Beschichtung nicht gleich Beschichtung?

Diskutiere Beschichtung nicht gleich Beschichtung? im Forum Druckluft-Technik im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo, ich habe u.a. ein einen "Birkenstock K30-90-11", Baujahr 1998 und seitdem im Einsatz. Damals fiel mir in der Beschreibung auf "Kessel...
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boeS

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Hallo,
ich habe u.a. ein einen "Birkenstock K30-90-11", Baujahr 1998 und seitdem im Einsatz.
Damals fiel mir in der Beschreibung auf "Kessel innenbeschichtet, 10 Jahre Garantie auf Durchrostung".

Inzwischen habe ich den einen oder anderen (nichtbeschichteten) Kessel von innen gesehen, und es packte mich das Grausen, WIE vergammelt die Wandung in der Regel war, teilweise innerhalb kürzester Zeit bereits durchgerostet.

Wenn ich nun bei meinem K30 mit beschichtetem 90l Kessel das Kondenswasser ablasse, ist das nach 18 Jahren Betrieb immer noch klar und sauber. Nicht die geringste Spur von Rost.

Jetzt hatte ich das Vergnügen, in einen fünf Jahre alten 90l Kessel zu schauen. Es prangte sogar noch der Aufkleber drauf:"Innenbeschichtet, 10 Jahre Garantie ..."
Und wie sah er innen aus? Rost, wohin das Auge blickt. Und nicht nur etwas braun, sondern jede Menge Zunder und Placken!
Wie kann das sein?
Ist übrigens ein aussen kunststoffbeschichteter Kessel in dunkelgrau. Die Vorgänger waren weiss beschichtet.
 
Naja. ist eben so. Wenn man sich da auch noch Gedanken drum machen muss, soll man es lieber gleich alles lassen.:mrgreen:
 
"Innenbeschichtet, 10 Jahre Garantie ..."
Der Satz ist aber schon unvollständig, gelle :mrgreen:
Da steht bestimmt noch "gegen Durchrostung" hintendran!

Wie schaut man in einen 90l Kessel hinein, wo die doch keine Kontrollöffnungen haben ? Wie weit war denn die "Durchrostung schon fortgeschritten ?
 
H. Gürth schrieb:
Wie schaut man in einen 90l Kessel hinein, wo die doch keine Kontrollöffnungen haben ? Wie weit war denn die "Durchrostung schon fortgeschritten ?

Wenn der Kessel "nackt" ist, kann man ihn prima durch ein Anschlussgewinde innen ausleuchten.
Und wenn man sein Auge ganz nah vor eine der anderen eingeschweissten Muffen bringt, kann man erstaunlich gut hineinsehen. Jenachdem, wo die Muffe sitzt. Natürlich nicht jeden Fleck, aber immerhin. Und bei 1/2" besser als bei 3/8 ...
Endoskop soll auch funktionieren, kann ich aber nichts zu sagen, ich habe nur eins von diesen billigen, mit denen man sieht, dass man nichts sieht.

Wieweit die "Durchrostung" fortgeschritten war, weiss ich nicht. Der Boden lag voller "Rostschollen". Ich denke, der Kessel wäre in 10 Jahren vermutlich noch nicht durchgerostet. Aber mir gehts nicht darum, ob der Kessel die Garantie überlebt, sondern darum, ob eine Beschichtung etwas taugt, oder ob alles nur ein Marketinggag ist.
Und warum ein beschichter Kessel gammelt wie verrückt, während ein anderer beschichteter das nicht tut.
 
Der Betreiber eines Druckluftbehälters ist verpflichtet ihn alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv, Dekra, GTÜ) prüfen zu lassen, sofern das Druck-/Literprodukt über 1000 liegt (zb. 90 Liter x 12 bar = 1080).
Gruß
hujaff
 
Echt? Auch privat?
 
Irgendwann kommts wohl soweit, dass man solche "prüfpflichtigen" Gerätschaften nur noch mit einer Waffenschein handlichen Registrierung erwerben darfst damit die Schergen vom TÜV garantiert keinen Cent verpassen.
Da gibt es ja etliches, das wie die Druckbehälter im gewerblichen Bereich schon Prüfpflichtig ist. Das ließe sich mit Registrierung spricht beim Kauf ja ganz leicht auf den privaten Michel ausdehnen... :twisted:

PS
 
powersupply schrieb:
Irgendwann kommts wohl soweit, dass man solche "prüfpflichtigen" Gerätschaften nur noch mit einer Waffenschein handlichen Registrierung erwerben darfst........

Da gibts dann eine KBK (Kesselbesitzkarte) in Gelb für Sportdruckluft
und in Grün für halbautomatische Kessel .... :mrgreen:
 
@hujaff Deine Kenntnis stammt aus der nicht mehr gültigen Druckbehälterverordnung. Mittlerweile ist das wohl noch komplizierter und schwammigen formuliert, ich habe noch nicht herausgefunden was im Moment richtig ist.

Das Kondensat von meinem 90l Kessel ist übrigens klar (bis auf die Ölflecken oben drauf) und er hat ein 1,5" Anschluss, da könnte man ganz gut reinschnuppern...
 
Es gilt immer noch das Druckinhaltsprodukt >1000 als Prüfpflichtig.
 
MSG schrieb:
Sicher? Ich hatte mal vor 2 Jahren versucht, etwas herauszufinden....

Aus dem Kopf (muss nicht korrekt sein):

-bis Druckliterprodukt 200 >> Keine Prüfpflicht.
-über 200 bis 1000 >> Prüfpflicht, durch "Kundige Person".
-über 1000 >> Prüfpflicht durch amtlich anerkannten Sachverständigen einer Institution wie z.B. TÜV u.ä.

Und ob das nun nur für gewerbliche Nutzung oder für alle gilt,
ist scheinbar nirgendwo klar definiert.
 
Und wo steht des?
Ich hab grad mal versucht ein wenig zu recherchieren, komme aber von einer Norm zur anderen. Auch bei der baua.de finde ich nicht wirklich was sinnvolles außer Normen- und Sicherheitsgeschwafel.

PS
 
Ich hatte mich bei der letzten, längeren Diskussion über das Thema quer durchs Netz gegurgelt. Irgendwo habe ich auch diesen Beitrag gefunden.
Nun mal ein kleiner Ausflug in die Welt der Vorschriften:
Für den Bau und das Inverkehrbringen von Druckgeräten (u. a. Druckbehälter) gilt in Deutschland die Druckgeräterichtlinie. Für den Betrieb ist die Betriebssicherheitsverordnung maßgebend. die regelt welche Druckgeräte von wem, wann und wie oft zu prüfen sind. Faustformel: Druck x Inhalt < 1000 es prüft eine befähigte Person, alles was größer ist prüft der Sachverständige der ZÜS (zugelassene Überwachungsstell). Die Fristen hängen davon ab nach welchem Regelwerk der Behälter ausgelegt und gebaut wurde und können für die innere Prüfung (Sichtprüfung) von weniger als einem Jahr bis zu maximal 5 Jahren reichen. Für die Druckprüfung ist die Maximalfrist 10 Jahre. Geprüft wird übrigens mit 1,43 * Betriebsdruck bei Behältern die nach 2002 gebaut wurden. Ältere Behälter werden mit 1,3 * Betriebsdruck geprüft. Prüfmedium ist dabei immer eine nicht kompressible Flüssigkeit (Wasser, Öl)
 
powersupply schrieb:
Irgendwann kommts wohl soweit, dass man solche "prüfpflichtigen" Gerätschaften nur noch mit einer Waffenschein handlichen Registrierung erwerben darfst damit die Schergen vom TÜV garantiert keinen Cent verpassen.
kleiner Waffenschein? :lol:
Ob da der TÜV dann nicht auch mit der Kessellobby zusammenarbeitet à la VW :wink:
 
Alfred schrieb:
kleiner Waffenschein? :lol:
Ob da der TÜV dann nicht auch mit der Kessellobby zusammenarbeitet à la VW :wink:

Kleiner Druckluftschein .....

Voraussetzungen:
- Keine Vorstrafe über 60 Tagessätze.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Keine Alkohol- und Drogenabhängigkeit.
- Körperliche und geistige Eignung.
- 12 Monate regelmässiges Spritzen in einem
Sportlackiererverein und Führen eines Spritzbuches.

Berechtigt zum Betrieb von Schrauben- Kolben- und Membrankompressoren, sofern sie ihrer Bauart nach §8 Druckluftgesetz entsprechen und das Prüfzeichen tragen.
 
Wer die Anforderungen nicht erfüllt muss halt umstellen:
Von Farbe auf Diabolos. :crazy:


mfg JAU
 
Thema: Beschichtung nicht gleich Beschichtung?

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