L
liebeholz
Guest
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber vielleicht hat doch jemand Erfahrung mit diesem Anliegen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus im Wohngebiet einer Baden-Württembergischen Großstadt. Das Haus steht am Hang, und weil das Grundstück nicht so groß ist, wollen wir unser frisch geschlagenes Brennholz für unseren Grundofen hinter dem Haus, hangaufwärts, an der Grenze zum Nachbargrundstück stapeln. Das Holzlager soll etwa 8 m lang sein und die Hecke, die vom Nachbargrundstück an unserem Zaun entlang verläuft, nicht überragen (ca. 1,80 m). Das Holzlager soll mit einem festen Dach (Tiefe ca. 2 Meter) gegen Regen geschützt sein, ansonsten an den Seiten offen.
Wir hatten uns gewünscht, das Vorhaben im Einvernehmen mit unseren Nachbarn (ein Mehrfamilienhaus, überwiegend von Eigentümern bewohnt) realisieren zu können und hatten die Eigentümervertreter um Zustimmung gebeten.
Zu unserer Überraschung wurde uns heute ein Nein übermittelt. Begründung:
• es sei ein Wohngebiet und kein Holzlager,
• die Hecke würde leiden,
• aus den oberen Stockwerken des Nachbargebäudes wäre das Dach des Holzlagers kein schöner Anblick.
Wie sieht die Rechtslage aus? Wie sollten wir weiter vorgehen?
Herzlichen Gruß,
liebeholz
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber vielleicht hat doch jemand Erfahrung mit diesem Anliegen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus im Wohngebiet einer Baden-Württembergischen Großstadt. Das Haus steht am Hang, und weil das Grundstück nicht so groß ist, wollen wir unser frisch geschlagenes Brennholz für unseren Grundofen hinter dem Haus, hangaufwärts, an der Grenze zum Nachbargrundstück stapeln. Das Holzlager soll etwa 8 m lang sein und die Hecke, die vom Nachbargrundstück an unserem Zaun entlang verläuft, nicht überragen (ca. 1,80 m). Das Holzlager soll mit einem festen Dach (Tiefe ca. 2 Meter) gegen Regen geschützt sein, ansonsten an den Seiten offen.
Wir hatten uns gewünscht, das Vorhaben im Einvernehmen mit unseren Nachbarn (ein Mehrfamilienhaus, überwiegend von Eigentümern bewohnt) realisieren zu können und hatten die Eigentümervertreter um Zustimmung gebeten.
Zu unserer Überraschung wurde uns heute ein Nein übermittelt. Begründung:
• es sei ein Wohngebiet und kein Holzlager,
• die Hecke würde leiden,
• aus den oberen Stockwerken des Nachbargebäudes wäre das Dach des Holzlagers kein schöner Anblick.
Wie sieht die Rechtslage aus? Wie sollten wir weiter vorgehen?
Herzlichen Gruß,
liebeholz