Flüssiggasanlage - Wer nimmt das ab ?

Diskutiere Flüssiggasanlage - Wer nimmt das ab ? im Forum Haustechnik und Hausgeräte im Bereich Anwendungsforen - Hallo Leute Ich plane gerade mir ein kleines Häuschen zu kaufen und dort eine Gas-Heizung mit Flüssiggas Versorgung zu installieren. Heizung wird...
S

Skillar

Guest
Hallo Leute

Ich plane gerade mir ein kleines Häuschen zu kaufen und dort eine Gas-Heizung mit Flüssiggas Versorgung zu installieren.
Heizung wird durch eine Firma installiert, die jedoch klemmen das Gas nur im Haus an.

Den entsprechenden Flüssiggastank kaufe ich als Neuteil, dieser kommt mit Papieren und geprüft vom Lieferanten.

Die Verlegung der Rohrleitung, bereite ich durch einen entsprechenden Graben vom Haus zum Tank vor. Das zulässige Rohr lege ich dort auch schon rein, ohne es abzudecken.

Nur bin ich jetzt irgendwie Planlos :lichtauf: wer schließt mir den Tank an und auch natürlich die Leitung an die Entnahmestelle am Haus und wer nimmt den ganzen Kram ab ?
Sowas macht ja im Regelfall ein fester Gaslieferant mit Liefervertrag usw. aber das fällt bei mir ja nun weg

Gaslieferanten gibt es ja keinen festen, durch den Kauftank.. oder ist der Tankverkäufer mein Ansprechepartner für sowas ?

Jemand einen Rat ?
 
Muss so eine Anlage abgenommen werden ?
Also bestehen die Versicherungen darauf ?

Bei gemieteten Tanks und Anlagen ist das ja verständlich, das der Eigentümer verlangt das alles nach seinen vorschriften ist.
Aber wenn alles dir gehört :?:

Mein ansprechpartner wär ein Gas wasser installateur.
 
Hallo!


Die Anlagen sind nach TRF(Technische Regeln Flüssiggas) und der Betriebssicherheitsverordnung abzunehmen bzw wiederkehrend zu prüfen.

Druckprobe/Inbetriebnahme : Hierzu sind befähigte Personen, Sprich Personen mit TRF-Sachkundenachweis in der Lage (bis 0,5 Bar Betriebsdruck,+ausnahmen). Die Prüfung nach Betr. Schutz.V. macht zb der Tüv oder eine zugelassene Überwachungsstelle.

Installateur-Heizungsbaufirmen haben regionell bedingt unterschiedlich umfangreiche Erfahrungen mit Flüssiggasanlagen.

Abklären würde ich aiuch in jedemfalle die Ansprüche des avisierten Gaslieferanten.

Die Betreiberverantwortung zur wiederkehrenden Behälterprüfung liegt bei einem Kauftank beim Eigentümer/Betreiber-Also dir.

Alle 10 jahre (oberirdisch-durch Zugelassene Überwachungsstelle)
Alle 2 Jahre-Äußere Prüfung durch befähigte Person
 
Bei mir hat der Lieferant des Tanks den auch abgenommen. Angeschlossen hat das ganze der Heizungsbauer. Der sollte wohl dazu befähigt sein. Immerhin macht er ja auch den Rest an der Heizung.
 
Thx für Eure Erfahrungen und Tips !!

Ich werde mal den Termin mit dem Heizungsmann abwarten, der wollte nochmal vorbeikommen.

Gruß

Skillar
 
Thema: Flüssiggasanlage - Wer nimmt das ab ?

Ähnliche Themen

B
Antworten
2
Aufrufe
3.635
Blauer Horst
B
S
Antworten
34
Aufrufe
11.309
TJung
T
T
Antworten
5
Aufrufe
2.670
RobMX246
R
T
Antworten
5
Aufrufe
4.501
emil17
E
Zurück
Oben