H
hs
Guest
Hi,
... bzgl. der hier erwähnten Panik des Versicherungsschutzes. Nun - relevant ist ja, ob der veränderte Teil zum Unfall beigetragen hat oder nicht. Vielleicht mag die Versicherung versuchen sich mit der Begründung zu drücken, die Betriebserlaubnis wäre durch das Bauteil erloschen - aber dagegen kann man sich ja wehren.
Die Änderung einer Auspuffanlage (oder das Anbringen einer AHK ohne ABE - oder das Abändern der Rücklichtanlage) ändert z.B. nicht den Sachverhalt bei einem Vorfahrts-Unfall bei z.B. 50km/h.
Ich habe mal im Netz geschaut - und bzgl. Auspuff scheint es da seit dem 1.3.07 eine neue Regelung zu geben - Bsp.: klick
... aber ist mir eigentlich auch egal.
Gruß, hs
... bzgl. der hier erwähnten Panik des Versicherungsschutzes. Nun - relevant ist ja, ob der veränderte Teil zum Unfall beigetragen hat oder nicht. Vielleicht mag die Versicherung versuchen sich mit der Begründung zu drücken, die Betriebserlaubnis wäre durch das Bauteil erloschen - aber dagegen kann man sich ja wehren.
Die Änderung einer Auspuffanlage (oder das Anbringen einer AHK ohne ABE - oder das Abändern der Rücklichtanlage) ändert z.B. nicht den Sachverhalt bei einem Vorfahrts-Unfall bei z.B. 50km/h.
Ich habe mal im Netz geschaut - und bzgl. Auspuff scheint es da seit dem 1.3.07 eine neue Regelung zu geben - Bsp.: klick
... aber ist mir eigentlich auch egal.
Gruß, hs