HAL242 schrieb:
Ganz so einfach ist das dann aber doch nicht.
Doch, es ist so einfach.
Mir hat beim Online-Kauf die Paypal-Nutzung bzw. der Käuferschutz schon das ein oder andere Mal geholfen z.B. beim Kauf des Poro-Schweissgeräts mit versteckten Mängeln, einer CD aus den USA, die komplett kaputt ankam, einer anderen CD aus den Staaten, die gar nicht ankam.
Und gerade bei einem Kauf über Kleinanzeigen, wenn die Entfernung einfach zu groß ist, dann ist damit eine gewisse Absicherung gegeben.
Ja, mir hat der PP-Käuferschutz auch schon die ein oder andere Überraschung bei Käufen von Gewerbetreibenden erspart. Das, was Du da oben beschreibst, ist mir aber zu pauschal: bei Privatkäufen z.B. liegt das Versandrisiko, soweit jedenfalls meine Information, (im Gegensatz zu Käufen bei Händlern) beim Käufer, nicht beim Verkäufer (sofern der nicht gerade absichtlich oder grob fahrlässig schlecht verpackt hat).
Ein Finanzdienstleister hat sich in sowas nicht einzumischen, denn jeder Kauf ist individuell und vom Finanzdienstleister rechtlich überhaupt nicht einschätzbar, sofern er nicht alle Fakten
und beide rechtlichen Positionen
sicher kennt.
Ja, auf den ersten Blick erscheint PayPal für Käufer wie der Heilsbringer schlechthin, ich betrachte das aber eher kritisch.
Ja, man hat durchaus den mühsamen Weg, im Defektfalle alles fotodokumentarisch nachzuweisen
Das Problem dabei ist aber, daß man das rechtlich oftmals gar nicht muß. Es reicht z.B. für den Rechtsweg der Nachweis per Paketquittung mit Sendungsverfolgungsnummer. Fotos der Verpackungsarie sind vollkommen unnötig, denn im Zweifel packe ich einfach zwei identisch aussehende Pakete, und in das, welches ich schlußendlich versende, lege ich Kohlebriketts. Schon habe ich einen Käufer verarscht, aber dennoch die von PP geforderten ach-so-tollen Bilder als Nachweis eingereicht.
Es gibt keine 100%ige Sicherheit, die wird es auch niemals geben!
Im Falle des Nichtankommens einer Ware sollte bei der richtigen Versandauswahl auch nachvollziehbar sein, wo die Ware abhanden kam oder ob sie gar zugestellt wurde, der Käufer aber täuschen möchte.
Wieder ein Fall, bei dem Paypal sich nicht einzumischen hat: wurde die Ware (davon gehe ich bei Deiner Hypothese mal aus) als versichertes Paket verschickt, so ist der Paketdienstleister bei Verlust der Ansprechpartner der Wahl, nicht Paypal und eine damit einhergehende Zahlungsverweigerung. Das wäre IMHO sogar Betrug am Verkäufer, denn der hat plötzlich weder Ware noch Geld, während der Käufer zwar auch keine Ware hat, aber sein Geld zurückbekommt.
Übrigens einer der Gründe, warum ich niemals bei Unbekannten "Päckchen" als Versandart wähle, da bin ich nämlich schonmal über den Leisten gezogen worden mit der Behauptung, das Päckchen sei nie angekommen.
Umgekehrt hatte ich vor ca. einem Jahr den Fall, daß ein Verkäufer trotz Aufforderung zum Paketversand nur als Päckchen versendet hat, weil die "Christel von der Dorfpost" meinte "das ist aber doch billiger". Ergebnis: das Päckchen ist bei DHL zwei Wochen untergetaucht, und nur hartnäckiges Nachhaken hat es wieder zutage befördert. Das hat mich einiges an Nerven gekostet, weil die dumme Verkäuferin selbstverständlich gleich Betrug und mir somit unterstellt hat, das sei nur eine Behauptung, und ich hätte die Ware längst.
Und ja, auch mir ist klar, daß die Einforderung der Versicherung bei Paketdiensten ungefähr so ist, wie von der katholischen Kirche die Abschaffung des Zölibat zu erwarten...
Wenn man als Verkäufer eine PP-Zahlung anbietet, ist das zumindest schonmal für den potentiellen Käufer ein Anzeichen dafür, daß derjenige seriös(er) unterwegs ist.
Das sehe ich überhaupt nicht so. Bei gewerblichen Verkäufern ist das ein Zeichen dafür, daß es schnell gehen kann, bei privaten Verkäufern ist es meiner Meinung nach ein Zeichen dafür, daß sie bzgl. o.g. Problematiken überhaupt nicht sensibilisiert sind.