Es müssen nicht immer Handwerker sein

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H.-A. Losch

H.-A. Losch

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Einen Nachbarschaftsdienst der besonderen Art gibt es in Barßel, einen vom Seniorenbeirat organisieren Handwerkerdienst, der kleine Reparaturen im und am Haus kostenlos ausführt.

Siehe: NWZ online: Er hat sein Werkzeug stets dabei
 
Gute Sache! Schön, dass es Leute gibt, die sich dahingehend deratig engagieren! :top:
 
Ja, find ich auch super, aber im "Rasen-betreten-verboten"-Land wären sie fast gescheitert:
Zwei Jahre lagen sie in Gesprächen mit der Gemeinde Barßel. Die Genehmigung erhielten sie dann 2015
Meine Güte, da stirbt man ja fast eher als ein Ergebnis zu bekommen. Dieser Bürokratismus in D ist mittlerweile echt unfassbar, da sieht man, das wir nichts anderes zu tun haben...
 
wer viel fragt bekommt wenig.....
ist Selbsthilfe erlaubnispflichtig?
 
Da kommen ganz schnell Leute mit auf die Matte die nach möglicherweise vorhandenen steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen suchen.
Weiters werden die BGs und die betroffenen IHKen auf ihre Pfründe pochen.
Und zu guter letzt gibt es immer jemanden der nach der Haftungsfragen Ausschau hält. Die wäre für mich, sofern beteiligt, sogar die wichtigste Frage. Hatte da schon mal Erfahrung sammeln dürfen. Daher mussten die wohl erst mal eine Versicherung die die "Handwerker" vor Regress schützt.

PS
 
Naja, so wie ich das sehe ist das ein Paradebeispiel für unentgeltliche nachbarschaftliche Hilfe.
Das sollte doch so gut wie immer in der Deckung der PHV enthalten sein oder?

Wer nicht fragt hat schon gewonnen ist aber zumindest für privates immer eine gute Richtlinie.
 
Ach hör' auf...
Ich würde das ja auch so einsortieren, aber da die das "öffentlich" gemacht haben, kommt dann halt irgendein Wichtigtuer und erzählt was von "untentgeldlich, aber gewerblich, weil se ja Werbung dafür gemacht haben", und schon kann eine Versicherung mehr kassieren. Es geht bei sowas nicht um das tolle Projekt, es kommen nur sofort Leute aus ihren Löchern gekrochen, die "da kann ich mehr Geld verdienen" riechen.
 
tryps schrieb:
Das sollte doch so gut wie immer in der Deckung der PHV enthalten sein oder?
.

Frag da mal lieber bei deiner Versicherung nach! Ich hatte auch mal so gedacht als ich meinem Bruder in der neuen Küche die Armaturen angeschlossen hab.
Der hatte daraufhin Hochwasser in der Bude weil die HKS das Überdruckventil im Boilerzulauf vergessen hatten und es nun den frisch angeschlossenen Hahnzulauf aus dem Eckventil drückte. Natürlich in Abwesenheit.
Ehe ich das mit den Handwerkern wusste ging ich von einem möglichen Fehler meinerseits aus und informierte meine PHV. Die meinten dann lapidar, dass das eine handwerkertätigkeit wäre für die ich eine sogenannte "Feierabendhaftpflicht" benötigen würde. Du kannst dir vorstellen, dass ich bis zum Hinweis auf das möglicherweise fehlende Überdruckventil, eine scheiß Nacht verbracht hatte, denn die Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus hatten unter dem Estrich hindurch auch Wasserschaden...

PS
 
So eine Quatschbegründung (von der Vers., nicht von Dir) habe ich ja noch nie gehört, aber - es gibt nichts, was es nicht gibt, von daher mag ich nicht beurteilen, ob die die Regulierung einfach nur abwälzen wollten oder ob das wirklich so ist. Und selbst wenn es so ist, ist nicht so wirklich sicher, ob das nicht sowieso aufgrund des Überraschungseffektes einer solchen Klausel ungültig wäre, denn damit kann man ja vieles ausschließen. Wenn ich nicht da wäre, um bei meiner Oma das Glühobst zu wechseln, müßte auch ein Elektriker kommen, deshalb ist Glühobst wechseln noch lange keine sonderversicherungspflichtige Handwerkertätigkeit. Meiner Meinung nach.
Allerdings - Du schreibst von "Bruder": mWn schließen Versicherungen eine Regulierung unter Familienmitgliedern sowieso recht häufig aufgrund von Mißbrauch aus. "Was, mein eiFon ist alt? Na gut, fällt's halt meiner Schwester runter", so auf die Art eben...
 
Zunächst nahm der Scherge der örtlichen Agentur auch meine Schadensschilderung zur Weiterleitung an, konfrontierte mich aber später mit der Aussage zur "Feierabendhaftpflicht" (einen genauen Begriff hab ich grad nicht parat).

Verändere deinen Vergleich Glühbirne wechseln mal eher mit Schlitz klopfen zum Steckdose setzen und dabei das Heizungsrohr zerstören, oder meinetwegen noch mit dem Tausch einer kompletten Lampe mit Metallgehäuse und vorfinden von mehr als 4 bunten Drähten am Leitungsauslass.

PS
 
Gerichte haben wohl entschieden, daß man bei einem solchen Freundschaftsdienst ohne Entgelt nicht haftbar gemacht werden kann. Damit braucht dann auch die Versicherung nicht zahlen.
Es gibt aber Privathaftpflichtversicherungen, welche solche sogenannten Gefälligkeitsschäden auch abdecken. Damit bleibt dann der Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen.
 
ich sehe das bei PHV so dass Schäden die fahrlässig enstehen, also z.B. wird beim Transport einer Sache die chinesische Vase umgestoßen und zerbricht, dann ist der Schaden versichert.
Sind aber Ausführungsfehler wie z.B. bei der Installation gemacht worden, so greift die Versicherung nicht.
 
Heute um 20:15 am Sat1: Schlimmer geht immer - Heimwerkerkomödie. :roll:
 
Thema: Es müssen nicht immer Handwerker sein
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