Das kann ich mir auch gut vorstellen. Anders gesagt: in meinen Augen vollkommen übertriebener Aktionismus, um unter dem Deckmäntelchen des Anwenderschutz auch andere Probleme aus der Welt zu bekommen. Aber gut, kann dem Anwender nur Recht sein.
Hinzu kommt, dass es mich schon durchaus verwundert, wenn ein deutscher Hersteller (das sind oftmals diejenigen, die sich bei "zwei Tage über die Garantie hinaus" auf "Sorry, Pech gehabt, Garantie abgelaufen" bzw. siehe FEIN-Homepage:
"Bitte füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Homepage bis Freitag, 28. Februar 2020, vollständig aus."
berufen) ein Gerät nicht nur zurückruft, sondern entweder die
UVP erstattet oder gegen eine gleich-
oder höherwertige Neumaschine austauscht. Was passiert eigentlich bei Eigentümern, die von dem Rückruf erst im Juni 2021 erfahren?...
Nochmal @Dev: natürlich könnte es theoretisch zu einem Problem für Reparaturbetriebe kommen. Das kann man lösen, in dem man die Ersatzdichtungen mit einer entsprechenden Handlungsanweisung versendet und all diejenigen, die man schon in der Datenbank hat, schriftlich informiert. Davon ab bleibe ich dabei: die Gesundheitsgefahr bei einer Flachdichtung geht gegen Null, selbst dann, wenn man sie abschaben müsste, einfach weil sie zu wenig spröde ist und in der Regel dann wohl auch mit Maschinenfett benetzt. Ist ja kein Eternit.
Ich betone es nochmal: Asbest und daraus folgend Asbestose sind kein Spaß, ich habe jemanden an Asbestose krepieren (sterben ist zu nett) sehen. Aber ob das hier nur für eine Gehäuse-Flachdichtung wirklich notwendig ist?