klauslando schrieb:
... vom 7. Monat bis zum 24. Monat gilt, der Kunde muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestanden hat oder es sich um einen Herstellungsfehler handelt sonst ist der Hersteller aus der Gewährleistung, dieser Beweis ist fast keinem Kunden möglich, oder es lohnt sich nicht diesen Beweis zu erbringen. Fazit :in den ersten 6 Monaten wird alles ersetzt , danach nur noch was in der Garantie steht.
Das ist doch wieder Biertischgerede, das mit der Realität nun so gar nichts zu tun hat: Die Regelung, dass sich bis einschl. sechstem Monat der Verkäufer entlasten muss, hat es vor der Neufassung des Gewährleistungsrechts nicht gegeben. Das heisst, der Käufer musste
immer beweisen, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges schon bestanden hat. Wäre das obige "Fazit" richtig, hätte man vor der Neuregelung
niemals Gewährleistungsrechte geltend machen können. Wie wirklich jeder weis, haben Reklamationen aber auch schon vor der Neufassung des BGB wunderbar funktioniert. Die heutige Rechtslage ist gegenüber früher also nochmals ein echter Fortschritt.
Über die 6 Monate maulen nur diejenigen, die eine vollständige und zeitlich unbefristete Beweislastumkehr durchsetzen wollten. Diese Meinung aber undifferenziert nachzuplappern, zeugt nicht von Kompetenz.
Im übrigen gibt es für die auf 6 Monate begrenzte Beweislastumkehr eine ganz klare gesetzgeberische Absicht: Nach einem bestimmten Zeitraum soll bei Kleinkram ganz einfach Ruhe herrschen. (Man kann zwar darüber zanken, ob dieser Zeitraum nun 6, 9 oder 12 Monate betragen soll, aber der Gesetzgeber hat sich nun einmal für 6 Monate entschieden.) Danach ist der Käufer zwar nicht rechtlos, man will aber den gesamten Kleinkram von den Gerichten fernhalten (es handelt sich um
Beweislastregeln).
Wer meint, dennoch Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu wollen, kann das nach wie vor, muss halt aber wie früher den Beweis antreten. Erst dann kommt eigentlich der Hersteller mit seiner Garantie, die er beliebig ausgestalten kann, da sie rechtlich überhaupt nicht vorgeschrieben ist.
Ich frage mich schon, wie lange es eigentlich dauert, bis das einmal allgemein begriffen worden ist . Ein "Fazit" wie oben hätte früher ("der Verkäufer kann machen, was er will, wenn Du keine Herstellegarantie hast, hast Du gar nichts !") niemand abgegeben - wieso eigentlich heute ?
Beste Grüsse
Stefan