Moin;
Basti; Du musst doch nicht gleich so angestochen reagieren...
Nickname ist klar; ich zumindest sehe daraus, was Dein "Hauptthemenbereich" hier so im Forum ist. Es gibt auch ´ne Menge Friseursalons mittlerweise, die unter
Haarscharf, Flotte Locke, Schnittstelle, Haarspalterei" usw. firmieren. Ich sehe darin auch kein Problem.
Trotzdem nochmal, es ist mir wichtig:
.....also habe ich mich dazu entschlossen einen meisterlehrgang zu machen über die ils also ein fernstudium zum industriemeister metall. und anschließend mache ich mich selbständig
Basti, Vorsicht...
Es besteht ein Unterschied zwischen Industrie-u.Handwerksmeister! Kläre
unbedingt gleich ab, ob und was davon die für Dein Gebiet zuständige Handwerkskammer anerkennt und Dich einen Betrieb eröffnen lässt!
In dem Fernlehrgang erlernst Du das theoretische Wissen. Den Abschluss davon wird Dir die HWK i.d.R. als Meisterprüfung Teil II anerkennen.
Die Prüfung des Handwerksmeisters besteht aber aus 4 Teilen:
Teil 1 umfasst den Nachweis der fachpraktischen Kenntnisse, Teil 2 ist die Fachtheorie, da sollte Dir die HWK Deinen Industriemeister vom Fernlerhrgang dann ja anerkennen. Solltest Du auf sehr kulante Sachbearbeiter treffen, die Dir auchgleich die praktischen Fähigkeiten zuerkennen, also Teil 1 ebenfalls als abgelegt anerkennen, so fehlt Dir immernoch Teil 3 und 4!
Teil 3 umfasst den kaufmännischen Bereich. Wenn Du beispielsweise noch eine abgeschlossene Ausbildung im Einzelhandel hättest, könnte Dir diese darauf angerechnet werden. Fehlt nun noch Teil 4: Arbeitsrechtliche und fachpädagogische Kenntnisse. Ich mach´s kurz: Du brauchst u.A. noch eine Ausbilder-Eignungsprüfung.
All diese Sachen sind beim Industriemeister nicht erforderlich und werden Dir folglich im Fernlehrgang nicht vermittelt....
...
@Thomas M
es wird weder eine gmbh am anfang noch eine ltd da ich mein kram lieber alleine machen will und mir niemanden ins boot hole, zumindest am anfang nicht.
Es ging mir nicht darum, dass Du weitere Mitgesellschafter "anheuern" solltest. Ich meinte schon die Gründung einer 1-Mann-GMBH. Du bist Dein eigener Chef und Geschäftsführer. Eine derartige Geschäftsform ist heutzutage praktisch ein Muss, wenn man "gefahrengeneigtere" Waren und Dienstleistungen anbietet als z.B. Tapezieren. Ein schwerwiegender Fehler Deinerseits (oder eines Mitarbeiters) kann Dich als Einzelunternehmer Dein ganzes Vermögen kosten, lebenslange Dauerschuldenfalle inclusive! Mit einer GmbH oder Ltd. begrenzt Du dieses Risiko auf Dein Firmenvermögen.....
An der Selbständigkeit hängt also ein ganzer Rattenschwanz an Vorschriften, Richtlinien und auch Risiken...
So, das wollte ich nochmal schnell "loswerden". Wenn Du dazu Fragen haben solltest; kannst ruhig fragen, auch per PM. Unaufgefordert sage ich nixmehr dazu......
Dann zurück zum eigentlichen Thema: "Edelstahlrohre" in Sonderbauformen; woher beziehen?
Gruß
Thomas M