Löschen?? - Nein, auf keinen Fall!
Henniee hat völlig zu Recht die UVV "Forsten" zitiert. Ich will noch die "VSG 4.3 (Forsten)" der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie der Gartenbau-Berufsgenossenschaften und die "VSG 4.2 Gartenbau, Obstbau u. Parkanlagen" hinzufügen.
Es sei herausgestellt, daß die UVVen keine Empfehlungen darstellen, sondern Gesetzeskraft haben! Bei Verstößen drohen Strafverfahren und zivilrechtliche Haftung. Dies insbesondere den Arbeitgebern, aber auch den Versicherten. Und wenn Du, @Jungschweißer, nicht zu den Versicherten gehörst, dann hast Du sowieso ein Problem mit der Deckung von eventuellen Sach-, Personen- und Haftungsschäden, die Du verursachen kannst.
Arbeiten mit der Motorsäge gehören zu den "Gefährlichen Forstarbeiten"! Es gibt kein gefährlicheres Handwerksgerät als die Motorsäge.
@Jungschweißer, mit erst 16 jugendlichen Jahren geht das mit der Sägerei überhaupt nicht! Und Dein Chef macht sich strafbar, wenn er Dich mit der Säge hantieren läßt!!
Übrigens: Hast Du denn überhaupt eine vollständige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wenn Du schon verbotenerweise sägst? Man mag daran zweifeln, wenn schon die Zündkerzenbeschaffung finanziell problematisch ist.
Und: Du bist mit Sicherheit nicht ausgebildet an der Motorsäge ("AS Baum 1"-Lehrgang oder wenigstens "Motorsägenführerschein").
Also: Ab sofort Finger von der Säge, bis Du 18 bist. Bleib' beim Schlepperfahren (hoffentlich mit dem hierfür erforderlichen Führerschein). Erst dann ist "fertig, Ruhe und aus"!!!
Mit drohend erhobenem Zeigefinger
Boesman