Altes Haus ohne Baugenehmigung?

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Hallo
Womöglich ist dieses Forum für Baurecht nicht das richtige, habe aber schon verzweifelt im Net gesucht....
Meine Frage: Weiss einer seit wann es Baugenehmigungen gibt?
Wie ist ein Haus von 1865 baurechtlich einzuordnen, wenn keine Genehmigung sondern nur ein Katasterplan existiert?
Einzige Unterlagen gibts im Kirchenbuch.
Das Bauamt zu fragen wäre das wecken eines schlafenden Löwen.... lieber nicht. Es mussten schon Hausbesitzer ausziehen!!!!
Es geht um Schleswig Holstein, bzw. Preussen.
Wie ist es mit Schlössern, Kirchen, Burgen die seit 1000 Jahren stehen..?? Hört sich blöde an aber wenn ihr mal im Baurecht stöbert ist das dann schon interssant, weil die Behörde tut so als müsse es immer und ohne Ausnahme eine Genehmigung geben..
Anmerkung:
Kauft einer einen alten Bauernhof im Aussenbereich, ist kein Vollerwerbslandwirt, wohnt mit seiner Familie dort, stellt Boot und Wohnwagen in die Scheune, hält ein Pferd usw.... gehts nur solange gut bis das Bauamt es erfährt. :shock:
Meist fallen die Leute auf die Schnauze wenn sie einen Bauantrag für einen An-oder Umbau stellen.... dann platzt die Bombe aber richtig.
Sie brauchen dann erstmal einen "Nutzungsänderungsantrag".
Es werden jeden Tag solche Resthöfe an ahnungslose Käufer verscherbelt, keiner denkt (der Makler am wenigsten) ans Baurecht.
Habe schon im Fachwerkforum gefragt, nur Antworten kommen da keine...
 
Stimmt, kleine Anekdote am Rande:

Unser ehem. Finanzminister Grasser und seine Fiona aus der Glitzerwelt wollten sich auch einen schnuckeligen Bauernhof kaufen.

Selbst die beiden (berühmt und reich wie sie sind) hätten sich einen Bauern anstellen müssen der den Hof bewirtschaftet da es nicht gestattet ist ein landwirtschaftliches Anwesen als reinen WOHNsitz zu benutzen.

Die beiden habens dann gelassen...

Zum Rest Deiner interessanten Frage kann ich Dir leider nicht weiterhelfen da ich das Baurecht in D nicht kenne :wink:
 
es gilt grundsätzlich dass Bauten die zur Zeit ihrer Errichtung rechtmäßig gebaut wurden einen baurechtlichen Bestandsschutz haben. Wurde der Bau an eine bestimmte Nutzung gebunden und wurde die Nutzung längere Zeit nicht ausgeübt, so kann im ungünstigsten Fall eine Abrissverfügung ergehen. Bei älteren Gebäuden greift dann der Denkmalschutz damit nicht alle Burgen abgerissen werden :wink:
Rechtlich gesehen ist eine frühere Nutzung aber oft nicht mehr richtig zu belegen, also wenn z.B. Handwerk, Landwirschaft, Dienstleistung und Wohnnutzung gemischt waren.
Ohne jetzt gleich mit einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage alle nervös zu machen, kann man per Akteneinsicht beim zuständigen Bauamt (Kaufinteressenten mit Vollmacht vom Eigentümer) sich erkundigen, wie die momentane Lage ist und welche Änderungen sich in den zurückliegenden Jahren ergeben haben, ob hier bestimmte Auflagen sind und ob z.B. ein Bebauungsplan vorliegt der bestimmte Umbauten nicht erlaubt.
Das Baurecht ist Bundesrecht mit Umsetzung in die jeweiligen Landesbauordnungen. Gedeckelt ist letzteres zwar durch das Grundgesetz indem jeder mit seinem Eigentum machen kann was er will, die Einschränkungen sind aber gewaltig :?
 
Hallo Álfred!
Genau das meinte ich mit schlafenden Löwen wecken....
Daher wärs schonmal gut Vorinfos zu haben ab wann überhaupt mit schriftlichen Genehmigungen zu rechnen ist...
Ich denke ein zustimmendes Nicken des Bürgermeisters galt damals als Genehmigung? oder?
 
Dr.Jur.von Campa schrieb:
Ich denke ein zustimmendes Nicken des Bürgermeisters galt damals als Genehmigung? oder?

es geht eher darum was in den Akten erfasst ist, den Bürgermeisternick findet man dann evtl. nicht, da braucht man dann schon Zeugen.

Ich stelle nur gravierende Unterschiede in den einzelnen Bundesländern fest, bei uns lassen sie Windfänge genehmigen und in anderen Bundesländern werden Anbauten, Hühnerställe und was sonst noch so definiert wird, einfach gebaut.

Anfangen würde ich mal mit einem Auszug aus der Flurkarte (Katasteramt), hier sind als Grundriss die bekannten Gebäude eingezeichnet (hier evtl. auf Aktualität achten bzw. fragen). Danach im aktuellen Grundbuchauzug schauen was in Bestandsverzeichnis steht, also z.B. Wohnhaus mit Stallung 500 m². Evtl. sind noch alte Unterlagen vorhanden z.B. ein Veränderungsnachweis wenn Grundstücke geteilt oder zusammengelegt wurden, Kaufverträge mit der Bezeichnung des Objektes, Baupläne (prüfen auf Übereinstimmung), den letzten aktuellen Plan kann man sich auch vom zuständigen Bauamt kopieren lassen. Weiters den Einheitswertbescheid vom Finanzamt prüfen, die Police der Brandversicherung lesen usw. so kann man sich ein Bild machen was mit dem Objekt so geschehen ist. Welche Vorhaben hast du?
 
Ich habe kein Vorhaben, renoviere und restauriere so das das äussere Erscheinungsbild nicht geändert wird.. soweit ist nichts. Vom Grundsteuern zahle ich für ein Zweifamilienhaus, obwohl hier laut Kirchenchronik immer nur eine Familie gewohnt hat.? Von 1865-ca.!950 wars eine landwirtschaftliche Stelle, seit Anfang der 70er keine LW mehr, seitdem schon 3 Vorbesitzer alle nichtlandwirtschaftlich, ein Anbau wurde gebaut welcher im Katasterplan drin ist, also legal denke ich.
Ist nur so das aktuell die Damen und Herren vom Bauamt in der Nachbarschaft sehr aktiv sind z.Z.. da rummelts kräftig :D
Bei uns klüttert sich jeder seine Hütte in den Garten, baut schnellmal nen Carport , Dachausbau,.. das geht, es juckt ja auch keinen, eigentlich.... bis auf einen meiner Nachbarn welchen sie seit Jahren kräftig am Wickel haben wegen Ersatzbau auf Ackerland...
 
Thema: Altes Haus ohne Baugenehmigung?

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