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Hallo
Womöglich ist dieses Forum für Baurecht nicht das richtige, habe aber schon verzweifelt im Net gesucht....
Meine Frage: Weiss einer seit wann es Baugenehmigungen gibt?
Wie ist ein Haus von 1865 baurechtlich einzuordnen, wenn keine Genehmigung sondern nur ein Katasterplan existiert?
Einzige Unterlagen gibts im Kirchenbuch.
Das Bauamt zu fragen wäre das wecken eines schlafenden Löwen.... lieber nicht. Es mussten schon Hausbesitzer ausziehen!!!!
Es geht um Schleswig Holstein, bzw. Preussen.
Wie ist es mit Schlössern, Kirchen, Burgen die seit 1000 Jahren stehen..?? Hört sich blöde an aber wenn ihr mal im Baurecht stöbert ist das dann schon interssant, weil die Behörde tut so als müsse es immer und ohne Ausnahme eine Genehmigung geben..
Anmerkung:
Kauft einer einen alten Bauernhof im Aussenbereich, ist kein Vollerwerbslandwirt, wohnt mit seiner Familie dort, stellt Boot und Wohnwagen in die Scheune, hält ein Pferd usw.... gehts nur solange gut bis das Bauamt es erfährt.
Meist fallen die Leute auf die Schnauze wenn sie einen Bauantrag für einen An-oder Umbau stellen.... dann platzt die Bombe aber richtig.
Sie brauchen dann erstmal einen "Nutzungsänderungsantrag".
Es werden jeden Tag solche Resthöfe an ahnungslose Käufer verscherbelt, keiner denkt (der Makler am wenigsten) ans Baurecht.
Habe schon im Fachwerkforum gefragt, nur Antworten kommen da keine...
Womöglich ist dieses Forum für Baurecht nicht das richtige, habe aber schon verzweifelt im Net gesucht....
Meine Frage: Weiss einer seit wann es Baugenehmigungen gibt?
Wie ist ein Haus von 1865 baurechtlich einzuordnen, wenn keine Genehmigung sondern nur ein Katasterplan existiert?
Einzige Unterlagen gibts im Kirchenbuch.
Das Bauamt zu fragen wäre das wecken eines schlafenden Löwen.... lieber nicht. Es mussten schon Hausbesitzer ausziehen!!!!
Es geht um Schleswig Holstein, bzw. Preussen.
Wie ist es mit Schlössern, Kirchen, Burgen die seit 1000 Jahren stehen..?? Hört sich blöde an aber wenn ihr mal im Baurecht stöbert ist das dann schon interssant, weil die Behörde tut so als müsse es immer und ohne Ausnahme eine Genehmigung geben..
Anmerkung:
Kauft einer einen alten Bauernhof im Aussenbereich, ist kein Vollerwerbslandwirt, wohnt mit seiner Familie dort, stellt Boot und Wohnwagen in die Scheune, hält ein Pferd usw.... gehts nur solange gut bis das Bauamt es erfährt.
Meist fallen die Leute auf die Schnauze wenn sie einen Bauantrag für einen An-oder Umbau stellen.... dann platzt die Bombe aber richtig.
Sie brauchen dann erstmal einen "Nutzungsänderungsantrag".
Es werden jeden Tag solche Resthöfe an ahnungslose Käufer verscherbelt, keiner denkt (der Makler am wenigsten) ans Baurecht.
Habe schon im Fachwerkforum gefragt, nur Antworten kommen da keine...