Suche kleinen handlichen Akkuschrauber

Diskutiere Suche kleinen handlichen Akkuschrauber im Forum Akkuwerkzeuge im Bereich Werkzeuge & Maschinen - Hallo, als großen Akkuschrauber habe ich den Makita 6339DWFE und bin sehr zufrieden mit der Power des Gerätes. Jedoch ist dieser Akkuschrauber...
da geb ich dir recht...das ist das gute bei Kress mit den 10 Jahren Garantie und der jährlich kostenlosen wartung. Wenn das Teil dann 10 jahre TOP in Schuss ist, hat sich der Preis von 40 Euro denke ich bezahlt gemacht...

Aber ansonsten halte ich auch nichts davon...
 
Hab gerade mal die Bestimmungen bei Kress geprüft:
Der Akku ist ausgenommen 8)
 
hehe...ok dann hat sich das erledigt....:)

wenn ich einen bräuchte würde ich auch nur einen kaufen, wo man den akku wechseln kann (z.b. neuer Metabo). Allerdings kosten die auch mehr...Den Kress hätte ich gewählt, wenn der Akku mit drin gewesen wäre...Aber hatte ich schon gedacht. Habs nur noc nicht nachgelesen....
 
Akkus sind immer von der Garantie ausgenommen, denn es handelt sich um Verschleißteile.

Wenn mein Bosch-Akku den Geist aufgibt, kauf ich mir einen Kress, denn schließlich muss ich die Griffschale ja ABSCHRAUBEN!!! :lol:
 
BlueBox schrieb:
Akkus sind immer von der Garantie ausgenommen, denn es handelt sich um Verschleißteile.
Das ist falsch.
Spontan fallen mir die Garantiebestimmungen von Makita ein.
Details dazu und zu einem erfolgreichem Akkutausch im Garantierahmen bei Makita findest du hier im "Akkuwerkzeuge" Forum.
Milwaukee gibt auf die Li-Ion-V-Akkus ebenfalls 2 Jahre Garantie.
 
Bei Gewährleistung und Garantie ist immer zu berücksichtigen, dass das zwei verschiedene Dinge sind.

Gewährleistung: vom Gesetzgeber vorgeschrieben, in den ersten 6 Monaten gilt wenn ein Fehler da ist hat er von Anfang an bestanden oder es ist die Folge eines Herstellungsfehlers, es sei denn der Hersteller kann das Gegenteil beweisen, vom 7. Monat bis zum 24. Monat gilt, der Kunde muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestanden hat oder es sich um einen Herstellungsfehler handelt sonst ist der Hersteller aus der Gewährleistung, dieser Beweis ist fast keinem Kunden möglich, oder es lohnt sich nicht diesen Beweis zu erbringen. Fazit :in den ersten 6 Monaten wird alles ersetzt , danach nur noch was in der Garantie steht.

Garantie: vom Hersteller freiwillige Leistung, alle Bedingungen und Zeiten bestimmt der Hersteller, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, einmal versprochene Leistungen müssen natürlich gehalten werden.

Wenn also jemand in den ersten 6 Monaten einen defekten Akku hat und sich auf die Gewährleistung beruft, bekommt er in aller Regel ohne Probleme einen neuen, denn sonst müsste der Hersteller ein Gutachten vorlegen, das beweist, dass der Akku durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurde.
Ein Akku der älter als 6 Monate ist wird also nur ersetzt, wenn noch eine Garantie besteht die den Akku nicht ausschließt, oder halt aus Kulanz.
 
Mal wieder ein Wort als Akkufritze einwerfen muß. Die Garantie auf Akkus beträgt in der Regel ein halbes Jahr, weil dann nämlich auch besagte Gewährleistungsgrenze erreicht ist. Wenn eine weitere Garantie von bis zu 2 Jahren gewährleistet wird, dann sicher auf die reine Funktionalität und nicht auf die vorhandene Restkapazität. In der Regel ist es garnicht möglich einen Akku innerhalb von 2 Jahren zu schrotten. Das Einzige, was ich hin und wieder bei Werkzeugakkus als Ausfallursache feststellen konnte waren abgerissene Zellverbinder. Ich persönlich hatte in den vergangenen drei Jahren ganze 2 Reklamationen auf meine Werkzeugakkus, wo halt eine einzelne Zelle ausgestiegen war.
Soll heißen, es ist egal ob 2 Jahre Garantie oder nicht, ein Akku der ein halbes Jahr übersteht, wird auch 2 Jahre mit fallender Kapazität durchhalten.

Gruß Akkufritze
 
klauslando schrieb:
... vom 7. Monat bis zum 24. Monat gilt, der Kunde muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestanden hat oder es sich um einen Herstellungsfehler handelt sonst ist der Hersteller aus der Gewährleistung, dieser Beweis ist fast keinem Kunden möglich, oder es lohnt sich nicht diesen Beweis zu erbringen. Fazit :in den ersten 6 Monaten wird alles ersetzt , danach nur noch was in der Garantie steht.

Das ist doch wieder Biertischgerede, das mit der Realität nun so gar nichts zu tun hat: Die Regelung, dass sich bis einschl. sechstem Monat der Verkäufer entlasten muss, hat es vor der Neufassung des Gewährleistungsrechts nicht gegeben. Das heisst, der Käufer musste immer beweisen, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges schon bestanden hat. Wäre das obige "Fazit" richtig, hätte man vor der Neuregelung niemals Gewährleistungsrechte geltend machen können. Wie wirklich jeder weis, haben Reklamationen aber auch schon vor der Neufassung des BGB wunderbar funktioniert. Die heutige Rechtslage ist gegenüber früher also nochmals ein echter Fortschritt.

Über die 6 Monate maulen nur diejenigen, die eine vollständige und zeitlich unbefristete Beweislastumkehr durchsetzen wollten. Diese Meinung aber undifferenziert nachzuplappern, zeugt nicht von Kompetenz.

Im übrigen gibt es für die auf 6 Monate begrenzte Beweislastumkehr eine ganz klare gesetzgeberische Absicht: Nach einem bestimmten Zeitraum soll bei Kleinkram ganz einfach Ruhe herrschen. (Man kann zwar darüber zanken, ob dieser Zeitraum nun 6, 9 oder 12 Monate betragen soll, aber der Gesetzgeber hat sich nun einmal für 6 Monate entschieden.) Danach ist der Käufer zwar nicht rechtlos, man will aber den gesamten Kleinkram von den Gerichten fernhalten (es handelt sich um Beweislastregeln). Wer meint, dennoch Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu wollen, kann das nach wie vor, muss halt aber wie früher den Beweis antreten. Erst dann kommt eigentlich der Hersteller mit seiner Garantie, die er beliebig ausgestalten kann, da sie rechtlich überhaupt nicht vorgeschrieben ist.

Ich frage mich schon, wie lange es eigentlich dauert, bis das einmal allgemein begriffen worden ist . Ein "Fazit" wie oben hätte früher ("der Verkäufer kann machen, was er will, wenn Du keine Herstellegarantie hast, hast Du gar nichts !") niemand abgegeben - wieso eigentlich heute ?

Beste Grüsse
Stefan
 
Hallo Stefan S,

du solltest mal lieber sachlich bleiben als Sprüche zu klopfen.

Die Hersteller nehmen es fast alle seit der Ausdehnung der Gewährleistung auf zwei Jahre mit der Beweislastumkehr (6.Monat) sehr genau. Das sind zumindest meine persönlichen Erfahrungen, mag sein, dass jemand andere Erfahrungen gemacht hat, das will ich nicht abstreiten. Nur sollte man immer genau zwischen Garantie und Gewährleistung differenzieren, das verwechseln die meisten.

MfG Klauslando
 
Thema: Suche kleinen handlichen Akkuschrauber

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