. garnicht (kanntest Du diese Firma ?) - hätte ich ein Schweißgerät mit einer solchen Flasche gekauft, hätte ich sie auch zum Baumarkt o.ä. gebracht.

Und woher weißt Du denn, daß der von ihm gewählte Baumarkt nicht zufällig mit Messer zusammenarbeitet ? (o.k. ich halte es auch für unwahrscheinlich - aber möglich wäre es doch. 'Baumarkt' bedeutet ja nicht autom. ein Markt der großen Ketten, sondern es gibt ja auch div. kleine Bau'fach'märkte)
Meine erste Flasche war, wenn ich micht recht erinnere, mit ElektraBeckum gestempelt - und als das Fachgeschäft den Anbieter wechselte, wurde mir extra gesagt, daß sie jetzt nicht mehr EB führen würden - meine Gasflasche aber zurücknehmen und mir eine vom neuen Anbieter geben würden.

Zudem hätte auch ihm garnicht die Flasche verkauft werden dürfen.
Rein rechtlich gesehen könnte bennis88 also zum Käufer gehen und ihm die Flasche wieder zurückgeben.

-----------
@frg49
überlegt mal was eine flasche kostet und wenn das jeder tun würde.

nun - mal angenommen jemand würde Deine gestempelten Flaschen mal kaufen, stände er wohl vor dem gleichen Problem. Aber ob das tatsächlich jemanden interessieren würde.


Das mit den Eigentumsverhältnissen ist wirklich so eine Sache.
Mal angenommen Dir gehört ein Gegenstand und Du markierst ihn mit Deinem Namen. Dieser wird geklaut.
Später taucht er bei eBay auf und Du forderst den Verkäufer auf, ihn Deinen Besitz zurückzugeben.
Dann kann das ziemlich lustig werden. Wenn er nämlich sagt er hätte ihn auf dem Flohmarkt erworben und noch schön geputzt und aufgearbeitet (entrostet usw.), so wird hin- und hergerechnet und u.U. bekommst Du Deinen Besitz nicht zurück, sondern der eBay-Mensch darf ihn behalten.

-------------------------------

Also bennis88, der Carsten hat mit der Kritik am Pflaster schon Recht : versuch' Dein Glück halt ohne das Pflaster :wink:

Gruß, hs
 
Das mit den Eigentumsverhältnissen ist wirklich so eine Sache.
Mal angenommen Dir gehört ein Gegenstand und Du markierst ihn mit Deinem Namen. Dieser wird geklaut.

das stimmt sooooo nicht ganz mit der geklauten flasche. ich besitze 2 eigentumsflaschen die ich bei meinem gashändler füllen lassen kann, aber nur mit der vorraussetzung, die wird gestempelt auf meinen namen und ich musste die rechnung vorlegen damit der händler einsicht hatte das es rechtlich erworbene flaschen sind.

es soll aber auch gesagt sein, eigentumfl. ist ein unsinn, doch damals ja war man eben so naiv und sie wurden gekauft. heute benütze ich sie lediglich um reserve zu haben.

MfG

Alu-Edelstahl-Konstruktionen[/b]
 
Hi,

frg49 schrieb:
ich besitze 2 eigentumsflaschen die ich bei meinem gashändler füllen lassen kann, aber nur mit der vorraussetzung, die wird gestempelt auf meinen namen und ich musste die rechnung vorlegen damit der händler einsicht hatte das es rechtlich erworbene flaschen sind.

hmm, - GlobalGas ist z.B. ein Anbieter sog. 'Nutzungsflaschen' wie man sie u.a. in Baumärkten (Hornbach, Marktkauf) bekommt.
Schaut man auf deren Website : klick
so liest man :
Tausch Ihrer Eigentumsflaschen in Nutzungsflaschen ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts (die sonst üblichen Aufpreise bei der Flaschenbefüllung entfallen dann)
bzw.
Eigentumsflaschen des Kunden können gegen Nutzungsflaschen gleichen Typs und gleichen Produktes getauscht werden. Der Kunde gibt damit das Eigentum an seiner Flasche auf. Er erhält dafür ein Nutzungsrecht, wie beschrieben, ohne Zahlung eines Nutzungsentgeltes.
Wenn Du Deine beiden Flaschen also loswerden möchtest, brauchst Du nur zu einem der o.a. Baumärkte zu gehen und Du bist die Sache mit TÜV, Wartung und Bindung an Deinen Händler los.

Gruß, hs
 
was meine eigentumsflaschen angeht, so bin ichnicht auf dieselbigen angewiesen. diese sind lediglich ein puffer für notfälle.
da ich vertraglich von Basi das gas mietfrei erhalte (vorraussetzung genügend umsatz von flaschen pro monat) ist das thema eigentumsfl für mich vom tisch.

was die baumärkte betrifft, in meiner gegend tauscht kein mensch eine flasche eines anderen händlers.
es sind eben alles gasgurus 8)
 
Tyczka ist bei uns in Bayern schon bekannt, ich kenne aber nicht das Verbreitungsgebiet. Manchmal kommt man ja auch an "schwarze Flaschen" bekannter Lieferanten, z.B. durch Konkurs, Pleite usw. dann kann man sich Flaschen mieten die oft die ersten 14 Tage mietfrei sind und gibt in der Zeit die leeren zurück. So hat man volle Leihflaschen die keine Miete kosten.
 
Tyczka ist der Lieferant für BAUHAUS, dürfte es somit fast überall in der Republik geben.
 
Aloha,

also erst mal guten Tag, ich bin neu hier :wink:

hs schrieb:
Hi,
Zudem hätte auch ihm garnicht die Flasche verkauft werden dürfen.
Rein rechtlich gesehen könnte bennis88 also zum Käufer gehen und ihm die Flasche wieder zurückgeben.

Das ist u.U. nicht so ganz richtig.

Ich habe vor 1 Jahr mir gebrauchte Actetylen/Sauerstoffflaschen gekauft. Wurden mir als Eigentumsflaschen verkauft. Damals hatte ich noch keine Ahnung davon und erst später hab ich dann festgestellt, daß bei beiden Tyczka als Eigentümer eingeschlagen war.

Anruf bei Tyczka: Füllen geht nicht, sie wären auch nicht mein Eigentum, ich könnte sie höchstens gegegen Leihflaschen umtauschen, die mir 1 Jahr mitfrei gegeben würden.

Anruf beim Verkäufer: Er hat die Flaschen aus einer Insolvenz gekauft. Da sich keiner innerhalb der Frist beim Insolvenzverwalter gemeldet hat, wurden diese von ihm verwertet. Das hat zur Folge, daß der mein Verkaufer tatsächlich Eigentümer der Flaschen war!

Anruf bei Tyczka: Ich bin ja nachweislich jetzt Eigentümer der Flaschen.... war denen aber Wurst. Sie füllen sie nicht.

Diverse andere Gaslieferanten wollten die Flaschen erst recht nicht füllen.

Also war ich rechtlicher Eigentümer von Flaschen, die mir niemand gefüllt hat.

Durch Zufall ist mir dann in einem Bauhaus aufgefallen, daß deren Gasflaschen auch von Tyczka sind. Und glücklicherweise konnte ich sie da problemlos gegen volle tauschen :)))

Und zu Gasflaschen noch generell (nach heutiger Kenntnis):

Möglichkeit 1) Eigentumsflaschen ohne Namensprägung: Werden von vielen Händlern gegen volle Flaschen umgetauscht. Kein Streß mit Tüv usw.

Möglichkeit 2) Eigentumsflaschen mit Namensprägung:
Werden von vielen Händlern gefüllt, dauert aber bis man sie wieder bekommt.

Möglichkeit 3) Flasche aus dem Baumarkt:: Problemloser Umtausch gegen volle Flaschen. Wenn mich nicht alles täuscht: Bei Bauhaus muß man die Flaschen kaufen, dafür ist die Füllung billiger. Bei Hornbach erhält man die Flasche gegen Pfand, die Füllung ist aber teurer.

Grüße, Mathias
 
Hi,

mathiasg schrieb:
Also war ich rechtlicher Eigentümer von Flaschen, die mir niemand gefüllt hat.

wie gesagt - ich bin kein Jurist, aber ich würde das mal in Frage stellen.
Ich denke, die Flasche war zwar in Deinem Besitz - jedoch bist Du dadurch nicht autom. der Eigentümer.
Mal angenommen Du hättest von dem Verwalter einen Pizza-Bringdienst gekauft ... und somit auch dessen Fuhrpark übernommen. So wärst Du zwar im Besitz der Fahrzeuge gewesen, aber nicht der Eigentümer. Das ist derjenige, der im Brief eingetragen ist.
Deswegen sollte in einem Kaufvertrag ja auch stehen : '.... das Kraftfahrzeug sein Eigentum ist und keine Rechte Dritter darauf lasten ....' - ansonsten können diese Dritten nämlich ihr Eigentum zurückfordern.
Anderes Bsp.:
mal angenommen Du hättest eine mit Deinem Namen gestempelte Flasche einem Kumpel gegeben, damit er sie für seine Verwendung immer wieder bei Dir füllen und nutzen kann - und der verkauft sie nun einfach. Dann könntest Du nun zu diesem Käufer auch gehen und sagen : sorry, aber das ist meine Flasche, die will ich wieder haben. Ich habe meinem Kumpel nie erlaubt meinen Besitz verkaufen zu dürfen - und füllen werde ich sie Dir sowieso nicht.
(es gibt da möglicherweise noch irgendwelche Klauseln bei Snderfällen wie Versteigerungen und Insolvenzen - das weiß ich nicht, aber ansonsten s.o.)

Gruß, hs
 
hs schrieb:
So wärst Du zwar im Besitz der Fahrzeuge gewesen, aber nicht der Eigentümer. Das ist derjenige, der im Brief eingetragen ist.
Das ist leider falsch. Eigentümer ist der, der im Besitz des Briefes ist, z. B. bei finanzierten oder geleasten Fzgn die Bank.
Leider ist nur, wie ich mittlerweile feststellen durfte, die Regelung bei Gasflaschen eher willkürlicher Natur (habe selbst noch eine 11kg Propan in grau, die ich weder loswerde noch ohne weiteres füllen lassen kann). Ob sich ein Rechtsstreit für eine Gasflasche lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Grundsätzlich kann man rechtswidrig veräußerte Dinge als Eigentümer zurückfordern - haften muß dann im zweifelsfall der Verkäufer, der den Schaden (Verlust) hat. Also auch dann, wenn der Kumpel eine geliehene Flasche veräußert.

Gruß,

Martin
 
Hi,

JudgeMan schrieb:
hs schrieb:
So wärst Du zwar im Besitz der Fahrzeuge gewesen, aber nicht der Eigentümer. Das ist derjenige, der im Brief eingetragen ist.
Das ist leider falsch. Eigentümer ist der, der im Besitz des Briefes ist, z. B. bei finanzierten oder geleasten Fzgn die Bank.

stimmt natürlich !!! mein Fehler, aber der Sachverhalt ist ansonsten richtig.

Leider ist nur, wie ich mittlerweile feststellen durfte, die Regelung bei Gasflaschen eher willkürlicher Natur (habe selbst noch eine 11kg Propan in grau, die ich weder loswerde noch ohne weiteres füllen lassen kann). Ob sich ein Rechtsstreit für eine Gasflasche lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Grundsätzlich kann man rechtswidrig veräußerte Dinge als Eigentümer zurückfordern - haften muß dann im zweifelsfall der Verkäufer, der den Schaden (Verlust) hat. Also auch dann, wenn der Kumpel eine geliehene Flasche veräußert.

so kenne ich es auch - wobei es da noch irgendwelche 'Zwischendinger' gibt - z.B. Versteigerungen.
Ähnlich ist es, wenn der aktuelle Besitzer in den Gegenstand schon Zeit und Geld investiert hat - dann wird gegengerechnet.
Wenn der Besitzer einer Flasche z.B. die Flasche hat stahlen, grundieren, lackieren lassen, kann es sein, das er so zum Eigentümer wird.

Gruß, hs
 
hs schrieb:
Wenn der Besitzer einer Flasche z.B. die Flasche hat stahlen, grundieren, lackieren lassen, kann es sein, das er so zum Eigentümer wird.
Es kann aber auch sein, daß genau das Gegenteil passiert - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie es so schön heißt :wink:

Gruß,

Martin
 
Der Gaslieferant schließt mit dem Vertragspartner einen Nutzungsvertrag über die Gasflaschen ab, Eigentümer bleibt in allen Dingen der Gaslieferant, darum lässt er seinen Namen einschlagen und oft den Zusatz "diese Flasche ist Eigentum der XY Firma" (siehe Wasserflaschen vom Mineralbrunnen). Will jetzt einer die Flaschen füllen lassen ohne dass er Vertragspartner ist, bremst der Gaslieferant diesen aus. Rechtlich gesehen gibt er sein Eigentum an den Flaschen auf sobald diese nicht mehr im Besitz des Vertragspartners sind.
Eine Möglichkeit gibt es noch die Flaschen zu füllen, man leiht sich zum Tagesmietpreis regulär eine gefüllte Flasche und gibt später die leere zurück, meistens sind die ersten 14 Tage mietfrei. hihi
 
Thema: Umtausch von Mischgasflasche

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