Taschenmesser grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug?

Diskutiere Taschenmesser grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug? im Forum Werkzeug-Allerlei im Bereich Sonstige Foren - Laut BGH sei ein Taschenmesser grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug. Das Mitführen eines solchen gefährlichen Werkzeugs bei einer Straftat kann...
Tach,
die Idiotie kennt bekanntlich keine Grenzen, das Waffenrecht und das Strafrecht sind treffliche Beispiele dafür.
Demnächst rechne ich damit, daß das Mitführen z.B. von Schnürsenkeln, Gürteln, Hosenträgern,Strumpfhosen, Schals, Halstüchern, Kopftüchern, Hundeleinen, Rollmaßstäben sowie gut gefüllten Geldbeuteln, Regenschirmen und Krücken als potentielle Würge-und Totschlaginstrumente die zur Ausrottung des Bundes-Bürgers führen könnten, strafbar werden.

Die Abbildung zeigt eine supergefährliche Anscheinswaffe, die das Schlimmste befürchten läßt.

9989_klappkamm_1.jpg

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Wer den ganzen Tag arbeitet,
dem fehlt die Zeit,
Geld zu verdienen.
 
Ach die Strafverfolgungbehörden wollen doch nur schnelles Geld machen, wenns heiss wird machen die nix.

Hier in Berlin waren vor kurzem nen paar Halbgehirne in Uniform vorm Richter, weil sie sich zu dritt nich in ne Kneipe getraut haben, Pecht nur, dass einer drinnen totgeschlagen wurde.

Polizei und Waffen bringen nur Probleme, am besten man hat eine gut trainierte Faust immer dabei, die löst viele Probleme. Andererseits würde ich ohne zu zögern weitergehen, wenn gerade nen paar Bullen aufgemischt werden.

Wieso soll ich mich für die interessieren? Was tun die denn für mich?

Wirste älter, halt nen Degen in den Krückstock, dann bekommt der Spruch "Isch hab Messah" mal ne ganz andere Bedeutung.


Interessant ist dann ja eine andere Fragestellung:

Wenn beim Kampfsportler die Faust als Waffe gilt, darf der dann nur in Handschellen klauen gehen?

Jeden Rumänen lassen se laufen und der Michel den die da erwischt haben, der muss bluten.

Lächerlich
 
Tach,
meinst du vielleicht diese praktischen und hocheleganten G e h i l f e n ?

9989_24_1.jpg

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Frage an Radio Eriwan:
Kann man den Sozialismus in einem Land einführen?
Antwort:
Ja, aber dann ist es besser in einem anderen Land zu leben!
 
Hallo Quique


Ach die Strafverfolgungbehörden wollen doch nur schnelles Geld machen, wenns heiss wird machen die nix.

Quatsch


Polizei und Waffen bringen nur Probleme, am besten man hat eine gut trainierte Faust immer dabei, die löst viele Probleme. Andererseits würde ich ohne zu zögern weitergehen, wenn gerade nen paar Bullen aufgemischt werden.

Bringt dich selbst in den Bereich des strafrechtlichen, schon mal was von unterlassener Hilfeleistung gehört?

Wieso soll ich mich für die interessieren? Was tun die denn für mich?

Ich kenne Länder, in denen die Polizei sehr schlecht arbeitet. Um so höher ist die Kriminalität und um so niedriger das Sicherheitsgefühl. Von daher tut die deutsche Polizei schon etwas für dich, auch wenn du es erst einmal nicht merkst.

Wenn beim Kampfsportler die Faust als Waffe gilt, darf der dann nur in Handschellen klauen gehen?

Nein, die Faust ist kein gefährlicher Gegenstand i.S. des 244 StGB. Aber das bloße Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstandes reicht aus um den Tatbestand zu erfüllen. Man sollte aber die Begründung für die Rechtsvorschrift im § 244 kennen (sie ist vergleichbar der des § 243 StGB) und ich meine, dass die Vorschrift zu Recht existiert.
Allerdings kann der Kampfsportler im Falle einer Körperverletzung wegen gefährlicher KV bestraft werden, weil dann die Faust als gefährlicher Gegenstand gilt.

Jeden Rumänen lassen se laufen und der Michel den die da erwischt haben, der muss bluten.

Stimmt nachweisbar nicht.


Wenn du es auf deinen Beitrag beziehst, gebe ich die vollkommen recht.


Gruss

Iru
 
@Quique: Ich kann mich Iru nur anschließen, was sollen Deine lächerlichen Ausführungen bzgl. Gewalt? Hatte Dir Dirk und nebst Thomas B. nicht dazu schon etwas geschrieben?
Das ist hier bestimmt nicht der richtige Ort für Deine Stimmungsmache.
 
Tach,
soweit ich weiß:
Ein Teil eines Menschen (Faust) wird nicht als „Gegenstand“ bezeichnet, sondern im Sinne eines obengenannten Falles eines Falles als „Tatmittel“.
Anders lautende Belehrungen diesbezüglich erbeten!

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Ach, wie gut das niemand weiß,
daß ich Rumpelstielzchen heiß'.
 
Oke Frederico,

§ 224 StGB

(1)Wer die Körperverletzung
...
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
...

begeht, wird mit Freiheitsstrafe ... bestraft.

Gegenstand war evtl. nicht so gut gewählt, streichen wir es also und nennen die Faust dem Strafparagraphen folgend "Werkzeug" oder "Waffe" (so wie es schon Höchstrichterlich entschieden wurde)
:wink:

Gruss

Iru
 
Jeden Rumänen lassen se laufen und der Michel den die da erwischt haben, der muss bluten.


Das Rumänen-Kind kann auch schon 18 sein, laut Papierform ist es jedoch 14 und da wir kein Geld haben eine Altersbestimmung vorzunehmen, marschiert der da wieder raus, gibt den Beamten noch schnell fünf, freut sich und macht weiter.

Gestern im Fernsehen gewesen ;-(

Arabische Grossfamilien schicken die Kids organisiert "abziehen", damit sie die Sachen in die Heimat schicken können.

Was machen die Bullen ? NIX, ham schiss vor denen.

Mag in der Pampa die Welt noch in Ordnung sein, dann komm mal hier vorbei, ich zeig Dir nen paar nette Ecken.
 
Thema: Taschenmesser grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug?
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