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Dev
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Dirk schrieb:Meines Wissen nach müssen Reparaturstellen sogar zugänglich sein, sprich z.B. in einer UP-Dose liegen und dürfen nicht einfach "eingegipst" werden. Ob das für (korrekt montierte) Kerbverbinder auch gilt, kann Dir der User Dev aber zuverlässiger beantworten.
Dein Wissen ist an der Stelle korrekt: Die DIN VDE 0100-520:2013-06 fordert in Abschnitt 526.3, dass alle Klemmstellen zur Wartung und Prüfung zugänglich sein müssen.
Ausnahmen gibt es für Kabelmuffen, die nach dem Vergießen natürlich nicht mehr zugänglich sind.
Ob es auch Ausnahmen für Crimpverbindungen gibt, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Da habe ich mich bislang auch nicht mit beschäftigt und die oben genannte Norm habe ich leider nicht mehr einsehbar vorliegen.
Falls um Wände geht: Super, dann müsst ihr das ja nicht selbst reparieren. Einfach die Firma, die das verbockt hat, wieder antanzen lassen und auf Nacharbeit bestehen. Die DIN 18015-3 definiert die Installationszonen nicht zum Spaß.zuletzt hatten wir im großen Neubau einige Kabeltreffer, da die kürzeste Verbindung zwischen 2 Punkten ja eine Grade ist
In Decken dürfen Kabel auf kürzestem Weg verlegt werden.