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Starmix
- Registriert
- 20.12.2010
- Beiträge
- 300
- Ort
- Ebersbach
Hallo Allerseits, ich Fasse für euch hier die gesetzliche Situation bezüglich Staubklassen zusammen:
Gesundheitsgefährliche Stäube werden je nach Arbeitsplatzgrenzwert in verschiedene Staubklassen L, M und H eingeteilt.
Die zum Aufsaugen zugelassenen Sicherheitssauger werden auf die Staubklassen geprüft und müssen die strengen Anforderungen der internationalen Norm IEC/EN 60335-2-69, Anhang AA erfüllen:
Staubklasse L (Low hazardous dust):
- Einfache und unbedenkliche Stäube wie Hausstaub und z.B. Materialien wie Erde oder Kalk.
- Die Stäube haben AGWs von >1 mg/m3.
- Bei L-Saugern wird das Filtermaterial geprüft. Der max. Durchlassgrad beträgt 1 %.
- Es ist keine Warneinrichtung notwendig.
- Es gibt keine speziellen Entsorgungsvorschriften.
Staubklasse M (Medium hazardous dust):
- Alle Holzstäube sowie Stäube von Spachtel, Füller und Lack, Gips, Zement, Beton, Fliesenkleber und Farben wie Latex- und Ölfarben oder quarzhaltige Materialien wie beispielsweise Sand und Kiesel.
- Hier liegen AGWs von ≥ 0,1 mg/m3 vor.
- Prüfung der Sauger als Gesamtgerät und der max. Durchlassgrad beträgt weniger als 0,1 %.
- Max. Ausblasgeschwindigkeit 1 m/s 50 mm über dem Boden
- Es ist eine eingebaute Warneinrichtung* vorgeschrieben.
- Verschlusskappe für Transport
- Die Entsorgung muss staubarm erfolgen, d.h. mit Filter- oder PE-Entleerbeutel.
Staubklasse H (High hazardous dust):
- Stäube mit krebs- und krankheitserregenden Partikeln sowie Stäube mit Schimmelsporen, Quarz, Asbest, Mineralfasern, Bitumen und künstliche Mineralfasern wie Glaswolle.
- Hier liegen AGWs von < 0,1 mg/m3 vor.
- Prüfung der Sauger als Gesamtgerät und der max. Durchlassgrad beträgt weniger als 0,005 %.
- Max. Ausblasgeschwindigkeit 1 m/s 50 mm über dem Boden
- Es ist eine eingebaute Warneinrichtung* vorgeschrieben.
- Verschlusskappe für Transport
- Die Entsorgung muss staubfrei erfolgen, d.h. bei Starmix mit PE-Entleerbeutel.
Staubklasse H-Asbest:
- Diese Klasse entspricht der Staubklasse H, jedoch müssen in Deutschland die Sauger eine Zusatzprüfung gemäß TRGS 519, die zur Aufnahme und Abscheidung von Asbest berechtigen, aufweisen.
- Max. Ausblasgeschwindigkeit 1 m/s im Abstand von 1 m um das Gerät
- Die Entsorgung des Staube muss staubfrei erfolgen, wobei hier grundsätzlich die Anforderungen der TRGS zum Tragen kommen (max. Anzahl Fasern pro m3, Weiß-/Schwarzbereich, etc.)
*) Über einen Vorwahlschalter stellt der Anwender den Schlauchdurchmesser, den er verwendet, ein. Die Volumenstrom-Überwachung stellt sicher, dass bei Unterschreiten der minimalen Luftgeschwindigkeit von 20 m/s
im Schlauch, ein akustisches Warnsignal auslöst. Der Anwender muss dann kontrollieren, ob Behälter oder Filterbeutel voll ist, oder ob der Luftstrom in Schlauch oder Bodendüse verringert ist. Wenn die Ursache gefunden und behoben wurde, verschwindet das Warnsignal.
Grüße, Starmix
Gesundheitsgefährliche Stäube werden je nach Arbeitsplatzgrenzwert in verschiedene Staubklassen L, M und H eingeteilt.
Die zum Aufsaugen zugelassenen Sicherheitssauger werden auf die Staubklassen geprüft und müssen die strengen Anforderungen der internationalen Norm IEC/EN 60335-2-69, Anhang AA erfüllen:
Staubklasse L (Low hazardous dust):
- Einfache und unbedenkliche Stäube wie Hausstaub und z.B. Materialien wie Erde oder Kalk.
- Die Stäube haben AGWs von >1 mg/m3.
- Bei L-Saugern wird das Filtermaterial geprüft. Der max. Durchlassgrad beträgt 1 %.
- Es ist keine Warneinrichtung notwendig.
- Es gibt keine speziellen Entsorgungsvorschriften.
Staubklasse M (Medium hazardous dust):
- Alle Holzstäube sowie Stäube von Spachtel, Füller und Lack, Gips, Zement, Beton, Fliesenkleber und Farben wie Latex- und Ölfarben oder quarzhaltige Materialien wie beispielsweise Sand und Kiesel.
- Hier liegen AGWs von ≥ 0,1 mg/m3 vor.
- Prüfung der Sauger als Gesamtgerät und der max. Durchlassgrad beträgt weniger als 0,1 %.
- Max. Ausblasgeschwindigkeit 1 m/s 50 mm über dem Boden
- Es ist eine eingebaute Warneinrichtung* vorgeschrieben.
- Verschlusskappe für Transport
- Die Entsorgung muss staubarm erfolgen, d.h. mit Filter- oder PE-Entleerbeutel.
Staubklasse H (High hazardous dust):
- Stäube mit krebs- und krankheitserregenden Partikeln sowie Stäube mit Schimmelsporen, Quarz, Asbest, Mineralfasern, Bitumen und künstliche Mineralfasern wie Glaswolle.
- Hier liegen AGWs von < 0,1 mg/m3 vor.
- Prüfung der Sauger als Gesamtgerät und der max. Durchlassgrad beträgt weniger als 0,005 %.
- Max. Ausblasgeschwindigkeit 1 m/s 50 mm über dem Boden
- Es ist eine eingebaute Warneinrichtung* vorgeschrieben.
- Verschlusskappe für Transport
- Die Entsorgung muss staubfrei erfolgen, d.h. bei Starmix mit PE-Entleerbeutel.
Staubklasse H-Asbest:
- Diese Klasse entspricht der Staubklasse H, jedoch müssen in Deutschland die Sauger eine Zusatzprüfung gemäß TRGS 519, die zur Aufnahme und Abscheidung von Asbest berechtigen, aufweisen.
- Max. Ausblasgeschwindigkeit 1 m/s im Abstand von 1 m um das Gerät
- Die Entsorgung des Staube muss staubfrei erfolgen, wobei hier grundsätzlich die Anforderungen der TRGS zum Tragen kommen (max. Anzahl Fasern pro m3, Weiß-/Schwarzbereich, etc.)
*) Über einen Vorwahlschalter stellt der Anwender den Schlauchdurchmesser, den er verwendet, ein. Die Volumenstrom-Überwachung stellt sicher, dass bei Unterschreiten der minimalen Luftgeschwindigkeit von 20 m/s
im Schlauch, ein akustisches Warnsignal auslöst. Der Anwender muss dann kontrollieren, ob Behälter oder Filterbeutel voll ist, oder ob der Luftstrom in Schlauch oder Bodendüse verringert ist. Wenn die Ursache gefunden und behoben wurde, verschwindet das Warnsignal.
Grüße, Starmix