So eine Quatschbegründung (von der Vers., nicht von Dir) habe ich ja noch nie gehört, aber - es gibt nichts, was es nicht gibt, von daher mag ich nicht beurteilen, ob die die Regulierung einfach nur abwälzen wollten oder ob das wirklich so ist. Und selbst wenn es so ist, ist nicht so wirklich sicher, ob das nicht sowieso aufgrund des Überraschungseffektes einer solchen Klausel ungültig wäre, denn damit kann man ja vieles ausschließen. Wenn ich nicht da wäre, um bei meiner Oma das Glühobst zu wechseln, müßte auch ein Elektriker kommen, deshalb ist Glühobst wechseln noch lange keine sonderversicherungspflichtige Handwerkertätigkeit. Meiner Meinung nach.
Allerdings - Du schreibst von "Bruder": mWn schließen Versicherungen eine Regulierung unter Familienmitgliedern sowieso recht häufig aufgrund von Mißbrauch aus. "Was, mein eiFon ist alt? Na gut, fällt's halt meiner Schwester runter", so auf die Art eben...